Betreff
Berufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Löderburg mit Wirkung vom 18.09.2020
Vorlage
0222/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Besetzung der Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Löderburg mit Wirkung vom 18.09.2020.

 

  • Lösung

Kamerad Steffen Becker wurde entsprechend § 15 Abs.2 und 3 BrSchG-LSA, in Verbindung mit §§ 11 Abs.1c, 7 und 4 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt in einer Mitgliederversammlung am 24.07.2020 durch die Mitglieder der Ortsfeuerwehr Löderburg mehrheitlich für die Besetzung der Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters vorgeschlagen.

Er verfügt über die gesetzlichen und fachlichen Voraussetzungen zur Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis.

Die Zustimmung des Kreisbrandmeisters liegt vor.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine, bisher wurde die Aufwandsentschädigung in gleicher Höhe gezahlt

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt mit Wirkung vom 18.09.2020 die Berufung des Kameraden Steffen Becker in das Ehrenbeamtenverhältnis für die Dauer von 6 Jahren in die Funktion des stellvertretenden Ortswehrleiters der Ortsfeuerwehr Löderburg.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.