Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die ECOVIS WSLP GmbH wurde entsprechend des Beschlusses des
Betriebsausschusses vom 27. 11. 19 beauftragt, die Prüfung des Jahresabschlusses
2019 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, durchzuführen.
Dem Stadtpflegebetrieb Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, wurde für den
Jahresabschluss 2019 und den Lagebericht ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt. Vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Staßfurt liegt
ebenfalls ein Feststellungsvermerk vom 24. 08. 2020 vor,
nach dem die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat.
Der Jahresabschluss ist festzustellen.
- Lösung
Gemäß § 19 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes LSA stellt der Stadtrat den
Jahresabschluss des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt
Staßfurt, fest.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
- Bericht ECOVIS WSLP GmbH
- Angaben über die
Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung
des Jahresgewinns (Formblatt 7)
- Feststellungsvermerk
Rechnungsprüfung der Stadt Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Feststellung des
Jahresabschlusses 2019 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der
Stadt Staßfurt, gemäß § 19 Absatz 4 des Eigenbetriebsgesetzes LSA.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.