Betreff
Ergebnisverwendung des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, für das Geschäftsjahr 2019
Vorlage
0224/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Vortrag auf neue Rechnung gemäß § 13 Abs. 2 des Eigenbetriebsgesetzes Sachsen-Anhalt

 

  • Lösung

Gemäß § 19 Abs. 4 Ziff. 1 EigBG ist der Stadtrat zuständig für die Entscheidung über die Ergebnisverwendung.

 

  • Alternativen

Rückführung an Aufgabenträger gemäß § 13 Abs. 3 EigBG

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, den Jahresgewinn 2019 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, in Höhe von 7.027,13 € auf neue Rechnung vorzutragen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.