Betreff
Ergebnisverwendung des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, für das Geschäftsjahr 2019
Vorlage
0224/2020
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Vortrag auf neue Rechnung gemäß § 13 Abs. 2
des Eigenbetriebsgesetzes Sachsen-Anhalt
- Lösung
Gemäß § 19 Abs. 4 Ziff. 1 EigBG ist der
Stadtrat zuständig für die Entscheidung über die Ergebnisverwendung.
- Alternativen
Rückführung an Aufgabenträger gemäß § 13
Abs. 3 EigBG
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, den Jahresgewinn 2019 des
Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, in Höhe von
7.027,13 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.