Sachverhalt:
Begründung:
Mit der
Übermittlung der Unterlagen zur Mitteilungsvorlage M/0010/2020 (gutachterliche
Stellungnahme
der Kanzlei Appelhagen und Zusammenfassung der Prüfergebnisse), dem Bericht des
Rechnungsprüfungsamtes vom 29.11.2019 und den am 9. Juli 2020 zur Verfügung
gestellten Materialien (gem. Antrag der CDU-Fraktion vom 25.06.2020), stellt
sich ein Komplex aus Problemen rundum die Investitionsfördermaßnahmen dar, der
auf Umstände hindeutet, die einer näheren Betrachtung durch die Vertretung
bedürfen.
Das
vielschichtige Feld wird nicht in einer einzelnen Sitzung des Stadtrates am
22.07.2020 zu behandeln sein – diese kann nur eine Eröffnung darstellen.
Der zu
gründende Ausschuss soll nicht die Kompetenzen des Ausschusses für Bau,
Sanierung, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Vergaben oder eines anderen
beschließenden Ausschusses angreifen und nicht die Informationspflicht und
Auskunftsrechte gegenüber dem Stadtrat verletzen.
Anlagenverzeichnis:
-
Sachantrag
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat beschließt die Bildung eines zeitweiligen beratenden Ausschusses unter
anderem zur retrospektiven Betrachtung der folgenden
Investitionsfördermaßnahmen:
• Kita „Benjamin Blümchen“
• Kita „Bergmännchen“
• Kita „Pusteblume“
• Grundschule „Ludwig Uhland“ –
Schulgebäude
• Grundschule „Ludwig Uhland“ –
Sporthalle
• Schulzentrum Nord – Plattenbau
• Schulzentrum Nord – Mehrzweckgebäude
Der
Ausschuss soll aus acht Mitgliedern der Vertretung bestehen.
Der
Vorsitz des Ausschusses soll gem. §18 (1) der Geschäftsordnung des Stadtrates
bestimmt werden. Die Aufgaben des Ausschusses definieren sich in der
Aufarbeitung und Analyse der Umsetzung oben genannter und unter Umständen
weiterer zu betrachtender Investitionsfördermaßnahmen der Stadt Staßfurt (gem.
§ 45 (1) KVG LSA). Dabei soll er beschlussvorbereitend für die zuständigen
beschließenden Ausschüsse und den Stadtrat tätig sein.
Der
Ausschuss soll unter anderem folgende Fragen beantworten:
• Wann wurden die ersten Probleme
bekannt?
• Was wurde zur sofortigen
Schadensminderung unternommen?
• Wie erfolgte die Analyse der einzelnen
Projektstände zur Vermeidung
weiteren Verzuges?
• Wie erfolgte die Analyse der
Kostenentwicklung der einzelnen Projekte?
• Wie wurde die Leistungsfähigkeit des
Planungsbüros überprüft?
• Wie wurde die Entscheidung getroffen,
ohne externen Projektsteuerer
so viele Projekte gleichzeitig anzugehen?
• Wie wurde die Leistungsfähigkeit der
Verwaltung überprüft?
• Wie erfolgten die Vergabeverfahren?
Welche Vergaberegimes fanden
Anwendung?
• Auf welcher vertraglichen Grundlage
erfolgte die Zusammenarbeit mit
den Planungsbüros?
• Wie kam das Vertragsverhältnis mit den
Planungsbüros zustande?
• Wer hat die Ablauforganisation in der
Verwaltung zu verantworten?
• Wer hat die Mitarbeiter/-innen geführt
und überwacht?
• Welche Begleitkosten sind durch die
Problematik entstanden?
Am
Ende wird das Ergebnis der Ausschussarbeit in einem Bericht verfasst. Der
Ausschuss dient weiterhin der Vorberatung zur Einleitung eines Klageverfahrens
(gem. §45 (2) Pkt. 19 KVG LSA).