Betreff
Sachantrag zur Bildung eines zeitweiligen beratenden Ausschusses
Vorlage
0227/2020
Art
Sachantrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Begründung:

Mit der Übermittlung der Unterlagen zur Mitteilungsvorlage M/0010/2020 (gutachterliche

Stellungnahme der Kanzlei Appelhagen und Zusammenfassung der Prüfergebnisse), dem Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 29.11.2019 und den am 9. Juli 2020 zur Verfügung gestellten Materialien (gem. Antrag der CDU-Fraktion vom 25.06.2020), stellt sich ein Komplex aus Problemen rundum die Investitionsfördermaßnahmen dar, der auf Umstände hindeutet, die einer näheren Betrachtung durch die Vertretung bedürfen.

Das vielschichtige Feld wird nicht in einer einzelnen Sitzung des Stadtrates am 22.07.2020 zu behandeln sein – diese kann nur eine Eröffnung darstellen.

Der zu gründende Ausschuss soll nicht die Kompetenzen des Ausschusses für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Vergaben oder eines anderen beschließenden Ausschusses angreifen und nicht die Informationspflicht und Auskunftsrechte gegenüber dem Stadtrat verletzen.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Sachantrag

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat beschließt die Bildung eines zeitweiligen beratenden Ausschusses unter anderem zur retrospektiven Betrachtung der folgenden Investitionsfördermaßnahmen:

 

Kita „Benjamin Blümchen“

Kita „Bergmännchen“

Kita „Pusteblume“

Grundschule „Ludwig Uhland“ – Schulgebäude

Grundschule „Ludwig Uhland“ – Sporthalle

Schulzentrum Nord – Plattenbau

Schulzentrum Nord – Mehrzweckgebäude

 

Der Ausschuss soll aus acht Mitgliedern der Vertretung bestehen.

Der Vorsitz des Ausschusses soll gem. §18 (1) der Geschäftsordnung des Stadtrates bestimmt werden. Die Aufgaben des Ausschusses definieren sich in der Aufarbeitung und Analyse der Umsetzung oben genannter und unter Umständen weiterer zu betrachtender Investitionsfördermaßnahmen der Stadt Staßfurt (gem. § 45 (1) KVG LSA). Dabei soll er beschlussvorbereitend für die zuständigen beschließenden Ausschüsse und den Stadtrat tätig sein.

 

Der Ausschuss soll unter anderem folgende Fragen beantworten:

Wann wurden die ersten Probleme bekannt?

Was wurde zur sofortigen Schadensminderung unternommen?

Wie erfolgte die Analyse der einzelnen Projektstände zur Vermeidung

  weiteren Verzuges?

Wie erfolgte die Analyse der Kostenentwicklung der einzelnen Projekte?

Wie wurde die Leistungsfähigkeit des Planungsbüros überprüft?

Wie wurde die Entscheidung getroffen, ohne externen Projektsteuerer 

  so viele Projekte gleichzeitig anzugehen?

Wie wurde die Leistungsfähigkeit der Verwaltung überprüft?

Wie erfolgten die Vergabeverfahren? Welche Vergaberegimes fanden

  Anwendung?

Auf welcher vertraglichen Grundlage erfolgte die Zusammenarbeit mit

  den Planungsbüros?

Wie kam das Vertragsverhältnis mit den Planungsbüros zustande?

Wer hat die Ablauforganisation in der Verwaltung zu verantworten?

Wer hat die Mitarbeiter/-innen geführt und überwacht?

Welche Begleitkosten sind durch die Problematik entstanden?

 

Am Ende wird das Ergebnis der Ausschussarbeit in einem Bericht verfasst. Der Ausschuss dient weiterhin der Vorberatung zur Einleitung eines Klageverfahrens (gem. §45 (2) Pkt. 19 KVG LSA).