Betreff
Annahme einer Spende
Vorlage
0234/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die Stadt Staßfurt hat das Angebot bekommen, nachfolgende Spende zu erhalten:

 

Der Gewerbeverein Staßfurt-Stadt an der Bode e.V. schaffte 6 Pflanzschalen an, die bereits an Straßenleuchten in der Steinstraße angebracht wurden. Ziel ist es hierdurch, die Attraktivität der Einkaufsstraße weiter zu erhöhen. Die Pflanzschalen haben einen Wert von 1.618,40 €. Die Pflege bzw. jährliche Bepflanzung erfolgt durch den Stadtpflegebetrieb im Rahmen der Zielvereinbarung (Produkt Wirtschaftsförderung).

 

  • Lösung

 

Gemäß § 4 (1) Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 der Hauptsatzung der Stadt Staßfurt in der derzeit gültigen Fassung entscheidet der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben über die Annahme und Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt mit einem Wertumfang von mehr als 1.000 € bis 50.000 €.

 

  • Alternativen

 

Ablehnen der Spende

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Die Pflege bzw. jährliche Bepflanzung erfolgt durch den Stadtpflegebetrieb im Rahmen der Zielvereinbarung (Produkt Wirtschaftsförderung).

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Anlage 1 (Dienstanweisung Spenden)

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben beschließt die Annahme von 6 Pflanzschalen vom Gewerbeverein Staßfurt-Stadt an der Bode e.V. als Sachspende mit einem Wert von 1.618,40 €.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

1.618,40 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

1.618,40 €

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

5.7.1.1 4148

 

einmalig

laufend

(jährlich)

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

 

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt