Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Stadt Staßfurt
hat das Angebot bekommen, nachfolgende Spende zu erhalten:
Der Gewerbeverein Staßfurt-Stadt an der Bode e.V. schaffte 6
Pflanzschalen an, die bereits an Straßenleuchten in der Steinstraße angebracht wurden.
Ziel ist es hierdurch, die Attraktivität der Einkaufsstraße weiter zu erhöhen.
Die Pflanzschalen haben einen Wert von 1.618,40 €. Die Pflege bzw. jährliche
Bepflanzung erfolgt durch den Stadtpflegebetrieb im Rahmen der Zielvereinbarung
(Produkt Wirtschaftsförderung).
- Lösung
Gemäß § 4 (1) Nr. 1 in Verbindung mit Anlage 1 der Hauptsatzung der
Stadt Staßfurt in der derzeit gültigen Fassung entscheidet der Ausschuss für
Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben über die Annahme und Vermittlung von
Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für einzelne Aufgaben der Stadt
mit einem Wertumfang von mehr als 1.000 € bis 50.000 €.
- Alternativen
Ablehnen der Spende
- finanzielle Auswirkungen
Die Pflege bzw. jährliche Bepflanzung erfolgt durch den Stadtpflegebetrieb
im Rahmen der Zielvereinbarung (Produkt Wirtschaftsförderung).
Anlagenverzeichnis:
- Anlage
1 (Dienstanweisung Spenden)
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben beschließt die
Annahme von 6 Pflanzschalen vom Gewerbeverein Staßfurt-Stadt an der Bode e.V.
als Sachspende mit einem Wert von 1.618,40 €.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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1.618,40 € |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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1.618,40 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
5.7.1.1 4148 |
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einmalig |
laufend |
(jährlich) |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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