Sachverhalt:
Damit die
Versorgungssicherheit mit Trinkwasser im Verbandsgebiet weiter gewährleistet
ist, ist die fortlaufende Erneuerung des Trinkwassernetzes zwingend
erforderlich. So sind ca. 40 – 50 % des 382 km langen Leitungssystems bereits wirtschaftlich
abgeschrieben, oder werden in Kürze abgeschrieben sein, also älter als 50-60
Jahre. Davon sind ca. 20 % älter als 80 Jahre und bieten nicht mehr die nötige
Versorgungssicherheit.
Zur
kontinuierlichen Erneuerung des Leitungsbestandes wurde im Jahr 2019 ein
technisches Konzept erstellt und beschlossen. Darauf aufbauend liegt nun die
Ermittlung der voraussichtlichen Baukosten vor. Danach benötigt der WAZV für
die Erneuerung in den nächsten 50 Jahren eine Gesamtsumme in Höhe von
165.000.000 Euro.
Zur Refinanzierung
bestehen 3 Möglichkeiten:
Bei einer
Refinanzierung über laufende Gebühren erhöhen sich die Trinkwassergebühren
mittelfristig um ca. 75 % von 1,09 Euro/m³ auf 1,78 Euro/m³ (ohne
Inflationszuschläge). Dazu steigt die Verschuldung des Verbandes in den
nächsten 15 Jahren von aktuell 14.6 Mill. Euro auf ca. 37.6 Mill. Euro.
Bei einer Abkehr
der Niedrigzinspolitik der EZB sind darüber hinaus weitere Gebührenerhöhungen
zu erwarten.
Bei einer
Refinanzierung über Erneuerungsbeiträge wird je nach Kostendeckungsgrad die
Verschuldung gedämpft, ggf. abgebaut. Dies wirkt sich entsprechend auf die
Trinkwassergebühren aus.
Co-Finanzierung (netto) |
Gebühr 2021 (brutto) |
Gebühr 2026 (brutto) |
Gebühr 2031 (brutto) |
Gebühr 2035 (brutto) |
Beitrag
- € |
1,11 € |
1,31 € |
1,54 € |
1,78 € |
Beitrag 25 % = 1,24 €/m² |
1,11 € |
1,25 € |
1,42 € |
1,60 € |
Beitrag 50 % = 2,49 €/m² |
1,10 € |
1,19 € |
1,30 € |
1,43 € |
Beitrag 75 % = 3,74 €/m² |
1,09 € |
1,12 € |
1,15 € |
1,17 € |
Beitrag 100 % = 4,98 €/m² |
1,08 € |
1,03 € |
0,98 € |
0,94 € |
Co-Finanzierung (Netto) |
Verschuldung (netto) 2021 in TEUR |
Verschuldung 2026 (netto) in TEUR |
Verschuldung (netto) 2031 in TEUR |
Verschuldung (netto) 2035 in TEUR |
Beitrag
- € |
16.290 € |
24.111 € |
31.497 € |
37.625 € |
Beitrag 25 % = 1,24 €/m² |
15.675 € |
20.537 € |
25.147 € |
29.195 € |
Beitrag 50 % = 2,49 €/m² |
15.061 € |
16.961 € |
18.797 € |
20.764 € |
Beitrag 75 % = 3,74 €/m² |
14.446 € |
13.384 € |
12.446 € |
12.330 € |
Beitrag 100 % = 4,98 €/m² |
13.832 € |
9.807 € |
6.096 € |
3.903 € |
Die Beitragspflicht
für das entsprechende Grundstück entsteht erst dann, wenn die Hauptleitung vor
dem Grundstück erneuert worden ist. Die Berechnung des Erneuerungsbeitrages erfolgt
nach den Grundsätzen der Berechnung der Abwasserbeiträge. Die durchschnittliche
Grundstücksgröße im Verbandsgebiet beträgt 903 m². Die Erstattung der Kosten
für den Hausanschluss, sofern dieser nicht den allgemein anerkannten Regeln der
Technik entspricht, erfolgt nach Einheitssätzen.
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt erteilt dem Vertreter der Stadt Staßfurt in der
Verbandsversammlung des WAZV „Bode-Wipper“ gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über
kommunale Gemeinschaftsarbeit für das Land Sachsen-Anhalt (GKG LSA) das Votum,
für die beitragsgestützte Refinanzierung des Trinkwasserversorgungskonzeptes
2070+ in der Sitzung der Verbandsversammlung des WAZV „Bode-Wipper“ zu stimmen.
Der Deckungsbeitrag des Erneuerungsbeitrages soll 100 % betragen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.