Betreff
Refinanzierung des Trinkwasserversorgungskonzeptes 2070+
Vorlage
0236/2020
Art
Sachantrag

Sachverhalt:

Damit die Versorgungssicherheit mit Trinkwasser im Verbandsgebiet weiter gewährleistet ist, ist die fortlaufende Erneuerung des Trinkwassernetzes zwingend erforderlich. So sind ca. 40 – 50 % des 382 km langen Leitungssystems bereits wirtschaftlich abgeschrieben, oder werden in Kürze abgeschrieben sein, also älter als 50-60 Jahre. Davon sind ca. 20 % älter als 80 Jahre und bieten nicht mehr die nötige Versorgungssicherheit.

Zur kontinuierlichen Erneuerung des Leitungsbestandes wurde im Jahr 2019 ein technisches Konzept erstellt und beschlossen. Darauf aufbauend liegt nun die Ermittlung der voraussichtlichen Baukosten vor. Danach benötigt der WAZV für die Erneuerung in den nächsten 50 Jahren eine Gesamtsumme in Höhe von 165.000.000 Euro.

Zur Refinanzierung bestehen 3 Möglichkeiten:

 

Bei einer Refinanzierung über laufende Gebühren erhöhen sich die Trinkwassergebühren mittelfristig um ca. 75 % von 1,09 Euro/m³ auf 1,78 Euro/m³ (ohne Inflationszuschläge). Dazu steigt die Verschuldung des Verbandes in den nächsten 15 Jahren von aktuell 14.6 Mill. Euro auf ca. 37.6 Mill. Euro.

Bei einer Abkehr der Niedrigzinspolitik der EZB sind darüber hinaus weitere Gebührenerhöhungen zu erwarten.

Bei einer Refinanzierung über Erneuerungsbeiträge wird je nach Kostendeckungsgrad die Verschuldung gedämpft, ggf. abgebaut. Dies wirkt sich entsprechend auf die Trinkwassergebühren aus.

 

Co-Finanzierung (netto)

Gebühr 2021 (brutto)

Gebühr 2026 (brutto)

Gebühr 2031 (brutto)

Gebühr 2035 (brutto)

Beitrag   -  

           1,11 €

           1,31 €

           1,54 €

        1,78 €

Beitrag 25 %  = 1,24 €/m²

           1,11 €

           1,25 €

           1,42 €

        1,60 €

Beitrag 50 %  = 2,49 €/m²

           1,10 €

           1,19 €

           1,30 €

        1,43 €

Beitrag 75 %  = 3,74 €/m²

           1,09 €

           1,12 €

           1,15 €

        1,17 €

Beitrag 100 % = 4,98 €/m²

           1,08 €

           1,03 €

           0,98 €

        0,94 €

 

Co-Finanzierung (Netto)

Verschuldung (netto) 2021 in TEUR

Verschuldung 2026 (netto) in TEUR

Verschuldung (netto) 2031 in TEUR

Verschuldung (netto) 2035 in TEUR

Beitrag   -  

       16.290 €

       24.111 €

       31.497 €

    37.625 €

Beitrag 25 % = 1,24 €/m²

       15.675 €

       20.537 €

       25.147 €

    29.195 €

Beitrag 50 % = 2,49 €/m²

       15.061 €

       16.961 €

       18.797 €

    20.764 €

Beitrag 75 % = 3,74 €/m²

       14.446 €

       13.384 €

       12.446 €

    12.330 €

Beitrag 100 % = 4,98 €/m²

       13.832 €

         9.807 €

         6.096 €

      3.903 €

 

 

Die Beitragspflicht für das entsprechende Grundstück entsteht erst dann, wenn die Hauptleitung vor dem Grundstück erneuert worden ist. Die Berechnung des Erneuerungsbeitrages erfolgt nach den Grundsätzen der Berechnung der Abwasserbeiträge. Die durchschnittliche Grundstücksgröße im Verbandsgebiet beträgt 903 m². Die Erstattung der Kosten für den Hausanschluss, sofern dieser nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, erfolgt nach Einheitssätzen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt erteilt dem Vertreter der Stadt Staßfurt in der Verbandsversammlung des WAZV „Bode-Wipper“ gemäß § 11 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit für das Land Sachsen-Anhalt (GKG LSA) das Votum, für die beitragsgestützte Refinanzierung des Trinkwasserversorgungskonzeptes 2070+ in der Sitzung der Verbandsversammlung des WAZV „Bode-Wipper“ zu stimmen. Der Deckungsbeitrag des Erneuerungsbeitrages soll 100 % betragen.

 

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.