Sachverhalt:
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Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt hat mit Beschluss vom 10.09.2020 (Beschlussvorlage Nr.
0227/2020) die Bildung eines zeitweilig beratenden Ausschusses zur
retrospektiven Betrachtung der Investitionsfördermaßnahmen beschlossen.
Gemäß § 47 Absatz 3
KVG LSA ist die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung nach den Absätzen 1
und 2 der vorgenannten Vorschrift durch den Stadtrat durch Beschluss
festzustellen.
Mit diesem Beschluss
befindet der Stadtrat ausschließlich über die ordnungsgemäße Durchführung der
Sitzverteilung und des Besetzungsverfahrens. Insoweit hat der Beschluss allein
einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt auf die
personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung
einzuwirken.
Die Aufgaben des
Ausschusses definieren sich lt. Beschluss 0227/2020 in der Aufarbeitung und
Analyse der Umsetzung der
Investitionsfördermaßnahmen der
Stadt Staßfurt. Dabei
soll der Ausschuss beschlussvorbereitend für die zuständigen beschließenden
Ausschüsse und den Stadtrat tätig sein. Der Ausschuss dient weiterhin der
Vorberatung zur Einleitung eines Klageverfahrens
- Lösung
Beschlussfassung des Stadtrates über die
Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung.
- Alternativen
Sollte der
Beschluss nicht gefasst werden, so stellt dies ein Verstoß gegen § 47 Abs. 3 KVG LSA dar.
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
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Berechnung der Sitzverteilung für den zeitweilig beratenden Ausschuss
-
Übersicht der Ausschussbesetzung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die Sitzverteilung und die Besetzung in den
Ausschüssen des Stadtrates der Stadt Staßfurt entsprechend Anlage 1 und 2.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.