Betreff
Feststellung der Sitzverteilung und der Besetzung eines zeitweilig beratenden Ausschusses
Vorlage
0238/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

·         Ziel der Vorlage

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat mit Beschluss vom 10.09.2020 (Beschlussvorlage Nr. 0227/2020) die Bildung eines zeitweilig beratenden Ausschusses zur retrospektiven Betrachtung der Investitionsfördermaßnahmen beschlossen.

Gemäß § 47 Absatz 3 KVG LSA ist die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung nach den Absätzen 1 und 2 der vorgenannten Vorschrift durch den Stadtrat durch Beschluss festzustellen. 

Mit diesem Beschluss befindet der Stadtrat ausschließlich über die ordnungsgemäße Durchführung der Sitzverteilung und des Besetzungsverfahrens. Insoweit hat der Beschluss allein einen bestätigenden Charakter. Der Vertretung ist es verwehrt auf die personellen Entscheidungen der Fraktionen bei der Ausschussbesetzung einzuwirken.

 

Die Aufgaben des Ausschusses definieren sich lt. Beschluss 0227/2020 in der Aufarbeitung und Analyse der Umsetzung der  Investitionsfördermaßnahmen der

Stadt Staßfurt. Dabei soll der Ausschuss beschlussvorbereitend für die zuständigen beschließenden Ausschüsse und den Stadtrat tätig sein. Der Ausschuss dient weiterhin der Vorberatung zur Einleitung eines Klageverfahrens

                 

  • Lösung

Beschlussfassung des Stadtrates über die Sitzverteilung und die Ausschussbesetzung.

 

  • Alternativen

                Sollte der Beschluss nicht gefasst werden, so stellt dies ein Verstoß gegen       § 47 Abs. 3 KVG LSA dar.   

 

  • finanzielle Auswirkungen

                keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

                - Berechnung der Sitzverteilung für den zeitweilig beratenden Ausschuss

                - Übersicht der Ausschussbesetzung

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Sitzverteilung und die Besetzung in den Ausschüssen des Stadtrates der Stadt Staßfurt entsprechend Anlage 1 und 2.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.