Betreff
Sachantrag - Erarbeitung einer Konzeption zur Entwicklung der kommunalen Kita für einen Zeitraum von 2020 - 2030
Vorlage
0239/2020
Art
Sachantrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Begründung:

Das Entwicklungskonzept hat das Ziel, über einen integrierten Handlungs- und Planungsansatz das Netz von Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft zu optimieren. Das Konzept soll der Verwaltung helfen, den Handlungs- und Investitionsbedarf in der Kernstadt und den Ortsteilen zu prognostizieren und eine Planungsperspektive für einen Zeitraum von ca. 15 Jahren in den Blick nehmen. Das Konzept soll kein „Schließungskonzept“ sein. Es sollen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine wohnortnahe Versorgung ermöglichen. Kinder- und Familienfreundlichkeit sind der Standard den es zu setzen gilt.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Sachantrag

 


Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zusätzlich zur kontinuierlichen Bedarfsplanung, eine Entwicklungskonzeption für den Bereich Krippe, Kindergarten und Hort bis 2035 vorzulegen. Diese soll Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft berücksichtigen.

 

Das Konzept soll die inhaltliche und konzeptionelle Ausrichtung der einzelnen Einrichtungen (trägerunabhängig) abbilden.

 

Das Konzept soll kurz-, mittel- und langfristige Handlungsbedarfe (Investitionen, Inhaltskonzepte, Kosten- und Standortplanung) in allen Ortsteilen aufzeigen.

 

Die einzelnen Versorgungsräume sollen hinsichtlich der städtebaulichen Situation, der demografischen Entwicklung und der wohnortnahen Versorgung mit Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen analysiert werden. Es sind Einzugsbereiche zu definieren. Die Analyse soll Grundlage für die Planung sein und den Abbau von Über- und Unterversorgung in einzelnen Gebieten ermöglichen. Neben der Analyse aller Einrichtungen im Stadtgebiet, werden Aussagen zur qualitativen und quantitativen Fortentwicklung der Kitas in Trägerschaft der Stadt Staßfurt separat dargestellt.

Dabei soll die konzeptionelle Betrachtung ergebnisoffen von bisherigen

Erkenntnissen sein.

 

Absolute Priorität bei der Erarbeitung der Konzeption hat die Kita "Bergmännchen", denn seit Schließung des Standorts im September 2019 ist eine zukunftsorientierte Entscheidung zur Perspektive der Kita offen und zeitnah erforderlich. Die Stellungnahmen aller Fraktionen zur Mitteilungsvorlage M/0012/2020 in den Ausschusssitzungen vom 1. und 3. September 2020 und der Stadtratssitzung vom

10.09.2020 sind inhaltlich einzuarbeiten.

 

Das beschlussreife Konzept ist dem Stadtrat bis zum 30.06.2021 vorzulegen, sodass es in der Haushaltsplanung 2022 Berücksichtigung findet. Bereits zum 31.03.2021 ist dem Stadtrat ein Entwicklungskonzept zur Kita „Bergmännchen“ vorzulegen, damit Klarheit für eine zukunftsorientierte Nutzung besteht.