Sachverhalt:
Begründung:
Das
Entwicklungskonzept hat das Ziel, über einen integrierten Handlungs- und
Planungsansatz das Netz von Kindertagesstätten in kommunaler und freier
Trägerschaft zu optimieren. Das Konzept soll der Verwaltung helfen, den Handlungs-
und Investitionsbedarf in der Kernstadt und den Ortsteilen zu prognostizieren
und eine Planungsperspektive für einen Zeitraum von ca. 15 Jahren in den Blick
nehmen. Das Konzept soll kein „Schließungskonzept“ sein. Es sollen
Rahmenbedingungen geschaffen werden, die die Vereinbarkeit von Familie und
Beruf und eine wohnortnahe Versorgung ermöglichen. Kinder- und
Familienfreundlichkeit sind der Standard den es zu setzen gilt.
Anlagenverzeichnis:
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Sachantrag
Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zusätzlich
zur kontinuierlichen Bedarfsplanung, eine Entwicklungskonzeption für den
Bereich Krippe, Kindergarten und Hort bis 2035 vorzulegen. Diese soll
Einrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft berücksichtigen.
Das Konzept soll die inhaltliche und konzeptionelle
Ausrichtung der einzelnen Einrichtungen (trägerunabhängig) abbilden.
Das Konzept soll kurz-, mittel- und langfristige
Handlungsbedarfe (Investitionen, Inhaltskonzepte, Kosten- und Standortplanung)
in allen Ortsteilen aufzeigen.
Die einzelnen Versorgungsräume sollen hinsichtlich
der städtebaulichen Situation, der demografischen Entwicklung und der
wohnortnahen Versorgung mit Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen analysiert
werden. Es sind Einzugsbereiche zu definieren. Die Analyse soll Grundlage für
die Planung sein und den Abbau von Über- und Unterversorgung in einzelnen
Gebieten ermöglichen. Neben der Analyse aller Einrichtungen im Stadtgebiet,
werden Aussagen zur qualitativen und quantitativen Fortentwicklung der Kitas in
Trägerschaft der Stadt Staßfurt separat dargestellt.
Dabei soll die konzeptionelle Betrachtung
ergebnisoffen von bisherigen
Erkenntnissen sein.
Absolute Priorität bei der Erarbeitung der
Konzeption hat die Kita "Bergmännchen", denn seit Schließung des
Standorts im September 2019 ist eine zukunftsorientierte Entscheidung zur
Perspektive der Kita offen und zeitnah erforderlich. Die Stellungnahmen aller
Fraktionen zur Mitteilungsvorlage M/0012/2020 in den Ausschusssitzungen vom 1.
und 3. September 2020 und der Stadtratssitzung vom
10.09.2020 sind inhaltlich einzuarbeiten.
Das beschlussreife Konzept ist dem Stadtrat bis zum
30.06.2021 vorzulegen, sodass es in der Haushaltsplanung 2022 Berücksichtigung
findet. Bereits zum 31.03.2021 ist dem Stadtrat ein Entwicklungskonzept zur
Kita „Bergmännchen“ vorzulegen, damit Klarheit für eine zukunftsorientierte
Nutzung besteht.