Betreff
1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Staßfurt über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt (Feuerwehrkostenersatzsatzung)
Vorlage
0240/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Kostenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt werden nach der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt vom 30.06.2020 im Halbstundentakt abgerechnet.

Nun wurde ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg veröffentlicht, indem entschieden wurde, dass eine Abrechnung von Feuerwehrgebühren im Minutentakt zu erfolgen hat. Die minutengenaue Abrechnung muss demnach derzeit als geltende Rechtslage hingenommen werden.

Die derzeitige Satzung ist demnach nichtig und es bedarf für eine rechtskonforme Satzung die Änderung des Abrechnungstaktes.

 

  • Lösung

Änderung des Wortlautes des § 5 Absatz 2 der Feuerwehrkostenersatzsatzung in: „Die Kostenersatzberechnung erfolgt minutengenau. Pro Minute werden 1/60 der Kostenerstattungssätze berechnet, dabei wird nach kaufmännischen Regeln gerundet.“

Die Änderung soll rückwirkend zum 01.07.2020 in Kraft treten.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 


Anlagenverzeichnis:

-       Entwurf 1. Satzung zur Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung

-       Synopse zur 1. Satzung zur Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt (Feuerwehrkostenersatzsatzung).

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.