Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Kostenpflichtige Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Staßfurt
werden nach der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen
Feuerwehr der Stadt Staßfurt vom 30.06.2020 im Halbstundentakt abgerechnet.
Nun wurde ein Urteil des Verwaltungsgerichts Magdeburg veröffentlicht,
indem entschieden wurde, dass eine Abrechnung von Feuerwehrgebühren im
Minutentakt zu erfolgen hat. Die minutengenaue Abrechnung muss demnach derzeit
als geltende Rechtslage hingenommen werden.
Die derzeitige Satzung ist demnach nichtig und es bedarf für eine
rechtskonforme Satzung die Änderung des Abrechnungstaktes.
- Lösung
Änderung des Wortlautes des § 5 Absatz 2 der
Feuerwehrkostenersatzsatzung in: „Die Kostenersatzberechnung erfolgt
minutengenau. Pro Minute werden 1/60 der Kostenerstattungssätze berechnet,
dabei wird nach kaufmännischen Regeln gerundet.“
Die Änderung soll rückwirkend zum 01.07.2020 in Kraft treten.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
-
Entwurf 1. Satzung
zur Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung
-
Synopse zur 1.
Satzung zur Änderung der Feuerwehrkostenersatzsatzung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 1. Satzung zur Änderung
der Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der
Stadt Staßfurt (Feuerwehrkostenersatzsatzung).
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.