Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Erhebung der Gesamtumlage, bestehend aus Flächenbeitrag I und
Flächenbeitrag II (Erschwernisbeitrag) inclusive Verwaltungskosten.
- Lösung
Der Stadtrat hat am 12.11.2015 die Satzung zur Umlage der
Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“, „Elbaue“ und
„Selke/Obere Bode“ beschlossen (Bekanntmachung Salzlandbote Nr. 316, vom
03.12.2015) und mit Beschluss vom 25.06.2020 (Bekanntmachung Salzlandbote Nr.
435, vom 03.07.2020) geändert.
Gemäß § 7 Abs. 2 dieser Umlagesatzung muss in einer gesondert zu
erlassenden Satzung jeweils über den Umlagesatz des jeweiligen Beitragsjahres
bestimmt werden.
Grundlage für die Beitragssätze sind die jährlichen Bescheide der
Unterhaltungsverbände. Die entsprechenden Beitragssätze sind den jeweiligen
Bescheiden entnommen und auf die Flächenbeiträge incl. Verwaltungskostenanteile
umgerechnet worden. Die sich ergebenden neuen Beitragssätze sind in der
beigefügten Ergänzungssatzung dargestellt.
- Alternativen
Wird die Ergänzungssatzung nicht beschlossen, können die
Gewässerumlagebeiträge nicht ehoben werden.
- finanzielle Auswirkungen
Refinanzierung der getätigten Ausgabe an Unterhaltungsverbände
- Relevanz bei nichtöffentlichen Vorlage für:
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Jugendbeirat |
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Museumsbeirat |
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Seniorenbeirat |
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Sicherheitsbeirat |
Anlagenverzeichnis:
-
§
56 WG LSA
-
Ergänzungssatzung
für 2017
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 7 (2) der Umlagesatzung die Ergänzungssatzung
zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“,
„Elbaue“ und „Selke/Obere Bode“ für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern
I. und II. Ordnung für das Jahr 2017
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
5.5.2.1.4321000 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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