Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 28.05.2015 die
Gründung eines Jugendbeirates als ständiges beratendes Gremium der Jugend
(Stadtjugendbeirat) für den Stadtrat der Stadt Staßfurt beschlossen. Die Satzung
für den Jugendbeirat der Stadt Staßfurt wurde ebenfalls in der Sitzung des
Stadtrates am 28.05.2015 beschlossen. Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung
für den Jugendbeirat der Stadt Staßfurt wurde am 28.03.2019 beschlossen und
trat am 29.03.2019 in Kraft.
Seit Inkrafttreten der Satzung hat sich für verschiedene Regelungen ein
Änderungsbedarf ergeben. Insofern wäre die Satzung zu ändern.
- Lösung
Mit der Reduzierung der Mindest- und Maximalanzahl an Mitgliedern des
Jugendbeirates der Stadt Staßfurt wird diese dem tatsächlichen Bedarf
angepasst.
Junge Menschen sind in die Angebote der Jugendarbeit laut § 11 Absatz 4
SGB VIII bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in angemessenem Umfang
einzubeziehen. Mit der Erweiterung der Altersgrenze von 12 bis 27 Jahre,
erfolgt sowohl eine Annäherung an die gesetzliche Altersgrenze als auch an die
Altersgrenzen der anderen Jugendbeiräte/Jugendforen im Salzlandkreis.
Zusätzlich erfolgt eine Erweiterung der potentiellen Zielgruppe für Mitglieder
des Jugendbeirates.
Die Erweiterung des
Aufgabengebietes um die Planung und Durchführung eigener Projekte und
Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche entspricht der tatsächlichen
Tätigkeit des Stadtjugendbeirates.
Die Änderungen der Satzung wurden auf Empfehlung der Koordinierungs- und
Fachstelle des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ und auf Wunsch des
Jugendbeirates vorgenommen, von diesem diskutiert und befürwortet.
- Alternativen
Auflösung des Jugendbeirates.
- finanzielle Auswirkungen
- keine
Anlagenverzeichnis:
-
2. Satzung zur
Änderung der Satzung für den Jugendbeirat der Stadt Staßfurt
-
Synopse zur 2.
Satzung Änderung der Satzung für den Jugendbeirat der Stadt Staßfurt
-
Empfehlungsschreiben
der Koordinierungs- und Fachstelle des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für den
Jugendbereit der Stadt Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.