Betreff
2. Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendbeirat der Stadt Staßfurt
Vorlage
0260/2020
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 28.05.2015 die Gründung eines Jugendbeirates als ständiges beratendes Gremium der Jugend (Stadtjugendbeirat) für den Stadtrat der Stadt Staßfurt beschlossen. Die Satzung für den Jugendbeirat der Stadt Staßfurt wurde ebenfalls in der Sitzung des Stadtrates am 28.05.2015 beschlossen. Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendbeirat der Stadt Staßfurt wurde am 28.03.2019 beschlossen und trat am 29.03.2019 in Kraft.

 

Seit Inkrafttreten der Satzung hat sich für verschiedene Regelungen ein Änderungsbedarf ergeben. Insofern wäre die Satzung zu ändern.

 

  • Lösung

Mit der Reduzierung der Mindest- und Maximalanzahl an Mitgliedern des Jugendbeirates der Stadt Staßfurt wird diese dem tatsächlichen Bedarf angepasst.

 

Junge Menschen sind in die Angebote der Jugendarbeit laut § 11 Absatz 4 SGB VIII bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in angemessenem Umfang einzubeziehen. Mit der Erweiterung der Altersgrenze von 12 bis 27 Jahre, erfolgt sowohl eine Annäherung an die gesetzliche Altersgrenze als auch an die Altersgrenzen der anderen Jugendbeiräte/Jugendforen im Salzlandkreis. Zusätzlich erfolgt eine Erweiterung der potentiellen Zielgruppe für Mitglieder des Jugendbeirates.

 

Die Erweiterung des Aufgabengebietes um die Planung und Durchführung eigener Projekte und Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche entspricht der tatsächlichen Tätigkeit des Stadtjugendbeirates.

 

Die Änderungen der Satzung wurden auf Empfehlung der Koordinierungs- und Fachstelle des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“ und auf Wunsch des Jugendbeirates vorgenommen, von diesem diskutiert und befürwortet.

 

  • Alternativen

Auflösung des Jugendbeirates.

 

  • finanzielle Auswirkungen

-  keine

 


Anlagenverzeichnis:

-        2. Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendbeirat der Stadt Staßfurt

-        Synopse zur 2. Satzung Änderung der Satzung für den Jugendbeirat der Stadt Staßfurt

-        Empfehlungsschreiben der Koordinierungs- und Fachstelle des Bundesprogramms „Demokratie Leben!“

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung für den Jugendbereit der Stadt Staßfurt.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.