Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Im Ergebnis einer unvermuteten Kassenprüfung bei der Sonderkasse des
Eigenbetriebes „Stadtpflegebetrieb Staßfurt“ des Rechnungsprüfungsamtes vom
06.11.2019 bis 27.02.2020 wurde festgestellt, dass für den Stadtpflegebetrieb
Staßfurt eine Sonderkasse in der Praxis zwar eingerichtet, aber in der
aktuellen Betriebssatzung die Einrichtung der Sonderkasse nicht aufgeführt ist.
Es wurde empfohlen, die Einrichtung der Sonderkasse in der
Betriebssatzung zu ergänzen oder einen separaten Stadtratsbeschluss einzuholen.
Infolgedessen ergibt sich die Notwendigkeit der Ergänzung der
Betriebssatzung für den Eigenbetrieb.
- Lösung
Mit der 5. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung wird die
Betriebssatzung den gegenwärtigen Bedingungen und der aktuellen Rechtslage
angepasst.
Es wird ein neuer § 7 „Kassenführung und –prüfung, Jahresabschluss“
entsprechend der jetzigen (nicht in der Satzung enthaltenen) Praxis eingefügt.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
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5. Satzung zur
Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtpflegebetrieb Staßfurt“
-
Lesefassung der
Satzung für den Eigenbetrieb "Stadtpflegebetrieb Staßfurt" vom
25.09.1998 in der Fassung der 1. Änderung vom 23.10.1998, der 2. Änderung vom
17.12.2001, der 3. Änderung vom 21.12.2009 sowie der 4. Änderung vom 15.09.2011
-
Synopse zur 5.
Satzung zur Änderung der Betriebssatzung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für
den Eigenbetrieb „Stadtpflegebetrieb Staßfurt“.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.