Betreff
5. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Stadtpflegebetrieb Staßfurt"
Vorlage
0276/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Im Ergebnis einer unvermuteten Kassenprüfung bei der Sonderkasse des Eigenbetriebes „Stadtpflegebetrieb Staßfurt“ des Rechnungsprüfungsamtes vom 06.11.2019 bis 27.02.2020 wurde festgestellt, dass für den Stadtpflegebetrieb Staßfurt eine Sonderkasse in der Praxis zwar eingerichtet, aber in der aktuellen Betriebssatzung die Einrichtung der Sonderkasse nicht aufgeführt ist.

 

Es wurde empfohlen, die Einrichtung der Sonderkasse in der Betriebssatzung zu ergänzen oder einen separaten Stadtratsbeschluss einzuholen.

 

Infolgedessen ergibt sich die Notwendigkeit der Ergänzung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb.

 

  • Lösung

Mit der 5. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung wird die Betriebssatzung den gegenwärtigen Bedingungen und der aktuellen Rechtslage angepasst.

 

Es wird ein neuer § 7 „Kassenführung und –prüfung, Jahresabschluss“ entsprechend der jetzigen (nicht in der Satzung enthaltenen) Praxis eingefügt.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       5. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtpflegebetrieb Staßfurt“

-       Lesefassung der Satzung für den Eigenbetrieb "Stadtpflegebetrieb Staßfurt" vom 25.09.1998 in der Fassung der 1. Änderung vom 23.10.1998, der 2. Änderung vom 17.12.2001, der 3. Änderung vom 21.12.2009 sowie der 4. Änderung vom 15.09.2011

-       Synopse zur 5. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 5. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtpflegebetrieb Staßfurt“.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.