Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 31.08.2017
beschlossen, Fördermittel aus dem Programm Sachsen-Anhalt
STARK III plus EFRE für die Sanierung der Grundschule Nord und der
Sekundarschule „Hermann Kasten“ zu beantragen. Mit den Zuwendungsbescheiden vom
04.03.2019 wurden Zuwendungen von 1.478.868,66 € für die energetische Sanierung
und 422.533,90 € für die allgemeine Sanierung des Plattengebäudes im
Schulzentrum Staßfurt bewilligt.
Die Eigenmittel in Höhe von 1.224.556,97 € können neben sonstigen
Darlehen auch aus zinslosen STARK III-Darlehen in Höhe von 814.886,81 €
finanziert werden.
Der Salzlandkreis hat für das Haushaltsjahr 2019 die
aufsichtsbehördliche Genehmigung für Kreditaufnahmen in Höhe von 4.733.900,00 €
unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass für die folgenden im
Haushaltsjahr 2019 geplanten Investitionsmaßnahmen die Aufnahmen in die
jeweiligen Förderprogramme erfolgen und die Zuwendungen im beantragten Umfang
gewährt werden. Zu diesen Investitionsmaßnahmen gehört die Maßnahme 5003 STARK
III Grundschule Nord mit einem anteiligen Kreditvolumen von 568.400,00 €.
Für den Haushalt 2020 erfolgte für einen weiteren
genehmigungspflichtigen Teil der Kreditaufnahme in Höhe von 3.215.700,00 € die
Genehmigung durch die Kommunalaufsicht unter der aufschiebenden Bedingung, dass
die für die nachfolgend aufgeführten Investitionsmaßnahmen geplanten
Einzahlungen aus Investitionszuwendungen entsprechend gewährt werden. Zu diesen
Investitionsmaßnahmen gehört die Maßnahme 5003 STARK III Grundschule Nord mit
einem anteiligen Kreditvolumen von 284.200,00 €.
- Lösung
Zur anteiligen Finanzierung des Vorhabens soll ein zinsloses Darlehen
bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt in Höhe von 814.886,81 € aufgenommen
werden. Dafür wird die Kreditgenehmigung 2019 (568.400 €) und anteilig die
Kreditgenehmigung 2020 (246.486,81 €) in Anspruch genommen.
- Alternativen
Keine
- finanzielle Auswirkungen
Durch die
Tilgungsleistungen ergeben sich finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt.
Anlagenverzeichnis:
-
Zuwendungsbescheid
vom 04.03.2019 für das Vorhaben „Energetische Sanierung des Plattengebäudes im
Schulzentrum Staßfurt“
-
Zuwendungsbescheid
vom 04.03.2019 für das Vorhaben „Allgemeine Sanierung des Plattengebäudes im
Schulzentrum Staßfurt“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die Aufnahme eines zweckgebundenen Kredites für die
energetische und allgemeine Sanierung des Plattengebäudes im Schulzentrum
Staßfurt aus dem Programm Sachsen-Anhalt STARK
III plus EFRE in Höhe von 814.886,81 €.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
20 / 6.1.2.1 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
20 / 6.1.2.1 |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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