Betreff
Aufnahme eines zweckgebundenen Kredites für die energetische und allgemeine Sanierung des Plattengebäudes im Schulzentrum Staßfurt
Vorlage
0331/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 31.08.2017 beschlossen, Fördermittel aus dem Programm Sachsen-Anhalt STARK III plus EFRE für die Sanierung der Grundschule Nord und der Sekundarschule „Hermann Kasten“ zu beantragen. Mit den Zuwendungsbescheiden vom 04.03.2019 wurden Zuwendungen von 1.478.868,66 € für die energetische Sanierung und 422.533,90 € für die allgemeine Sanierung des Plattengebäudes im Schulzentrum Staßfurt bewilligt.

 

Die Eigenmittel in Höhe von 1.224.556,97 € können neben sonstigen Darlehen auch aus zinslosen STARK III-Darlehen in Höhe von 814.886,81 € finanziert werden.

 

Der Salzlandkreis hat für das Haushaltsjahr 2019 die aufsichtsbehördliche Genehmigung für Kreditaufnahmen in Höhe von 4.733.900,00 € unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass für die folgenden im Haushaltsjahr 2019 geplanten Investitionsmaßnahmen die Aufnahmen in die jeweiligen Förderprogramme erfolgen und die Zuwendungen im beantragten Umfang gewährt werden. Zu diesen Investitionsmaßnahmen gehört die Maßnahme 5003 STARK III Grundschule Nord mit einem anteiligen Kreditvolumen von 568.400,00 €.

 

Für den Haushalt 2020 erfolgte für einen weiteren genehmigungspflichtigen Teil der Kreditaufnahme in Höhe von 3.215.700,00 € die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die für die nachfolgend aufgeführten Investitionsmaßnahmen geplanten Einzahlungen aus Investitionszuwendungen entsprechend gewährt werden. Zu diesen Investitionsmaßnahmen gehört die Maßnahme 5003 STARK III Grundschule Nord mit einem anteiligen Kreditvolumen von 284.200,00 €.

 

  • Lösung

Zur anteiligen Finanzierung des Vorhabens soll ein zinsloses Darlehen bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt in Höhe von 814.886,81 € aufgenommen werden. Dafür wird die Kreditgenehmigung 2019 (568.400 €) und anteilig die Kreditgenehmigung 2020 (246.486,81 €) in Anspruch genommen.

 

  • Alternativen

Keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Durch die Tilgungsleistungen ergeben sich finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Zuwendungsbescheid vom 04.03.2019 für das Vorhaben „Energetische Sanierung des Plattengebäudes im Schulzentrum Staßfurt“

-       Zuwendungsbescheid vom 04.03.2019 für das Vorhaben „Allgemeine Sanierung des Plattengebäudes im Schulzentrum Staßfurt“

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufnahme eines zweckgebundenen Kredites für die energetische und allgemeine Sanierung des Plattengebäudes im Schulzentrum Staßfurt aus dem Programm Sachsen-Anhalt STARK III plus EFRE in Höhe von 814.886,81 €.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

20 / 6.1.2.1

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

20 / 6.1.2.1

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt