Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 31.08.2017
beschlossen, Fördermittel aus dem Programm Sachsen-Anhalt
STARK III plus EFRE für die Sanierung der Grundschule Nord und der
Sekundarschule „Hermann Kasten“ zu beantragen. Mit den Zuwendungsbescheiden vom
10.07.2019 wurden Zuwendungen von 643.992,89 € für die energetische Sanierung
und 183.997,97 € für die allgemeine Sanierung des
Mehrzweckgebäudes der Grundschule im Schulzentrum Staßfurt bewilligt.
Die Eigenmittel in Höhe von 615.174,41 € können neben sonstigen Darlehen
auch aus zinslosen STARK III-Darlehen in Höhe von 354.853,22 € finanziert
werden.
Der Salzlandkreis hat für das Haushaltsjahr 2020 die
aufsichtsbehördliche Genehmigung für Kreditaufnahmen für einen Teilbetrag in
Höhe von 2.467.500 € uneingeschränkt und für Kreditaufnahmen in Höhe von
3.215.700 € unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass für die folgenden
im Haushaltsjahr 2020 geplanten Investitionsmaßnahmen die Aufnahmen in die
jeweiligen Förderprogramme erfolgen und die Zuwendungen im beantragten Umfang
gewährt werden. Zu diesen Investitionsmaßnahmen gehört die Maßnahme 5077 STARK
III, Sanierung GS Nord 2. BA Mehrzweckgebäude mit einem anteiligen
Kreditvolumen von 206.200,00 €.
- Lösung
Zur anteiligen Finanzierung des Vorhabens soll ein zinsloses Darlehen
bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt in Höhe von 354.853,22 € aufgenommen werden. Dafür wird die Kreditgenehmigung
2020 anteilig in Anspruch genommen.
- Alternativen
Keine
- finanzielle Auswirkungen
Durch die Tilgungsleistungen ergeben sich finanzielle Auswirkungen auf
den Haushalt.
Anlagenverzeichnis:
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Zuwendungsbescheid
vom 10.07.2019 für das Vorhaben „Energetische Sanierung des Mehrzweckgebäudes
der Grundschule im Schulzentrum Staßfurt“
-
Zuwendungsbescheid
vom 10.07.2019 für das Vorhaben „Allgemeine Sanierung des Mehrzweckgebäudes der
Grundschule im Schulzentrum Staßfurt“
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beschließt die Aufnahme eines zweckgebundenen Kredites für die energetische und allgemeine Sanierung des
Mehrzweckgebäudes der Grundschule im Schulzentrum Staßfurt aus dem Programm
Sachsen-Anhalt STARK III plus EFRE in Höhe von 354.853,22 €.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
20 / 6.1.2.1 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
20 / 6.1.2.1 |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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