Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Erhebung der Gesamtumlage, bestehend aus Flächenbeitrag I und
Flächenbeitrag II (Erschwernisbeitrag) inklusive Verwaltungskosten.
- Lösung
Der Stadtrat hat am 25.06.2020 (Bekanntmachung Salzlandbote Nr. 435, vom
03.07.2020) die Neufassung der Umlagesatzung beschlossen sowie mit Beschluss
vom 24.06.2021 geändert.
Gemäß § 7 Abs. 2 dieser Umlagesatzung muss in einer gesondert zu
erlassenden Satzung jeweils über den Umlagesatz bestimmt werden.
Grundlage für die Beitragssätze sind die jährlichen Bescheide der
Unterhaltungsverbände. Die entsprechenden Beitragssätze sind den jeweiligen
Bescheiden entnommen und auf die Flächenbeiträge incl. Verwaltungskostenanteile
umgerechnet worden. Die sich ergebenden Beitragssätze sind in der beigefügten
Ergänzungssatzung dargestellt.
- Alternativen
-
Keine
Wird die Ergänzungssatzung nicht beschlossen, können die gesetzlich
möglichen Einnahmen der Umlage nicht ausgeschöpft werden.
- finanzielle Auswirkungen
Refinanzierung der getätigten Ausgabe an Unterhaltungsverbände
Anlagenverzeichnis:
-
Ergänzungssatzung für
2017
-
§ 56 WG LSA
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 7 (2) der
Umlagesatzung die Ergänzungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der
Unterhaltungsverbände „Untere Bode“, „Elbaue“ und „Selke/Obere Bode“ für die
Unterhaltung von öffentlichen Gewässern I. und II. Ordnung für das Jahr 2017.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
5.5.2.1.4321000 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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