Betreff
Ergänzungssatzung Gewässerumlage für das Jahr 2017
Vorlage
0346/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Erhebung der Gesamtumlage, bestehend aus Flächenbeitrag I und Flächenbeitrag II (Erschwernisbeitrag) inklusive Verwaltungskosten.

 

  • Lösung

Der Stadtrat hat am 25.06.2020 (Bekanntmachung Salzlandbote Nr. 435, vom 03.07.2020) die Neufassung der Umlagesatzung beschlossen sowie mit Beschluss vom 24.06.2021 geändert.

Gemäß § 7 Abs. 2 dieser Umlagesatzung muss in einer gesondert zu erlassenden Satzung jeweils über den Umlagesatz bestimmt werden.

Grundlage für die Beitragssätze sind die jährlichen Bescheide der Unterhaltungsverbände. Die entsprechenden Beitragssätze sind den jeweiligen Bescheiden entnommen und auf die Flächenbeiträge incl. Verwaltungskostenanteile umgerechnet worden. Die sich ergebenden Beitragssätze sind in der beigefügten Ergänzungssatzung dargestellt.

 

  • Alternativen

-       Keine

Wird die Ergänzungssatzung nicht beschlossen, können die gesetzlich möglichen Einnahmen der Umlage nicht ausgeschöpft werden.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Refinanzierung der getätigten Ausgabe an Unterhaltungsverbände

 


Anlagenverzeichnis:

-       Ergänzungssatzung für 2017

-       § 56 WG LSA

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß § 7 (2) der Umlagesatzung die Ergänzungssatzung zur Umlage der Verbandsbeiträge der Unterhaltungsverbände „Untere Bode“, „Elbaue“ und „Selke/Obere Bode“ für die Unterhaltung von öffentlichen Gewässern I. und II. Ordnung für das Jahr 2017.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

150.000,00

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

5.5.2.1.4321000

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt