Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Um das Ortsbild von Lust attraktiver zu gestalten und für den Tourismus
besser nutzen zu können, wurde bereits 2009/2010 mit Zuwendungen aus der RELE
Förderung, der Platz am Wiegehaus aufgewertet. Es wurde eine Raststätte für
Radfahrer und Wanderer geschaffen und das Ortsbild und die regionale Ansicht
der Kreisstraße verbessert. Der Platz liegt innerhalb des Rad- und Wanderweges
"An der Bode" und dem "Blauen Band" zwischen den Orten
Athensleben, Rothenförde, Löderburg und Unseburg.
Im damaligen Projekt wurden die verbliebenen desolaten Bestände einer alten
Wiegeanlage (Wiegehäuschen und Waage) beseitigt und die Freiflächen um diese
Gebäude herum neugestaltet.
Aktuell befindet sich auf dem Platz noch eine alte Scheune. Diese
unterliegt keiner Nutzung mehr und der bauliche Zustand ist bedenklich. Es
musste festgestellt werden, dass vermutlich noch zu DDR-Zeiten, eine
Reduzierung an dem Dachtragwerk vorgenommen wurde. Siehe Fotodokumentation in
der Anlage. Es ist zu befürchten, dass die statische Schwächung des Tragwerkes
zukünftig zu einer Gefahrensituation führen könnte. Auf Grund der Tatsache,
dass die Scheune derzeit keine Nutzung hat und nach Rücksprache mit dem
Ortsbürgermeister konnte geklärt werden, dass zukünftig kein Nutzungsbedarf
mehr bestehen wird. Dadurch entstand die Überlegung die Scheune unter
Inanspruchnahme von Fördermitteln abzureißen und zu entsorgen.
Löderburg Lust verfügt an anderer Stelle, ca. 250 m östlich, über einen
Kinderspielplatz. Dieser wurde 1999 teilerneuert, wobei eine Vielzahl an
Spielgeräten aus DDR Zeiten stammt, deren Erneuerung regelmäßig bei den
jährlich wiederkehrenden DEKRA-Überprüfungen empfohlen wird.
Die Stadt Staßfurt verfügt über ein Spielplatzkonzept, aufgestellt 2010.
Dieses beinhaltet natürlich auch Aussagen zum Zustand und zur Entwicklung
dieses Spielplatzes in Lust. Der Inhalt des Konzeptes wird in einer
Prioritätenliste zusammengefasst, aus der zu entnehmen ist, wann welcher
Spielplatz der Stadt Staßfurt erneuert werden würde. Der Spielpatz in Lust
befindet sich auf dieser Liste in der zeitlichen Einordnung 2023 erneuert zu
werden.
Verknüpft man beide Erfordernisse, also den notwendigen Abriss der
Scheune und die Sanierung des Spielplatzes an der Stelle des ehemaligen
Wiegehäuschens, sind beide Maßnahmen gemeinsam förderfähig. Dann könnte für die
Umsetzung eine finanzielle Unterstützung des Landes und der EU von insgesamt
ca. 90% in Anspruch genommen werden.
Somit könnte an dem Rastplatz „Alte Waage“ eine neue Aufenthaltsfläche
entstehen mit einem neuen Spielplatz, der Spielmöglichkeiten für die Kinder der
Ortslage, den Rad-/ Wandertouristen und auch als Mehrgenerationenspielplatz u.
a. als Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft für Jung und Alt dienen und genutzt
werden kann.
Die Scheune könnte man nur zum Teil zurück bauen. Hieße etwas in der
Höhe und ca. zur Hälfte der Grundfläche. Die alten verbleibenden Außenwände mit
einem neuen Dach versehen, würde ein „Wetterschutzhäuschen für die Radfahrer,
die den R1 nutzen oder entlang des „Blauen Bandes“ wandern, entstehen.
Natürlich würde dieser Unterstand auch den Kindern und Jugendlichen als
Wetterschutz dienen können.
In Betrachtung der Gesamtlage der Dorfentwicklung und -gestaltung
sollten beide Maßnahmen (der Abriss bzw. die Sicherung der alten Scheune und
die Neuanlage des Spielplatzes) verknüpft werden um Fördermittel zu generieren,
die eine Realisierung beider Maßnahmen ermöglicht.
Wenn der jetzige Spielplatzstandort aufgegeben würde und die Beräumung
erfolgt wäre, könnte die Fläche parzelliert werden und als potentielle
Bauparzellen an Interessierte zur Verfügung gestellt werden. Siehe Anlage –
möglicher Parzellierungsplan. So könnten voraussichtlich 3 neue Bauplätze zur
Verfügung gestellt werden und nach erfolgter Bebauung würde dies eine Erhöhung
der Einwohnerzahl von Lust bewirken.
Das Gesamtprojekt wurde im März 2021angemeldet und als förderfähig in
die Prioritätenliste der LEADER-Region Börde-Bode-Auen aufgenommen und kann
dadurch mit Zuwendungen finanziert werden.
Sollte diesem Beschluss zugestimmt werden, wird der Fachdienst 60 den
notwendigen Antrag im Juli 2021 an das Landesverwaltungsamt stellen. Nach
Zuwendungsbescheidung müsste zügig mit den Arbeiten begonnen werden, da die
bauliche Umsetzung und Abrechnung bereits innerhalb des Jahres 2022 beendet
sein muss.
Sollte diesem Beschluss nicht zugestimmt werden, kann der
Fördermittelantrag nicht gestellt werden, da einer Förderung, ausschließlich
für den Rückbau und die Entsorgung der Scheune nicht möglich ist. Lediglich die
Kombination der Umverlegung des Spielplatzes und dem weiteren Ausbau der Fläche
zur Stärkung der touristischen Bedeutung, macht das Gesamtvorhaben förderfähig.
- Lösung
Mit der Umverlegung des Spielplatzstandortes besteht die Möglichkeit
Zuwendungen im Rahmen der Richtlinie „RELE 2014-2020“ in Anspruch zu nehmen.
Sowohl für den Teilabriss der Scheune, als auch zum weiteren Ausbau der
Freifläche am ehemaligen Wiegehäuschen, inklusive der Errichtung von
Spielgeräten, Außensportgeräten und Freianlagen.
- Alternativen
Bei der Vorlage handelt sich um einen Grundsatzbeschluss. Wenn der
Standort beibehalten werden soll, muss die Sicherung der alten Scheune ohne
Zuhilfenahme von Fördermitteln geschehen. 2023 würde dann, ebenfalls ohne
Generierung von Fördermitteln, an den Kinderbestand des Ortes angepasst und
reduziert auf dem jetzigen Standort die neuen Spielgeräte aufgebaut werden. Die
Projektanmeldung würde dann von der Prioritätenliste der LEADER-Region
Börde-Bode-Auen zurückgezogen.
- finanzielle Auswirkungen
Die Bestimmung des neuen Spielplatzstandortes könnte die Möglichkeit der
Inanspruchnahme der Fördermittel für den Teilrückbau und die Umnutzung der
Scheune, sowie die Erneuerung der Spielgeräte und der Erweiterung durch Geräte
zur Mehrgenerationennutzung und zur Outdoor Sportnutzung ermöglichen.
Für die Umsetzung des Projektes wurden Kosten in Höhe von 56.000 €
geschätzt. Ein Kostenrahmen von 50.406,00 € könnten davon aus Fördermitteln abgedeckt
werden.
Anlagenverzeichnis:
- Fotodokumentation des
Rastplatzes Bestand
- Lageplan des Rastplatzes
Bestand
- Fotodokumentation des
Spielplatzes Bestand
- Lageplan des Spielplatzes
Bestand
- Fotodokumentation zum
Zustand der Scheune derzeit
- Übersichtsplan Projekt
Spielplatz und Rastplatz zusammen
- Prioritätenliste Spielplätze
Stand Dezember 2020
- Parzellierungsentwurf der
Fläche des jetzigen Spielplatzes
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales beschließt die
Umverlegung des Spielplatzstandortes im Ortsteil Lust. Der Spielplatz am
derzeitigen Standort zwischen den Hausnummern 14 und 19 soll abgebaut werden
und am Rastplatz „Alte Waage“ im Rahmen eines Gestaltungsprojektes im
erweiterten und neuen Zustand wieder angelegt werden.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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50.406,00 € |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
5.601,00 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
5.2.3.1 5211000 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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