Betreff
Umverlegung des Spielplatzstandortes im Ortsteil Lust im Zusammenhang mit der Förderung zur Weiterentwicklung des Rastplatzes am „ehemaligen Wiegehäuschens“
Vorlage
0355/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Um das Ortsbild von Lust attraktiver zu gestalten und für den Tourismus besser nutzen zu können, wurde bereits 2009/2010 mit Zuwendungen aus der RELE Förderung, der Platz am Wiegehaus aufgewertet. Es wurde eine Raststätte für Radfahrer und Wanderer geschaffen und das Ortsbild und die regionale Ansicht der Kreisstraße verbessert. Der Platz liegt innerhalb des Rad- und Wanderweges "An der Bode" und dem "Blauen Band" zwischen den Orten Athensleben, Rothenförde, Löderburg und Unseburg.
Im damaligen Projekt wurden die verbliebenen desolaten Bestände einer alten Wiegeanlage (Wiegehäuschen und Waage) beseitigt und die Freiflächen um diese Gebäude herum neugestaltet.

Aktuell befindet sich auf dem Platz noch eine alte Scheune. Diese unterliegt keiner Nutzung mehr und der bauliche Zustand ist bedenklich. Es musste festgestellt werden, dass vermutlich noch zu DDR-Zeiten, eine Reduzierung an dem Dachtragwerk vorgenommen wurde. Siehe Fotodokumentation in der Anlage. Es ist zu befürchten, dass die statische Schwächung des Tragwerkes zukünftig zu einer Gefahrensituation führen könnte. Auf Grund der Tatsache, dass die Scheune derzeit keine Nutzung hat und nach Rücksprache mit dem Ortsbürgermeister konnte geklärt werden, dass zukünftig kein Nutzungsbedarf mehr bestehen wird. Dadurch entstand die Überlegung die Scheune unter Inanspruchnahme von Fördermitteln abzureißen und zu entsorgen.

 

Löderburg Lust verfügt an anderer Stelle, ca. 250 m östlich, über einen Kinderspielplatz. Dieser wurde 1999 teilerneuert, wobei eine Vielzahl an Spielgeräten aus DDR Zeiten stammt, deren Erneuerung regelmäßig bei den jährlich wiederkehrenden DEKRA-Überprüfungen empfohlen wird.

Die Stadt Staßfurt verfügt über ein Spielplatzkonzept, aufgestellt 2010. Dieses beinhaltet natürlich auch Aussagen zum Zustand und zur Entwicklung dieses Spielplatzes in Lust. Der Inhalt des Konzeptes wird in einer Prioritätenliste zusammengefasst, aus der zu entnehmen ist, wann welcher Spielplatz der Stadt Staßfurt erneuert werden würde. Der Spielpatz in Lust befindet sich auf dieser Liste in der zeitlichen Einordnung 2023 erneuert zu werden.

 

Verknüpft man beide Erfordernisse, also den notwendigen Abriss der Scheune und die Sanierung des Spielplatzes an der Stelle des ehemaligen Wiegehäuschens, sind beide Maßnahmen gemeinsam förderfähig. Dann könnte für die Umsetzung eine finanzielle Unterstützung des Landes und der EU von insgesamt ca. 90% in Anspruch genommen werden.

Somit könnte an dem Rastplatz „Alte Waage“ eine neue Aufenthaltsfläche entstehen mit einem neuen Spielplatz, der Spielmöglichkeiten für die Kinder der Ortslage, den Rad-/ Wandertouristen und auch als Mehrgenerationenspielplatz u. a. als Treffpunkt für die Dorfgemeinschaft für Jung und Alt dienen und genutzt werden kann.

Die Scheune könnte man nur zum Teil zurück bauen. Hieße etwas in der Höhe und ca. zur Hälfte der Grundfläche. Die alten verbleibenden Außenwände mit einem neuen Dach versehen, würde ein „Wetterschutzhäuschen für die Radfahrer, die den R1 nutzen oder entlang des „Blauen Bandes“ wandern, entstehen. Natürlich würde dieser Unterstand auch den Kindern und Jugendlichen als Wetterschutz dienen können.

 

In Betrachtung der Gesamtlage der Dorfentwicklung und -gestaltung sollten beide Maßnahmen (der Abriss bzw. die Sicherung der alten Scheune und die Neuanlage des Spielplatzes) verknüpft werden um Fördermittel zu generieren, die eine Realisierung beider Maßnahmen ermöglicht.

 

Wenn der jetzige Spielplatzstandort aufgegeben würde und die Beräumung erfolgt wäre, könnte die Fläche parzelliert werden und als potentielle Bauparzellen an Interessierte zur Verfügung gestellt werden. Siehe Anlage – möglicher Parzellierungsplan. So könnten voraussichtlich 3 neue Bauplätze zur Verfügung gestellt werden und nach erfolgter Bebauung würde dies eine Erhöhung der Einwohnerzahl von Lust bewirken.

 

Das Gesamtprojekt wurde im März 2021angemeldet und als förderfähig in die Prioritätenliste der LEADER-Region Börde-Bode-Auen aufgenommen und kann dadurch mit Zuwendungen finanziert werden.

Sollte diesem Beschluss zugestimmt werden, wird der Fachdienst 60 den notwendigen Antrag im Juli 2021 an das Landesverwaltungsamt stellen. Nach Zuwendungsbescheidung müsste zügig mit den Arbeiten begonnen werden, da die bauliche Umsetzung und Abrechnung bereits innerhalb des Jahres 2022 beendet sein muss.

Sollte diesem Beschluss nicht zugestimmt werden, kann der Fördermittelantrag nicht gestellt werden, da einer Förderung, ausschließlich für den Rückbau und die Entsorgung der Scheune nicht möglich ist. Lediglich die Kombination der Umverlegung des Spielplatzes und dem weiteren Ausbau der Fläche zur Stärkung der touristischen Bedeutung, macht das Gesamtvorhaben förderfähig.

 

  • Lösung

Mit der Umverlegung des Spielplatzstandortes besteht die Möglichkeit Zuwendungen im Rahmen der Richtlinie „RELE 2014-2020“ in Anspruch zu nehmen. Sowohl für den Teilabriss der Scheune, als auch zum weiteren Ausbau der Freifläche am ehemaligen Wiegehäuschen, inklusive der Errichtung von Spielgeräten, Außensportgeräten und Freianlagen.

 

  • Alternativen

Bei der Vorlage handelt sich um einen Grundsatzbeschluss. Wenn der Standort beibehalten werden soll, muss die Sicherung der alten Scheune ohne Zuhilfenahme von Fördermitteln geschehen. 2023 würde dann, ebenfalls ohne Generierung von Fördermitteln, an den Kinderbestand des Ortes angepasst und reduziert auf dem jetzigen Standort die neuen Spielgeräte aufgebaut werden. Die Projektanmeldung würde dann von der Prioritätenliste der LEADER-Region Börde-Bode-Auen zurückgezogen.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die Bestimmung des neuen Spielplatzstandortes könnte die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Fördermittel für den Teilrückbau und die Umnutzung der Scheune, sowie die Erneuerung der Spielgeräte und der Erweiterung durch Geräte zur Mehrgenerationennutzung und zur Outdoor Sportnutzung ermöglichen.

Für die Umsetzung des Projektes wurden Kosten in Höhe von 56.000 € geschätzt. Ein Kostenrahmen von 50.406,00 € könnten davon aus Fördermitteln abgedeckt werden.

 


Anlagenverzeichnis:

- Fotodokumentation des Rastplatzes Bestand

- Lageplan des Rastplatzes Bestand

- Fotodokumentation des Spielplatzes Bestand

- Lageplan des Spielplatzes Bestand

- Fotodokumentation zum Zustand der Scheune derzeit

- Übersichtsplan Projekt Spielplatz und Rastplatz zusammen

- Prioritätenliste Spielplätze Stand Dezember 2020

- Parzellierungsentwurf der Fläche des jetzigen Spielplatzes

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales beschließt die Umverlegung des Spielplatzstandortes im Ortsteil Lust. Der Spielplatz am derzeitigen Standort zwischen den Hausnummern 14 und 19 soll abgebaut werden und am Rastplatz „Alte Waage“ im Rahmen eines Gestaltungsprojektes im erweiterten und neuen Zustand wieder angelegt werden.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

50.406,00 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

56.007,00

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

  5.601,00

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

5.2.3.1 5211000

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt