Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Stadt Staßfurt engagiert sich gemeinsam mit der Verbandsgemeinde
Egelner Mulde und der Stadt Hecklingen seit 2009 im Rahmen der LEADER (Gemeinschaftsinitiative der
Europäischen Kommission)-Region
„Börde-Bode-Auen“.
Die Förderperiode 2014-2020 ist kalendarisch abgelaufen. Für die
folgende Förderperiode 2021-2027 ist ein Fortsetzen dieses Engagements
vorgesehen. Dieses soll durch einen zu fassenden Grundsatzbeschluss ermöglicht
werden.
Rückblick auf die
Förderperiode 2014-2020
Die Region „Börde-Bode-Auen“ mit den Städten Staßfurt und Hecklingen
sowie der Verbandsgemeinde Egelner Mulde wurde 2009 durch das Land
Sachsen-Anhalt offiziell und erstmalig für die Förderperiode 2007-2013 als
LEADER-Region anerkannt.
2015 wurde die Region erneut als LEADER-Region für die Förderperiode
2014-2020 bestätigt.
Sowohl 2009 als
auch 2016 wurde zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) ein
externes Regionalmanagement einschließlich der Geschäftsstelle installiert.
Aufgrund der Mittelzuweisung des Landes Sachsen-Anhalt stand der LEADER-Region
in der jetzigen Förderperiode ein Fördermittelbudget von 2.893.736 Euro aus dem
ELER-Fonds (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums) zur
Verfügung. Aus dem ESF (Europäischen Sozialfonds) standen der Region 145.000
Euro zur Verfügung, für den Bereich Kulturerbe und STARK III (EFRE)
(Förderprogramm für Energetische Sanierung und Modernisierung von öffentlichen
Gebäuden und Infrastrukturen)
waren es insgesamt 470.971 Euro.
Insgesamt standen der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ damit in der
Förderperiode 2014-2020 Fördermittel in Höhe von 3.509.707 Euro zur Verfügung.
Abb. 1 Verteilung der
Fördermittel auf die Kommunen der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“
Aufgabe des Regionalmanagement ist es, die Lokale Entwicklungsstrategie
umzusetzen, Projektträger zu beraten, Projekte mit den regionalen Akteuren zu
entwickeln sowie Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Trotz der schwierigen
Haushaltslage der beteiligten Kommunen ist es der LEADER-Region
„Börde-Bode-Auen“ immer gelungen, die zur Verfügung stehenden EU-Fördermittel
mit zielführenden Projekten zu binden.
Insgesamt wurden in der Förderperiode von 2014-2020 über 30 Projekte
über die drei Fonds beantragt. Davon wurden bislang 23 Projekte (Stand Februar
2021) positiv beschieden. Die bewilligten Projekte umfassen ein
Investitionsvolumen von 3,7 Mio. Euro und ein Fördermittelvolumen von 2,4 Mio.
Euro.
Ausblick auf die Förderperiode
2021-2027
Seit 1991 setzt sich die EU dafür ein, dass ländlichen Regionen mit der
LEADER-Methode ein Instrument an die Hand gegeben wird, mit der sie vor Ort
Partnerschaften des öffentlichen, privaten, sozialen und wirtschaftlichen
Sektors aufbauen können. Die Partnerschaften sollen die Regionen dazu
befähigen, deren Entwicklung mit innovativen Projekten voranzubringen.
Gegenwärtig gibt es 321 LEADER-Regionen in Deutschland, die in etwa zwei
Drittel der Fläche der Bundesrepublik einnehmen. In Sachsen-Anhalt sind es in
der jetzigen Förderperiode 23 LEADER-Regionen.
In der kommenden Förderperiode 2021-2027 soll das sehr erfolgreiche
LEADER-Programm fortgesetzt und erweitert werden. Schlankere Strukturen, neue
Fördergegenstände und die Weiterentwicklung bewährter Prozesse werden dazu
beitragen, die ländliche Entwicklung weiter voranzubringen. Für die Förderung
werden die drei Fonds ELER, EFRE und ESF erneut zur Verfügung stehen und
gewinnbringend kombiniert. In der neuen Förderperiode sollen erheblich mehr
Fördergelder zur Verfügung gestellt werden können als bislang. Hinzu kommt,
dass die Förderbereiche zur Ländlichen Entwicklung in großen Bereichen
ausschließlich über LEADER abgedeckt werden soll. Beispielsweise ist der
Übergang der Förderung zur Dorferneuerung ebenfalls in den
LEADER-Zuständigkeitsbereich geplant. Hieße also, dass zum Beispiel der
grundhafte Ausbau von Straßen in ländlich gelegenen Ortsteilen ausschließlich
über LEADER gefördert werden kann.
Aktuell ist eine weitere Kabinettvorlage in der Bearbeitung, die erste
Grundsätze für die Umsetzung von LEADER/CLLD (Gemeinschaftsinitiative der
Europäischen Kommission für lokale Entwicklung unter Federführung der örtlichen
Bevölkerung) im Land
Sachsen-Anhalt vorgeben und festlegen wird. Die Vorlage wird in diesem Frühjahr
vom Kabinett behandelt. Dieser „Beschluss der Landesregierung zur Umsetzung von
LEADER/CLLD 2021-2027“ beinhaltet folgendes:
• LEADER/CLLD wird in der kommenden Förderperiode ausschließlich mit
einer Förderrichtlinie umgesetzt. Die EU-Verwaltungsbehörden haben dabei die
förderrechtliche und haushalterische Gesamtaufsicht sowie die
prozess-organisatorische Fachaufsicht vor allem für die Umsetzungsaspekte, die
aus den Besonderheiten von LEADER/CLLD als Methode resultieren.
• Zentrale antragannehmende Behörde sowie möglichst alleinige
Bewilligungsbehörde für alle LEADER/CLLD-Vorhaben werden die Ämter für
Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF); ggf. für bestimmte
Vorhabenarten bzw. Förderbereiche ausnahmsweise das Landesverwaltungsamt neben
seiner unveränderten Rolle als Bündelungs- und Aufsichtsbehörde. Gerade für die
ÄLLF wird die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die in deutlich
geändertem Umfang konstitutiv zu definierende Aufgabe „LEADER/CLLD“ insoweit
neu bestimmt.
• Dem ELER soll die Funktion des sog. federführenden Fonds übertragen
werden. Damit wäre im Ergebnis verbunden, dass innerhalb von LEADER/CLLD ein
einheitliches Verwaltungs- und Kontrollsystem in Verantwortung der Zahlstelle
EGFL/ELER anzuwenden ist. Die EU-Verwaltungsbehörden setzen sich in den
Gesprächen mit der EU-Kommission dafür ein, die von den dienenden Fonds (EFRE
und ESF) in diesem Kontext zu erfüllenden Anforderungen auf ein Minimum zu
begrenzen.
Zur Neuaufstellung der LEADER-Region sind folgende Schritte vorgesehen:
1.Halbjahr 2021 –
Vereinsgründung
Zweidrittel der LEADER-Regionen in Deutschland sind als Verein
organisiert. Die neue Förderperiode setzt voraus, dass sich die
LEADER-Regionen mit ihren Lokalen Aktionsgruppe in Sachsen-Anhalt eine Rechtsform
geben. Die meisten Gruppen in Sachsen-Anhalt streben deshalb die Gründung eines
Vereins an.
Die LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ muss bis zum Ende des zweiten
Quartals 2021 ein bestätigter eingetragener Verein sein oder sich in Gründung
befinden. Dies ist die Grundvoraussetzung, um am neuen Wettbewerb zur
Anerkennung als LEADER-Region teilnehmen zu können.
Neben der Akquirierung der Vereinsmitglieder muss eine Vereinssatzung
und eine Geschäftsordnung
erarbeitet sowie die Festlegung der Vereinsorgane und etwaiger
Mitgliedsbeiträge erfolgen.
Mit den Kommunalvertretern ist zudem zu diskutieren, ob die Lokale
Aktionsgruppe zukünftig auch als eigenständiger Projektträger auftreten soll.
Dies setzt voraus, dass der Verein über Eigenmittel verfügt.
2. Halbjahr 2021 – Erarbeitung
der Lokalen Entwicklungsstrategie
Der Wettbewerbsaufruf soll im Juli 2021 erfolgen. Mit dem
Wettbewerbsaufruf kann ein Förderantrag zur Erstellung der Lokalen
Entwicklungsstrategie gestellt werden. Die Strategie kann mit einem Fördersatz
von 80 % gefördert werden.
Grundsätzlich kann auf der bestehenden Lokalen Entwicklungsstrategie
aufgebaut werden, da sich der Regionszuschnitt nicht ändert. Tatsächlich ändert
sich durch die Vereinsgründung aber die Zusammensetzung und Struktur der
Lokalen Aktionsgruppe. Zudem soll den Regionen die Möglichkeit eingeräumt
werden mit ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie eigene Förderregeln
aufzustellen. Dies bedarf eines intensiven Diskussionsprozesses, um die genauen
Fördermodalitäten festzulegen.
Die Kosten für die Aufstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES)
belaufen sich auf ca. 65.000 Euro (brutto). Die Aufteilung der Eigenmittel
13.000,00 € (20 %) erfolgt wie in den davor gehenden Förderperioden nach
Einwohnerzahlen (vgl. Tabelle 1). Daraus ergibt sich für die Stadt Staßfurt ein
Eigenanteil in Höhe von 7.670,00 € Euro. Die genauen Eigenmittel können erst
nach Ausschreibung der LES berechnet werden. Die hier ausgewiesenen Eigenmittel
können aber als Orientierungsrahmen dienen. Die Verwaltung empfiehlt eine
Mittelbindung von 7.670,00 Euro im Haushalt 2022 vorzunehmen.
Kommune Einwohner Prozentsatz
(Stand 30.06.2020)
Verbandsgemeinde
Egelner Mulde 10.487
25 %
Gemeinde
Börde-Hakel 3.007
7
%
Gemeinde Bördeaue 1.799
4
%
Gemeinde Borne 1.173
3
%
Stadt Egeln 3.204
8
%
Gemeinde
Wolmirsleben 1.304
3
%
Stadt Hecklingen 6.953
16
%
Stadt Staßfurt 24.833 59 %
Einwohner gesamt 42.273
100 %
Tab. 1 Einwohnerzahlen LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ (https://www.salzlandkreis.de/verwaltung/staedte-und-gemeinden/)
1.Halbjahr 2022 -
Ausschreibung Regionalmanagement
Bis April 2022 ist die Lokale Entwicklungsstrategie abzugeben. Die
Prüfung der LES soll zwischen drei und fünf Monaten in Anspruch nehmen. Es ist mit
dem Land zu klären, ob das Regionalmanagement bereits parallel ausgeschrieben
werden darf. Der Salzlandkreis hat sich bereits bereit erklärt auch in der
neuen Förderperiode 2021/2027 die Trägerschaft für die LEADER-Managements im
Salzlandkreis zu übernehmen.
- Lösung
Für das weitere Engagement der Stadt Staßfurt in der LEADER-Region
„Börde-Bode-Auen“ und zur Vorbereitung der Antragstellung zur neuerlichen
Anerkennung der Region als LEADER-Region soll ein entsprechender
Grundsatzbeschluss gefasst werden.
Dieser beinhaltet die folgenden Eckpunkte:
• Der Regionszuschnitt
bleibt so bestehen wie er ist.
• Die beteiligten Kommunen werden die erfolgreich
umgesetzte Lokale Entwicklungsstrategie (LES) „Börde-Bode-Auen“ fortschreiben,
an die Erfordernisse der neuen Förderperiode anpassen und die dafür notwendigen
finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.
• Die beteiligten Kommunen werden weiterhin zukünftig an
der Partnerschaft des öffentlichen, privaten, sozialen und wirtschaftlichen
Sektors in der Lokalen Aktionsgruppe mitwirken.
• Der Salzlandkreis wird ein externes Regional- und
Projektmanagement ausschreiben und beauftragen und der Region zur Umsetzung
ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie zur Verfügung stellen.
- Alternativen
Keine bzw. Der Ausstieg aus der LEADER Region „Börde-Bode-Auen“ würde
auch ein Ausschluss an der Bewerbung um Fördermittel entsprechend der
LEADER/CLLD Förderrichtlinie über die nächsten Förderperiode 2021 – 2027 hinweg
bedeuten. Die Nichtbeteiligung der Kommune Staßfurt schließt auch den
Ausschluss aller im Staßfurter Geltungsbereich beteiligten Partner des
öffentlichen, privaten, sozialen und wirtschaftlichen Sektors mit ein, die sich
dann ebenfalls nicht mehr um Fördermittel bewerben könnten
- finanzielle Auswirkungen
Die Stadt Staßfurt würde sich an der Finanzierung der Kosten für die
Aufstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES), mit einem Eigenanteil in
Höhe von ca. 7.670,00 Euro beteiligen. Dieser Betrag würde den, prozentual auf
die Einwohnerzahl bezogenen Anteil der 20% Eigenmittel decken, welche von den
Regionsmitgliedern zu finanzieren ist. Die Aufteilung der Eigenmittel (20 %)
erfolgt wie in Tabelle 1 dargestellt. Die genauen Eigenmittel können erst nach
Ausschreibung der LES berechnet werden. Die hier ausgewiesenen Eigenmittel
können aber als Orientierungsrahmen dienen. Die Verwaltung empfiehlt eine
Mittelbindung von 7.670,00 Euro im Haushalt 2022 vorzunehmen.
Anlagenverzeichnis:
-
Erläuterungen der Abkürzungen
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Staßfurt fasst folgenden Grundsatzbeschluss:
- Die Stadt
Staßfurt wird sich in der anstehenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027
gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und der Stadt Hecklingen
bei gleichem Regionszuschnitt, um die erneute Anerkennung als LEADER
-Region „Börde-Bode-Auen“ bewerben.
- Mit
dieser Bewerbung wird die Stadt Staßfurt gemeinsam mit den weiteren
beteiligten Kommunen die erfolgreich umgesetzte Lokale
Entwicklungsstrategie (LES) „Börde-Bode-Auen“ fortschreiben, sie an die
Erfordernisse der neuen Förderperiode anpassen und die dafür notwendigen
finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Vorerst werden Mittel in Höhe
von 24.833,00 € bereitgestellt.
- Des
Weiteren erklärt sich die Stadt Staßfurt bereit, zukünftig weiterhin an
der Partnerschaft des öffentlichen, privaten, sozialen und
wirtschaftlichen Sektors in der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) mitzuwirken.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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0,00 € |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
|
- |
7.670,00 € |
|
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
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davon - sächlicher Aufwand |
|
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
5.2.3.1 5211000 |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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|
Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
|
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
|
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
|
€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
€ |
||||||
|
davon - sächliche Aufwand |
€ |
|
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|||||
|
- Personalaufwand |
€ |
|
|
|||||
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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