Betreff
Grundsatzbeschluss zur Fortführung der LEADER-Region „Börde-Bode- Auen“
Vorlage
0356/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die Stadt Staßfurt engagiert sich gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und der Stadt Hecklingen seit 2009 im Rahmen der LEADER (Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Kommission)-Region „Börde-Bode-Auen“.

 

Die Förderperiode 2014-2020 ist kalendarisch abgelaufen. Für die folgende Förderperiode 2021-2027 ist ein Fortsetzen dieses Engagements vorgesehen. Dieses soll durch einen zu fassenden Grundsatzbeschluss ermöglicht werden.

 

Rückblick auf die Förderperiode 2014-2020

 

Die Region „Börde-Bode-Auen“ mit den Städten Staßfurt und Hecklingen sowie der Verbandsgemeinde Egelner Mulde wurde 2009 durch das Land Sachsen-Anhalt offiziell und erstmalig für die Förderperiode 2007-2013 als LEADER-Region anerkannt.

 

2015 wurde die Region erneut als LEADER-Region für die Förderperiode 2014-2020 bestätigt.

 

Sowohl 2009 als auch 2016 wurde zur Umsetzung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) ein externes Regionalmanagement einschließlich der Geschäftsstelle installiert. Aufgrund der Mittelzuweisung des Landes Sachsen-Anhalt stand der LEADER-Region in der jetzigen Förderperiode ein Fördermittelbudget von 2.893.736 Euro aus dem ELER-Fonds (Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums) zur Verfügung. Aus dem ESF (Europäischen Sozialfonds) standen der Region 145.000 Euro zur Verfügung, für den Bereich Kulturerbe und STARK III (EFRE) (Förderprogramm für Energetische Sanierung und Modernisierung von öffentlichen Gebäuden und Infrastrukturen)

waren es insgesamt 470.971 Euro.

 

Insgesamt standen der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ damit in der Förderperiode 2014-2020 Fördermittel in Höhe von 3.509.707 Euro zur Verfügung.

 

 Abb. 1 Verteilung der Fördermittel auf die Kommunen der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“

 

Aufgabe des Regionalmanagement ist es, die Lokale Entwicklungsstrategie umzusetzen, Projektträger zu beraten, Projekte mit den regionalen Akteuren zu entwickeln sowie Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. Trotz der schwierigen Haushaltslage der beteiligten Kommunen ist es der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ immer gelungen, die zur Verfügung stehenden EU-Fördermittel mit zielführenden Projekten zu binden.

 

Insgesamt wurden in der Förderperiode von 2014-2020 über 30 Projekte über die drei Fonds beantragt. Davon wurden bislang 23 Projekte (Stand Februar 2021) positiv beschieden. Die bewilligten Projekte umfassen ein Investitionsvolumen von 3,7 Mio. Euro und ein Fördermittelvolumen von 2,4 Mio. Euro.

 

Ausblick auf die Förderperiode 2021-2027

 

Seit 1991 setzt sich die EU dafür ein, dass ländlichen Regionen mit der LEADER-Methode ein Instrument an die Hand gegeben wird, mit der sie vor Ort Partnerschaften des öffentlichen, privaten, sozialen und wirtschaftlichen Sektors aufbauen können. Die Partnerschaften sollen die Regionen dazu befähigen, deren Entwicklung mit innovativen Projekten voranzubringen. Gegenwärtig gibt es 321 LEADER-Regionen in Deutschland, die in etwa zwei Drittel der Fläche der Bundesrepublik einnehmen. In Sachsen-Anhalt sind es in der jetzigen Förderperiode 23 LEADER-Regionen.

 

In der kommenden Förderperiode 2021-2027 soll das sehr erfolgreiche LEADER-Programm fortgesetzt und erweitert werden. Schlankere Strukturen, neue Fördergegenstände und die Weiterentwicklung bewährter Prozesse werden dazu beitragen, die ländliche Entwicklung weiter voranzubringen. Für die Förderung werden die drei Fonds ELER, EFRE und ESF erneut zur Verfügung stehen und gewinnbringend kombiniert. In der neuen Förderperiode sollen erheblich mehr Fördergelder zur Verfügung gestellt werden können als bislang. Hinzu kommt, dass die Förderbereiche zur Ländlichen Entwicklung in großen Bereichen ausschließlich über LEADER abgedeckt werden soll. Beispielsweise ist der Übergang der Förderung zur Dorferneuerung ebenfalls in den LEADER-Zuständigkeitsbereich geplant. Hieße also, dass zum Beispiel der grundhafte Ausbau von Straßen in ländlich gelegenen Ortsteilen ausschließlich über LEADER gefördert werden kann.

 

Aktuell ist eine weitere Kabinettvorlage in der Bearbeitung, die erste Grundsätze für die Umsetzung von LEADER/CLLD (Gemeinschaftsinitiative der Europäischen Kommission für lokale Entwicklung unter Federführung der örtlichen Bevölkerung) im Land Sachsen-Anhalt vorgeben und festlegen wird. Die Vorlage wird in diesem Frühjahr vom Kabinett behandelt. Dieser „Beschluss der Landesregierung zur Umsetzung von LEADER/CLLD 2021-2027“ beinhaltet folgendes:

 

• LEADER/CLLD wird in der kommenden Förderperiode ausschließlich mit einer Förderrichtlinie umgesetzt. Die EU-Verwaltungsbehörden haben dabei die förderrechtliche und haushalterische Gesamtaufsicht sowie die prozess-organisatorische Fachaufsicht vor allem für die Umsetzungsaspekte, die aus den Besonderheiten von LEADER/CLLD als Methode resultieren.

 

• Zentrale antragannehmende Behörde sowie möglichst alleinige Bewilligungsbehörde für alle LEADER/CLLD-Vorhaben werden die Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ÄLFF); ggf. für bestimmte Vorhabenarten bzw. Förderbereiche ausnahmsweise das Landesverwaltungsamt neben seiner unveränderten Rolle als Bündelungs- und Aufsichtsbehörde. Gerade für die ÄLLF wird die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die in deutlich geändertem Umfang konstitutiv zu definierende Aufgabe „LEADER/CLLD“ insoweit neu bestimmt.

 

• Dem ELER soll die Funktion des sog. federführenden Fonds übertragen werden. Damit wäre im Ergebnis verbunden, dass innerhalb von LEADER/CLLD ein einheitliches Verwaltungs- und Kontrollsystem in Verantwortung der Zahlstelle EGFL/ELER anzuwenden ist. Die EU-Verwaltungsbehörden setzen sich in den Gesprächen mit der EU-Kommission dafür ein, die von den dienenden Fonds (EFRE und ESF) in diesem Kontext zu erfüllenden Anforderungen auf ein Minimum zu begrenzen.

 

Zur Neuaufstellung der LEADER-Region sind folgende Schritte vorgesehen:

 

1.Halbjahr 2021 – Vereinsgründung

 

Zweidrittel der LEADER-Regionen in Deutschland sind als Verein organisiert. Die neue Förderperiode setzt voraus, dass sich die LEADER-Regionen mit ihren Lokalen Aktionsgruppe in Sachsen-Anhalt eine Rechtsform geben. Die meisten Gruppen in Sachsen-Anhalt streben deshalb die Gründung eines Vereins an.

 

Die LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ muss bis zum Ende des zweiten Quartals 2021 ein bestätigter eingetragener Verein sein oder sich in Gründung befinden. Dies ist die Grundvoraussetzung, um am neuen Wettbewerb zur Anerkennung als LEADER-Region teilnehmen zu können.

 

Neben der Akquirierung der Vereinsmitglieder muss eine Vereinssatzung und eine            Geschäftsordnung erarbeitet sowie die Festlegung der Vereinsorgane und etwaiger Mitgliedsbeiträge erfolgen.

 

Mit den Kommunalvertretern ist zudem zu diskutieren, ob die Lokale Aktionsgruppe zukünftig auch als eigenständiger Projektträger auftreten soll. Dies setzt voraus, dass der Verein über Eigenmittel verfügt.

 

 

2. Halbjahr 2021 – Erarbeitung der Lokalen Entwicklungsstrategie

 

Der Wettbewerbsaufruf soll im Juli 2021 erfolgen. Mit dem Wettbewerbsaufruf kann ein Förderantrag zur Erstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie gestellt werden. Die Strategie kann mit einem Fördersatz von 80 % gefördert werden.

 

 

Grundsätzlich kann auf der bestehenden Lokalen Entwicklungsstrategie aufgebaut werden, da sich der Regionszuschnitt nicht ändert. Tatsächlich ändert sich durch die Vereinsgründung aber die Zusammensetzung und Struktur der Lokalen Aktionsgruppe. Zudem soll den Regionen die Möglichkeit eingeräumt werden mit ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie eigene Förderregeln aufzustellen. Dies bedarf eines intensiven Diskussionsprozesses, um die genauen Fördermodalitäten festzulegen.

 

Die Kosten für die Aufstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) belaufen sich auf ca. 65.000 Euro (brutto). Die Aufteilung der Eigenmittel 13.000,00 € (20 %) erfolgt wie in den davor gehenden Förderperioden nach Einwohnerzahlen (vgl. Tabelle 1). Daraus ergibt sich für die Stadt Staßfurt ein Eigenanteil in Höhe von 7.670,00 € Euro. Die genauen Eigenmittel können erst nach Ausschreibung der LES berechnet werden. Die hier ausgewiesenen Eigenmittel können aber als Orientierungsrahmen dienen. Die Verwaltung empfiehlt eine Mittelbindung von 7.670,00 Euro im Haushalt 2022 vorzunehmen.

 

Kommune                                                                         Einwohner                                        Prozentsatz

(Stand 30.06.2020)          

Verbandsgemeinde Egelner Mulde                       10.487                                  25 %

Gemeinde Börde-Hakel                                              3.007                                                    7 %

Gemeinde Bördeaue                                                   1.799                                                    4 %

Gemeinde Borne                                                           1.173                                                    3 %

Stadt Egeln                                                                       3.204                                                    8 %

Gemeinde Wolmirsleben                                           1.304                                                    3 %

Stadt Hecklingen                                                            6.953                                                    16 %

Stadt Staßfurt                                                  24.833                                  59 %

Einwohner gesamt                                                        42.273                                  100 %

 

Tab. 1 Einwohnerzahlen LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ (https://www.salzlandkreis.de/verwaltung/staedte-und-gemeinden/)

 

1.Halbjahr 2022 - Ausschreibung Regionalmanagement

 

Bis April 2022 ist die Lokale Entwicklungsstrategie abzugeben. Die Prüfung der LES soll zwischen drei und fünf Monaten in Anspruch nehmen. Es ist mit dem Land zu klären, ob das Regionalmanagement bereits parallel ausgeschrieben werden darf. Der Salzlandkreis hat sich bereits bereit erklärt auch in der neuen Förderperiode 2021/2027 die Trägerschaft für die LEADER-Managements im Salzlandkreis zu übernehmen.

 

 

  • Lösung

Für das weitere Engagement der Stadt Staßfurt in der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ und zur Vorbereitung der Antragstellung zur neuerlichen Anerkennung der Region als LEADER-Region soll ein entsprechender Grundsatzbeschluss gefasst werden.

Dieser beinhaltet die folgenden Eckpunkte:

 

             Der Regionszuschnitt bleibt so bestehen wie er ist.

             Die beteiligten Kommunen werden die erfolgreich umgesetzte Lokale Entwicklungsstrategie (LES) „Börde-Bode-Auen“ fortschreiben, an die Erfordernisse der neuen Förderperiode anpassen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen.

             Die beteiligten Kommunen werden weiterhin zukünftig an der Partnerschaft des öffentlichen, privaten, sozialen und wirtschaftlichen Sektors in der Lokalen Aktionsgruppe mitwirken.

     Der Salzlandkreis wird ein externes Regional- und Projektmanagement ausschreiben und beauftragen und der Region zur Umsetzung ihrer Lokalen Entwicklungsstrategie zur Verfügung stellen.

 

  • Alternativen

Keine bzw. Der Ausstieg aus der LEADER Region „Börde-Bode-Auen“ würde auch ein Ausschluss an der Bewerbung um Fördermittel entsprechend der LEADER/CLLD Förderrichtlinie über die nächsten Förderperiode 2021 – 2027 hinweg bedeuten. Die Nichtbeteiligung der Kommune Staßfurt schließt auch den Ausschluss aller im Staßfurter Geltungsbereich beteiligten Partner des öffentlichen, privaten, sozialen und wirtschaftlichen Sektors mit ein, die sich dann ebenfalls nicht mehr um Fördermittel bewerben könnten

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Die Stadt Staßfurt würde sich an der Finanzierung der Kosten für die Aufstellung der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES), mit einem Eigenanteil in Höhe von ca. 7.670,00 Euro beteiligen. Dieser Betrag würde den, prozentual auf die Einwohnerzahl bezogenen Anteil der 20% Eigenmittel decken, welche von den Regionsmitgliedern zu finanzieren ist. Die Aufteilung der Eigenmittel (20 %) erfolgt wie in Tabelle 1 dargestellt. Die genauen Eigenmittel können erst nach Ausschreibung der LES berechnet werden. Die hier ausgewiesenen Eigenmittel können aber als Orientierungsrahmen dienen. Die Verwaltung empfiehlt eine Mittelbindung von 7.670,00 Euro im Haushalt 2022 vorzunehmen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Erläuterungen der Abkürzungen

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

 

  1. Die Stadt Staßfurt wird sich in der anstehenden EU-Förderperiode 2021 bis 2027 gemeinsam mit der Verbandsgemeinde Egelner Mulde und der Stadt Hecklingen bei gleichem Regionszuschnitt, um die erneute Anerkennung als LEADER -Region „Börde-Bode-Auen“ bewerben.
  2. Mit dieser Bewerbung wird die Stadt Staßfurt gemeinsam mit den weiteren beteiligten Kommunen die erfolgreich umgesetzte Lokale Entwicklungsstrategie (LES) „Börde-Bode-Auen“ fortschreiben, sie an die Erfordernisse der neuen Förderperiode anpassen und die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung stellen. Vorerst werden Mittel in Höhe von 24.833,00 € bereitgestellt.
  3. Des Weiteren erklärt sich die Stadt Staßfurt bereit, zukünftig weiterhin an der Partnerschaft des öffentlichen, privaten, sozialen und wirtschaftlichen Sektors in der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) mitzuwirken.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

           0,00 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

    7.670,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

    7.670,00 €

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

5.2.3.1 5211000

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt