Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Mit Beschluss Nr.
0514/2017, wirksam am 01.12.2017 wurde der Oberbürgermeister durch die
Stadträte beauftragt:
1.
Den
Betrieb aller Friedhöfe der Stadt Staßfurt auf Einspar- und
Entwicklungspotentiale untersuchen zu lassen und nach Vorlage der Ergebnisse
und deren Bestätigung im Stadtrat die Friedhofsgebühren für alle Friedhöfe neu
zu kalkulieren. Bis zur Neukalkulation bleiben die momentan gültigen Satzungen
(Friedhofssatzung sowie Friedhofsgebührensatzungen Kernstadt und Ortsteile) in
Kraft.
2.
Insbesondere
soll die mögliche Reduzierung der bisherigen Friedhofsflächen untersucht
werden. Es soll die Bewirtschaftung der Friedhöfe durch Friedhofsgärtner und
ebenfalls die Rücknahme der Leistung des Eigenbetriebes der Friedhöfe durch den
entsprechenden Fachbereich geprüft werden.
Zur Umsetzung dieser Beauftragung erfolgte im Jahr 2019 durch den
Fachdienst Stadtsanierung und Bauen die Erarbeitung eines
Untersuchungsberichtes. Welcher als Mitteilungsvorlage den Stadträten am
02.12.2019 im Ausschuss für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und
Vergaben, am 05.12.2019 im Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und
Vergaben, und am 19.12.2019 in der Stadtratssitzung vorgestellt wurde.
Im Zuge der Diskussionen während der o.g. Termine wurde festgelegt, dass
eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Stadträten jeder Fraktion und dem
Seniorenbeirat in Einzelterminen den Untersuchungsbericht berät und ggf.
anpasst.
Diese, zur Teilnahme ausgewählten, Stadtratsmitglieder der Arbeitsgruppe
Friedhof berieten am 27.07.2020, am 19.01.2021 und am 04.04.2021 mit dem
Oberbürgermeister und den zuständigen Verwaltungsmitarbeitern die Vorschläge
zur Einsparung und Entwicklung der Friedhöfe. Zudem beantwortete Fachdienst
Stadtsanierung und Bauen ausführlich alle schriftlich gestellten Fragen aus den
einzelnen Fraktionen und dem Seniorenbeirat. Am 23.09.2020 wurden alle
Bestattungsunternehmen, die auf den Kernstadtfriedhöfen und den Ortsteilen in
den vergangenen Jahren bestattet haben, über die angestrebten Änderungen
bezüglich ihrer Leistungserbringung informiert. Die Arbeitsgruppenmitglieder
wurden über das Ergebnis der Gesprächsrunde mit den Bestattern ebenfalls ins
Bild gesetzt. In der, am 04.04.2021 per Telefonkonferenz abgehaltenen
Besprechung, bzw. durch verhinderte Teilnehmer in Schriftform abgegebene
Erklärungen, konnte größtenteils Einklang über die, in den Punkten 1 bis 6
vorgeschlagenen Änderungs- und Entwicklungsstrategieen festgestellt werden.
Aus diesem Grund wird dem Stadtrat und den vorberatenden Ausschüssen,
sowie den Ortschaftsräten diese Beschlussvorlage zur Abstimmung
angetragen. Sollten die Punkte 1 bis 6
Anklang und Zustimmung erlangen, folgt auf deren Grundlage die Neukalkulationen
der Friedhofsgebühren für die Friedhöfe der Kernstadtfriedhöfe und der
Ortsteilfriedhöfe, welche seit Jahren überfällig sind und von Seiten der
Kommunalaufsicht des Salzlandkreises energisch eingefordert werden.
- Lösung
Die Punkte 1 bis 6 werden zukünftig umgesetzt bzw. deren Umsetzung wird
für den Zeitraum ab den Satzungsänderungen vorbereitet.
In Folge der Änderungen wird eine Reduzierung der Gebühren und
Nutzungsentgelte zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger erhofft bzw. es kann
eine, an die tatsächlich verursachten Kosten anpasste Berechnung erfolgen.
Die Verringerungen der Ruhezeit und der Nutzungszeit, auf das gesetzlich
vorgeschriebene Mindestmaß, ist ein Angebot an die Bürgerinnen und Bürger, das
sowohl der veränderten Friedhofskultur, als auch den veränderten Lebens- und
Familienstrukturen Rechnung tragen.
Durch die Übertragung von Leistungen an die Bestatter werden
Personalarbeitsstunden des Stadtpflegebetriebes der Stadt Staßfurt frei, um die
Arbeitsleistungen an anderer notwendiger Stelle im Stadtgebiet von Staßfurt
erbringen zu können, welche perspektivisch das optische Erscheinungsbild der
Stadt Staßfurt verbessern könnten.
- Alternativen
Keine
- finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen können augenblicklich in ihrer Höhe nicht
bestimmt werden. Dies ist erst nach erfolgter Friedhofsgebührenkalkulation
möglich.
Anlagenverzeichnis:
- Bericht
über die Prüfung des Einspar- und Entwicklungspotenzials auf den
Friedhöfen der Stadt Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Staßfurt beschließt die Umsetzung der nachfolgenden Änderungen, im Betrieb und
während der Bewirtschaftung der Friedhöfe in der Kernstadt und den Ortsteilen.
Auf der Basis der neuen Randbedingungen bzw. neuen Bewirtschaftungsgrundsätze
erfolgt die Neuberechnung der Friedhofskalkulation, welche Anfang des 2.
Halbjahres 2021 beauftragt wird.
Mit der Fertigstellung der
Neukalkulation der Friedhofsgebühren erfolgen die Erarbeitungen der 3. Änderung
der Friedhofssatzung der Friedhöfe der Stadt Staßfurt, die 2. Änderung der
Friedhofsgebührensatzung der Kernstadt und die 2. Änderung der
Friedhofsgebührensatzung der Ortsteile.
1.
Es erfolgt zukünftig eine stringente Verfolgung des
Rückbaus abgelaufener und/oder verwahrloster Grabstellen zur Vergrößerung von
maschinell pflegbaren Bereichen mit dem Ziel der Reduzierung der
Bewirtschaftungskosten auf allen Friedhöfen der Stadt Staßfurt.
2.
Es erfolgt eine Reduzierung der Ruhezeit auf die
gesetzlich vorgeschriebene, minimale Ruhezeit von 15 Jahren und eine
Veränderung der Nutzungszeit ebenfalls auf 15 Jahre sowohl für alle
Erdbestattungsformen als auch für alle Urnenbestattungsformen. Die Ruhezeit und
die Nutzungszeit von Kinderreihengräbern werden ebenfalls auf die gesetzlich
vorgeschriebene Mindestruhezeit von 10 Jahren und eine Nutzungszeit von 10
Jahren reduziert.
Die Nutzungszeit kann zum Ablauf bei allen Grabarten optional im 5
Jahres-Rhythmus durch den Nutzer verlängert werden.
Diese Anpassungen erfolgen, um den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger
Rechnung zu tragen und der Bevölkerung ein, ihren jeweiligen Lebenssituationen
angepasstes, Angebot unterbreiten zu können.
Durch die Nutzungszeitreduzierung von 40 auf 15 Jahre ist die
Reduzierung der Nutzungsentgelte zum Vorteil der Bürger zu erwarten. Eine
Nutzungszeitreduzierung macht längerfristig einen schnelleren Grabrückbau
möglich, welcher über seinen Einfluss auf den Pflegeaufwand und somit auf die
Unterhaltungskosten der Grünflächenpflege, gebührenmindernde Auswirkungen zum
Vorteil der Bürgerinnen und Bürger haben wird.
3.
Es soll eine Reduzierung des städtischen
Pflegeaufwandes und der damit verbundenen Pflegekosten durch die Umgestaltung
von Flächen zu Ausstellungs- und Werbeflächen für Steinmetze, Gartenbaubetriebe
u.a. erfolgen. Sollte von Seiten dieser
Anbieter Interesse bestehen ihre Angebotspalette verschiedenster
Friedhofsleistungen präsentieren zu wollen, werden Flächen in repräsentativer
Lage zur Verfügung gestellt.
4.
In der derzeit vorliegenden Gebührenkalkulation
wurde eine Sicherheitsreserve für die künftige Flächenerweiterung für
Grabfelder von 30 % vorgesehen. Auf diese Sicherheitsreserve soll zukünftig
verzichtet werden, weil auf Grund einer veränderten Friedhofskultur (Tendenz
zur Nutzung von anonymen oder halbanonymen Urnengemeinschaftsanlagen) keine
Notwendigkeit zur Friedhofserweiterung erforderlich ist. Der Wegfall der
Sicherheitsreserve wirkt sich gebührenmindernd aus.
5.
Es soll eine Übertragung von Bestattungsleistungen
an Bestattungsunternehmen, vorerst ausschließlich bei Urnenbestattungen in den
Ortsteilen und auf den Kernstadtfriedhöfen, erfolgen. Dies hätte eine
gebührenmindernde Wirkung für die Friedhofsnutzer zur Folge und würde eine
Arbeitsleistungsverlagerung bei dem Stadtpflegebetrieb möglich machen.
6.
Da die Übertragung von friedhofsgärtnerischen
Leistungen an fachlich geeignete Dritte kostenreduzierend und damit
gebührenmindernd zu erwarten ist, werden mittels einer öffentlichen
Ausschreibung alle Pflege- und Reinigungsleistungen auf dem Friedhof in Atzendorf
für einen Zeitraum von 3 Jahren zur Beauftragung angeboten. Die beauftragten
Leistungen werden über diesen Vertragszeitraum in Pflegequalität und
Kostentreue beurteilt, um in Auswertung dieses Zeitraumes für die Zukunft aller
Friedhöfe eine qualifizierte Aussage und Empfehlung für die weitere
Vorgehensweise aus den Erfahrungen ableiten zu können.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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