Betreff
Beschluss über die Umsetzung der Ergebnisse aus der Untersuchung des Einspar- und Entwicklungspotenzials im Betrieb und während der Bewirtschaftung der Staßfurter Friedhöfe als Berechnungsgrundlage bei der Neukalkulation der Friedhofsgebühren
Vorlage
0359/2021
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Mit Beschluss Nr. 0514/2017, wirksam am 01.12.2017 wurde der Oberbürgermeister durch die Stadträte beauftragt:

 

1.    Den Betrieb aller Friedhöfe der Stadt Staßfurt auf Einspar- und Entwicklungspotentiale untersuchen zu lassen und nach Vorlage der Ergebnisse und deren Bestätigung im Stadtrat die Friedhofsgebühren für alle Friedhöfe neu zu kalkulieren. Bis zur Neukalkulation bleiben die momentan gültigen Satzungen (Friedhofssatzung sowie Friedhofsgebührensatzungen Kernstadt und Ortsteile) in Kraft.

 

2.    Insbesondere soll die mögliche Reduzierung der bisherigen Friedhofsflächen untersucht werden. Es soll die Bewirtschaftung der Friedhöfe durch Friedhofsgärtner und ebenfalls die Rücknahme der Leistung des Eigenbetriebes der Friedhöfe durch den entsprechenden Fachbereich geprüft werden.

 

Zur Umsetzung dieser Beauftragung erfolgte im Jahr 2019 durch den Fachdienst Stadtsanierung und Bauen die Erarbeitung eines Untersuchungsberichtes. Welcher als Mitteilungsvorlage den Stadträten am 02.12.2019 im Ausschuss für Bau, Sanierung, Wirtschaft, Verkehr, Umwelt und Vergaben, am 05.12.2019 im Ausschuss für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben, und am 19.12.2019 in der Stadtratssitzung vorgestellt wurde.

Im Zuge der Diskussionen während der o.g. Termine wurde festgelegt, dass eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Stadträten jeder Fraktion und dem Seniorenbeirat in Einzelterminen den Untersuchungsbericht berät und ggf. anpasst.

Diese, zur Teilnahme ausgewählten, Stadtratsmitglieder der Arbeitsgruppe Friedhof berieten am 27.07.2020, am 19.01.2021 und am 04.04.2021 mit dem Oberbürgermeister und den zuständigen Verwaltungsmitarbeitern die Vorschläge zur Einsparung und Entwicklung der Friedhöfe. Zudem beantwortete Fachdienst Stadtsanierung und Bauen ausführlich alle schriftlich gestellten Fragen aus den einzelnen Fraktionen und dem Seniorenbeirat. Am 23.09.2020 wurden alle Bestattungsunternehmen, die auf den Kernstadtfriedhöfen und den Ortsteilen in den vergangenen Jahren bestattet haben, über die angestrebten Änderungen bezüglich ihrer Leistungserbringung informiert. Die Arbeitsgruppenmitglieder wurden über das Ergebnis der Gesprächsrunde mit den Bestattern ebenfalls ins Bild gesetzt. In der, am 04.04.2021 per Telefonkonferenz abgehaltenen Besprechung, bzw. durch verhinderte Teilnehmer in Schriftform abgegebene Erklärungen, konnte größtenteils Einklang über die, in den Punkten 1 bis 6 vorgeschlagenen Änderungs- und Entwicklungsstrategieen festgestellt werden.

Aus diesem Grund wird dem Stadtrat und den vorberatenden Ausschüssen, sowie den Ortschaftsräten diese Beschlussvorlage zur Abstimmung angetragen.  Sollten die Punkte 1 bis 6 Anklang und Zustimmung erlangen, folgt auf deren Grundlage die Neukalkulationen der Friedhofsgebühren für die Friedhöfe der Kernstadtfriedhöfe und der Ortsteilfriedhöfe, welche seit Jahren überfällig sind und von Seiten der Kommunalaufsicht des Salzlandkreises energisch eingefordert werden.

 

  • Lösung

Die Punkte 1 bis 6 werden zukünftig umgesetzt bzw. deren Umsetzung wird für den Zeitraum ab den Satzungsänderungen vorbereitet.

In Folge der Änderungen wird eine Reduzierung der Gebühren und Nutzungsentgelte zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger erhofft bzw. es kann eine, an die tatsächlich verursachten Kosten anpasste Berechnung erfolgen.

Die Verringerungen der Ruhezeit und der Nutzungszeit, auf das gesetzlich vorgeschriebene Mindestmaß, ist ein Angebot an die Bürgerinnen und Bürger, das sowohl der veränderten Friedhofskultur, als auch den veränderten Lebens- und Familienstrukturen Rechnung tragen.

Durch die Übertragung von Leistungen an die Bestatter werden Personalarbeitsstunden des Stadtpflegebetriebes der Stadt Staßfurt frei, um die Arbeitsleistungen an anderer notwendiger Stelle im Stadtgebiet von Staßfurt erbringen zu können, welche perspektivisch das optische Erscheinungsbild der Stadt Staßfurt verbessern könnten.

 

  • Alternativen

Keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen können augenblicklich in ihrer Höhe nicht bestimmt werden. Dies ist erst nach erfolgter Friedhofsgebührenkalkulation möglich.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Bericht über die Prüfung des Einspar- und Entwicklungspotenzials auf den

Friedhöfen der Stadt Staßfurt

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Umsetzung der nachfolgenden Änderungen, im Betrieb und während der Bewirtschaftung der Friedhöfe in der Kernstadt und den Ortsteilen. Auf der Basis der neuen Randbedingungen bzw. neuen Bewirtschaftungsgrundsätze erfolgt die Neuberechnung der Friedhofskalkulation, welche Anfang des 2. Halbjahres 2021 beauftragt wird.

Mit der Fertigstellung der Neukalkulation der Friedhofsgebühren erfolgen die Erarbeitungen der 3. Änderung der Friedhofssatzung der Friedhöfe der Stadt Staßfurt, die 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Kernstadt und die 2. Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Ortsteile.

 

1.       Es erfolgt zukünftig eine stringente Verfolgung des Rückbaus abgelaufener und/oder verwahrloster Grabstellen zur Vergrößerung von maschinell pflegbaren Bereichen mit dem Ziel der Reduzierung der Bewirtschaftungskosten auf allen Friedhöfen der Stadt Staßfurt.

 

2.       Es erfolgt eine Reduzierung der Ruhezeit auf die gesetzlich vorgeschriebene, minimale Ruhezeit von 15 Jahren und eine Veränderung der Nutzungszeit ebenfalls auf 15 Jahre sowohl für alle Erdbestattungsformen als auch für alle Urnenbestattungsformen. Die Ruhezeit und die Nutzungszeit von Kinderreihengräbern werden ebenfalls auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestruhezeit von 10 Jahren und eine Nutzungszeit von 10 Jahren reduziert.

Die Nutzungszeit kann zum Ablauf bei allen Grabarten optional im 5 Jahres-Rhythmus durch den Nutzer verlängert werden.

Diese Anpassungen erfolgen, um den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger Rechnung zu tragen und der Bevölkerung ein, ihren jeweiligen Lebenssituationen angepasstes, Angebot unterbreiten zu können.

Durch die Nutzungszeitreduzierung von 40 auf 15 Jahre ist die Reduzierung der Nutzungsentgelte zum Vorteil der Bürger zu erwarten. Eine Nutzungszeitreduzierung macht längerfristig einen schnelleren Grabrückbau möglich, welcher über seinen Einfluss auf den Pflegeaufwand und somit auf die Unterhaltungskosten der Grünflächenpflege, gebührenmindernde Auswirkungen zum Vorteil der Bürgerinnen und Bürger haben wird.

 

3.    Es soll eine Reduzierung des städtischen Pflegeaufwandes und der damit verbundenen Pflegekosten durch die Umgestaltung von Flächen zu Ausstellungs- und Werbeflächen für Steinmetze, Gartenbaubetriebe u.a. erfolgen.  Sollte von Seiten dieser Anbieter Interesse bestehen ihre Angebotspalette verschiedenster Friedhofsleistungen präsentieren zu wollen, werden Flächen in repräsentativer Lage zur Verfügung gestellt.

 

4.       In der derzeit vorliegenden Gebührenkalkulation wurde eine Sicherheitsreserve für die künftige Flächenerweiterung für Grabfelder von 30 % vorgesehen. Auf diese Sicherheitsreserve soll zukünftig verzichtet werden, weil auf Grund einer veränderten Friedhofskultur (Tendenz zur Nutzung von anonymen oder halbanonymen Urnengemeinschaftsanlagen) keine Notwendigkeit zur Friedhofserweiterung erforderlich ist. Der Wegfall der Sicherheitsreserve wirkt sich gebührenmindernd aus.

 

5.       Es soll eine Übertragung von Bestattungsleistungen an Bestattungsunternehmen, vorerst ausschließlich bei Urnenbestattungen in den Ortsteilen und auf den Kernstadtfriedhöfen, erfolgen. Dies hätte eine gebührenmindernde Wirkung für die Friedhofsnutzer zur Folge und würde eine Arbeitsleistungsverlagerung bei dem Stadtpflegebetrieb möglich machen.

 

6.       Da die Übertragung von friedhofsgärtnerischen Leistungen an fachlich geeignete Dritte kostenreduzierend und damit gebührenmindernd zu erwarten ist, werden mittels einer öffentlichen Ausschreibung alle Pflege- und Reinigungsleistungen auf dem Friedhof in Atzendorf für einen Zeitraum von 3 Jahren zur Beauftragung angeboten. Die beauftragten Leistungen werden über diesen Vertragszeitraum in Pflegequalität und Kostentreue beurteilt, um in Auswertung dieses Zeitraumes für die Zukunft aller Friedhöfe eine qualifizierte Aussage und Empfehlung für die weitere Vorgehensweise aus den Erfahrungen ableiten zu können.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt