Sachverhalt:

 

Den Kommunen kommt bei den durch die EU und die Bundesrepublik Deutschland gesetzten Klimaschutzzielen eine wesentliche Rolle zu, denn als überschaubare räumliche Einheit, in der unterschiedlichste Nutzungen und CO2-Emittenten aufeinandertreffen, lassen sich hier konkrete Maßnahmen erarbeiten und Potenziale zur Minderung des CO2-Ausstoßes aufzeigen. Vor diesem Hintergrund wurde die KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH im Januar 2020 seitens der Stadt Staßfurt mit der Erstellung eines Integrierten Klimaschutzkonzeptes beauftragt.

Unter Einbeziehung aktueller Daten und Konzeptionen zur Verknüpfung von bestehenden Planungen wurde das Konzept in enger Abstimmung mit den Mitarbeitern der Verwaltung und in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren, welche in den Handlungsfeldern des Klimaschutzes agieren, erarbeitet. Zudem wurden die Bewohner der Stadt in die Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs durch eine Aktion auf dem „Tag der Regionen“ einbezogen.

 

Im integrierten Klimaschutzkonzept wurden im Ergebnis verschiedene Maßnahmen für alle Sektoren kommunaler Energie- und Klimaschutzpolitik wie private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleitung, Mobilität, insbesondere auch für den Themenbereich Elektro-mobilität, entwickelt. Um einen effizienten Klimaschutz auf kommunaler Ebene betreiben zu können, soll die Umsetzung der Maßnahmen durch das später einzurichtende Klimaschutzmanagement koordiniert werden.

 

  • Ziel der Vorlage

Das integrierte Klimaschutzkonzept soll vom Stadtrat bestätigt und beschlossen werden.

 

  • Lösung

Der Stadtrat bestätigt die vorliegende Fassung des integrierten Klimaschutzkonzeptes.

Mit der Bestätigung und dem Beschluss des Stadtrates wird das Konzept wirksam. Nur auf dieser Grundlage kann ein Förderantrag für das Klimaschutzmanagement beantragt werden.

 

  • Alternativen

Keine.

Der Stadtrat hat grundsätzlich die Möglichkeit, das Konzept und den Maßnahmenkatalog anzupassen. Sodann ist das Konzept zu überarbeiten.

Ohne Beschluss des Konzeptes wäre die Förderung von Fördermaßnahmen (z.B. im Rahmen des Klimaschutzes oder der Städtebauförderung) nicht möglich.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative wurden zur Erstellung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Fördermittel in Höhe von 65 v.H. mit Bescheid vom 04.04.2019 (Verlängerung des Bewilligungszeitraumes 1. Änd. v. 17.02.2020, 2. Änd. v. 13.10.2020, 3. Änd. v. 26.01.2021) bewilligt.

Das Klimaschutzkonzept bildet die Grundlage zur zukünftigen Klimaschutzarbeit innerhalb der Verwaltung. Einige der im Maßnahmenkatalog aufgeführten Maßnahmen betreffen auch die Verwaltung. In den kommenden Haushaltsjahren sind entsprechende Ansätze anzunehmen, zuvorderst die Planstelle des Klimaschutzmanagements, um weitere Maßnahmen koordinieren zu können.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Klimaschutzkonzept (i.d. Fassung vom Mai 2021)

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt das Integrierte Klimaschutzkonzept. Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung mit der Umsetzung der im Konzept angegebenen Maßnahmen zur Stärkung des Klimaschutzes beauftragt.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

 

 

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt