Sachverhalt:
Den Kommunen kommt bei den durch die EU und die Bundesrepublik
Deutschland gesetzten Klimaschutzzielen eine wesentliche Rolle zu, denn als
überschaubare räumliche Einheit, in der unterschiedlichste Nutzungen und CO2-Emittenten
aufeinandertreffen, lassen sich hier konkrete Maßnahmen erarbeiten und
Potenziale zur Minderung des CO2-Ausstoßes aufzeigen. Vor diesem
Hintergrund wurde die KEM Kommunalentwicklung Mitteldeutschland GmbH im Januar
2020 seitens der Stadt Staßfurt mit der Erstellung eines Integrierten
Klimaschutzkonzeptes beauftragt.
Unter Einbeziehung aktueller Daten und Konzeptionen zur Verknüpfung von
bestehenden Planungen wurde das Konzept in enger Abstimmung mit den
Mitarbeitern der Verwaltung und in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren, welche
in den Handlungsfeldern des Klimaschutzes agieren, erarbeitet. Zudem wurden die
Bewohner der Stadt in die Erarbeitung des Maßnahmenkatalogs durch eine Aktion
auf dem „Tag der Regionen“ einbezogen.
Im integrierten Klimaschutzkonzept wurden im Ergebnis verschiedene
Maßnahmen für alle Sektoren kommunaler Energie- und Klimaschutzpolitik wie
private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleitung, Mobilität, insbesondere auch
für den Themenbereich Elektro-mobilität, entwickelt. Um einen effizienten
Klimaschutz auf kommunaler Ebene betreiben zu können, soll die Umsetzung der
Maßnahmen durch das später einzurichtende Klimaschutzmanagement koordiniert
werden.
- Ziel der Vorlage
Das integrierte Klimaschutzkonzept soll vom Stadtrat bestätigt und beschlossen
werden.
- Lösung
Der Stadtrat bestätigt die vorliegende Fassung des integrierten
Klimaschutzkonzeptes.
Mit der Bestätigung
und dem Beschluss des Stadtrates wird das Konzept wirksam. Nur auf dieser
Grundlage kann ein Förderantrag für das Klimaschutzmanagement beantragt werden.
- Alternativen
Keine.
Der Stadtrat hat grundsätzlich die Möglichkeit, das Konzept und den
Maßnahmenkatalog anzupassen. Sodann ist das Konzept zu überarbeiten.
Ohne Beschluss des Konzeptes wäre die Förderung von Fördermaßnahmen
(z.B. im Rahmen des Klimaschutzes oder der Städtebauförderung) nicht möglich.
- finanzielle Auswirkungen
Aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative wurden zur Erstellung
des Integrierten Klimaschutzkonzeptes Fördermittel in Höhe von 65 v.H. mit Bescheid
vom 04.04.2019 (Verlängerung des Bewilligungszeitraumes 1. Änd. v. 17.02.2020,
2. Änd. v. 13.10.2020, 3. Änd. v. 26.01.2021) bewilligt.
Das Klimaschutzkonzept bildet die Grundlage zur zukünftigen
Klimaschutzarbeit innerhalb der Verwaltung. Einige der im Maßnahmenkatalog
aufgeführten Maßnahmen betreffen auch die Verwaltung. In den kommenden
Haushaltsjahren sind entsprechende Ansätze anzunehmen, zuvorderst die
Planstelle des Klimaschutzmanagements, um weitere Maßnahmen koordinieren zu
können.
Anlagenverzeichnis:
- Klimaschutzkonzept
(i.d. Fassung vom Mai 2021)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt das Integrierte
Klimaschutzkonzept. Gleichzeitig wird die Stadtverwaltung mit der Umsetzung der
im Konzept angegebenen Maßnahmen zur Stärkung des Klimaschutzes beauftragt.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende
Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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