Betreff
Ausbau der Radwegeverbindungen zu den OT Löderburg und Athensleben
Vorlage
0365/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Zur Umsetzung des Klimakonzeptes der Stadt Staßfurt soll das Fahrrad als Verkehrsmittel stärker genutzt werden. Gleichzeitig soll die Gesundheit der Bevölkerung, gerade in Pandemiezeiten, durch mehr Bewegung gestärkt werden. Eine moderne Fahrradinfrastruktur trägt hierbei wesentlich zur Motivation bei. Ziel der Stadt ist deshalb die Schaffung von direkten, gut ausgebauten Radwegeverbindungen von der Kernstadt zu den Ortsteilen sowie untereinander, aber auch die Unterstützung anderer Baulastträger beim Radwegebau.

Nur so kann ein Großteil des Berufs- Schüler- und Freizeitverkehrs auf das Fahrrad verlagert werden.

 

  • Lösung

Mit dem neuen Sonderprogramm „Stadt und Land“ fördert der Bund seit Februar 2021 den Ausbau eines Radwegenetzes für den Alltagsverkehr und damit den Umstieg vom Kfz zum Fahrrad. Für Sachsen-Anhalt beträgt der Regelfördersatz 90%.

Im Rahmen dieses Förderprogramms soll die Radwegeverbindung zu den OT Löderburg und Athensleben sowie zur Nachbargemeinde Bördeaue verbessert werden. Dadurch soll der Anteil der Fahrradnutzung auf dem Weg zur Arbeit und Schule, zum Einkaufen oder einfach nur in der Freizeit weiter erhöht werden.

Für den Ausbau der Radwegeverbindung werden im wesentlichen Trassenabschnitte des Boderadweges genutzt. Die Nutzung nicht im Eigentum der Stadt stehenden Grundstücke erfolgt sowohl über Grunderwerb, als auch über Nutzungsvereinbarungen.

 

  • Alternativen

späterer Ausbau mit eigenen Mitteln im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten, Zeitpunkt unbestimmt

 

  • finanzielle Auswirkungen

Für die Sanierung eines ersten Abschnitts waren für 2021 bereits 60.000 € eingeplant. Diese Mittel werden nun als Eigenanteil an den Investitionen in den Jahren 2021 und 2022 genutzt.

Durch die 90%ige Förderung erhöhen sich die zur Verfügung stehenden Investitionen auf insgesamt 600.000 €. Davon sind im Haushalt 2021 bereits 300.000 € beschlossen und weitere 300.000 € in der mittelfristigen Finanzplanung für 2022 enthalten.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Lagepläne

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt den Ausbau der Radwegeverbindungen zu den OT Löderburg und Athensleben und zur Gemeinde Bördeaue vom Europaradweg R1 bis zur Gemarkungsgrenze Unseburg.

Der Ausbau soll im Rahmen des Sonderprogramms des Bundes „Stadt und Land“ zur Förderung des Alltags-Radverkehrs erfolgen.

Zur Absicherung der Finanzierung wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Planung zu vergeben und einen entsprechenden Fördermittelantrag beim Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr einzureichen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

X

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

540.000

X

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

 

600.000 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

  60.000 €

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

X

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

01/5.7.5.1/5095

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

X

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

      X

Folgeaufwand in Höhe von

-

3.000

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

X

laufende Unterhaltung

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

       X

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt