Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Zur Umsetzung des Klimakonzeptes der Stadt Staßfurt soll das Fahrrad als
Verkehrsmittel stärker genutzt werden. Gleichzeitig soll die Gesundheit der
Bevölkerung, gerade in Pandemiezeiten, durch mehr Bewegung gestärkt werden.
Eine moderne Fahrradinfrastruktur trägt hierbei wesentlich zur Motivation bei.
Ziel der Stadt ist deshalb die Schaffung von direkten, gut ausgebauten
Radwegeverbindungen von der Kernstadt zu den Ortsteilen sowie untereinander,
aber auch die Unterstützung anderer Baulastträger beim Radwegebau.
Nur so kann ein Großteil des Berufs- Schüler- und Freizeitverkehrs auf
das Fahrrad verlagert werden.
- Lösung
Mit dem neuen Sonderprogramm „Stadt und Land“ fördert der Bund seit
Februar 2021 den Ausbau eines Radwegenetzes für den Alltagsverkehr und damit
den Umstieg vom Kfz zum Fahrrad. Für Sachsen-Anhalt beträgt der Regelfördersatz
90%.
Im Rahmen dieses Förderprogramms soll die Radwegeverbindung zu den OT
Löderburg und Athensleben sowie zur Nachbargemeinde Bördeaue verbessert werden.
Dadurch soll der Anteil der Fahrradnutzung auf dem Weg zur Arbeit und Schule,
zum Einkaufen oder einfach nur in der Freizeit weiter erhöht werden.
Für den Ausbau der Radwegeverbindung werden im wesentlichen
Trassenabschnitte des Boderadweges genutzt. Die Nutzung nicht im Eigentum der
Stadt stehenden Grundstücke erfolgt sowohl über Grunderwerb, als auch über
Nutzungsvereinbarungen.
- Alternativen
späterer Ausbau mit eigenen Mitteln im Rahmen der finanziellen
Möglichkeiten, Zeitpunkt unbestimmt
- finanzielle Auswirkungen
Für die Sanierung eines ersten Abschnitts waren für 2021 bereits 60.000
€ eingeplant. Diese Mittel werden nun als Eigenanteil an den Investitionen in
den Jahren 2021 und 2022 genutzt.
Durch die 90%ige Förderung erhöhen sich die zur Verfügung stehenden
Investitionen auf insgesamt 600.000 €. Davon sind im Haushalt 2021 bereits
300.000 € beschlossen und weitere 300.000 € in der mittelfristigen
Finanzplanung für 2022 enthalten.
Anlagenverzeichnis:
-
Lagepläne
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt den Ausbau der
Radwegeverbindungen zu den OT Löderburg und Athensleben und zur Gemeinde
Bördeaue vom Europaradweg R1 bis zur Gemarkungsgrenze Unseburg.
Der Ausbau soll im Rahmen des Sonderprogramms des Bundes „Stadt und
Land“ zur Förderung des Alltags-Radverkehrs erfolgen.
Zur Absicherung der Finanzierung wird der Oberbürgermeister beauftragt,
die Planung zu vergeben und einen entsprechenden Fördermittelantrag beim
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr einzureichen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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X |
Gesamterträge oder -einzahlungen in Höhe von |
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540.000 € |
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X |
Gesamtaufwendungen oder -auszahlungen in Höhe von |
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600.000 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung
(+)/-verschlechterung (-) |
- |
60.000 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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-
Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG
LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des
Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur
Verfügung |
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X |
Finanzplan |
Budget/Produkt: |
01/5.7.5.1/5095 |
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Die Maßnahme ist im
Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
X |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG
LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur
Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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X |
Folgeaufwand
in Höhe von |
- |
3.000
€ |
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Saldo = Haushaltsverbesserung
(+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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-
Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
X |
laufende Unterhaltung |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG
LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des
Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur
Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur
Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des
Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide
Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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