Betreff
Beschluss des Elektromobilitätskonzeptes
Vorlage
0388/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Den Kommunen kommt bei den durch die EU und die Bundesrepublik Deutschland gesetzten Klimaschutzzielen eine wesentliche Rolle zu, denn als überschaubare räumliche Einheit, in der unterschiedlichste Nutzungen und CO2-Emittenten aufeinandertreffen, lassen sich hier konkrete Maßnahmen erarbeiten und Potenziale zur Minderung des CO2-Ausstoßes aufzeigen. Dem entsprechend hat die Stadt ein Klimaschutzkonzept erstellen lassen und durch den Stadtrat am 24.06.2021 als Handlungsgrundlage beschlossen. Wichtiger Bestandteil ist dabei das Themenfeld „Mobilität“. In Umsetzung des Leitbildes bzw. der klimaschutzbezogenen Leitziele ist die GP JOULE Connect GmbH beauftragt worden, ein Elektromobilitätskonzept für die Stadt Staßfurt zu erstellen. Dieses Konzept beinhaltet die drei Thermenschwerpunkte:

·         Elektrifizierung des städtischen Fuhrparkes (Stadtpflegebetrieb, Technische Werke, Stadt Staßfurt sowie Wohnungs- und Baugesellschaft)

·         Konzept für den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Staßfurt (Bestand, bereits geplante und Bedarfsermittlung bis 2030)

·         Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten für die Stadt bei der Elektrifizierung des Individualverkehrs (Kommunale Zieldefinition und Vorbildfunktion, Ansprechpartner & Koordinator, E-Mobilität & Wohnungsbau, Alternativen zur Stellplatzablöse, E-Carsharing, Bevorzugung von Elektrofahrzeugen, Elektrifizierung gewerblicher Flotten sowie Öffentlichkeitsarbeit) 

 

Unter Einbeziehung besonders der Stadtwerke und den Technischen Werken Staßfurt als kompetenter Partner ist ein bereits umsetzungsorientiertes Konzept entwickelt worden, das für die kommunale Fuhrparkelektrifizierung und den Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur den entsprechenden Rahmen vorgibt und wichtige Impulse für weitere Maßnahmen setzt.  

Mit diesem Konzept werden die im Klimaschutzkonzept beschlossenen Maßnahmen M2, M3, M8 umgesetzt bzw. konkretisiert. Aufgaben zu Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten sollen durch die einzurichtende Stelle des Klimaschutzmanagers wahrgenommen werden.

 

  • Ziel der Vorlage

Das Elektromobilitätskonzept soll als Grundlage für weiteres Handeln vom Stadtrat beschlossen werden.

 

  • Lösung

Der Stadtrat bestätigt die vorliegende Fassung des Elektromobilitätskonzeptes durch Beschluss. Mit Wirksamkeit des Beschlusses des Stadtrates wird das Konzept wirksam.

 

  • Alternativen

Keine.

Der Stadtrat hat grundsätzlich die Möglichkeit, die Handlungsempfehlungen anzupassen. Sodann ist das Konzept zu überarbeiten.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Auf Grundlage der Förderrichtlinie Elektromobilität des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 05.12.2017 sind zur Erstellung des E-Mobilitätskonzeptes finanzielle Mittel beantragt und mit Zuwendungsbescheid vom 13.12.2019 in Höhe von 80 % der tatsächlichen Kosten, höchstens jedoch 50.710 € bewilligt worden. Die Ausgabe von insgesamt 63.400 € war im Haushalt 2020 eingestellt und steht als Ermächtigung 2021 zur Verfügung. 

Die Kostentragung von einzelnen Maßnahmen, die sich aus dem Konzept ergeben, erfolgt in der Regel durch die jeweiligen Vorhabenträger.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Elektromobilitätskonzept (i.d. Fassung vom August 2021)

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt das Elektromobilitätskonzept der Stadt Staßfurt.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt