Sachverhalt:
Den Kommunen kommt bei den durch die EU und die Bundesrepublik
Deutschland gesetzten Klimaschutzzielen eine wesentliche Rolle zu, denn als
überschaubare räumliche Einheit, in der unterschiedlichste Nutzungen und CO2-Emittenten
aufeinandertreffen, lassen sich hier konkrete Maßnahmen erarbeiten und
Potenziale zur Minderung des CO2-Ausstoßes aufzeigen. Dem
entsprechend hat die Stadt ein Klimaschutzkonzept erstellen lassen und durch
den Stadtrat am 24.06.2021 als Handlungsgrundlage beschlossen. Wichtiger
Bestandteil ist dabei das Themenfeld „Mobilität“. In Umsetzung des Leitbildes
bzw. der klimaschutzbezogenen Leitziele ist die GP JOULE Connect GmbH
beauftragt worden, ein Elektromobilitätskonzept für die Stadt Staßfurt zu
erstellen. Dieses Konzept beinhaltet die drei Thermenschwerpunkte:
·
Elektrifizierung
des städtischen Fuhrparkes (Stadtpflegebetrieb, Technische Werke, Stadt
Staßfurt sowie Wohnungs- und Baugesellschaft)
·
Konzept
für den Ausbau öffentlicher Ladeinfrastruktur in Staßfurt (Bestand, bereits
geplante und Bedarfsermittlung bis 2030)
·
Handlungs-
und Unterstützungsmöglichkeiten für die Stadt bei der Elektrifizierung des
Individualverkehrs (Kommunale Zieldefinition und Vorbildfunktion,
Ansprechpartner & Koordinator, E-Mobilität & Wohnungsbau, Alternativen
zur Stellplatzablöse, E-Carsharing, Bevorzugung von Elektrofahrzeugen,
Elektrifizierung gewerblicher Flotten sowie Öffentlichkeitsarbeit)
Unter Einbeziehung besonders der Stadtwerke und den Technischen Werken
Staßfurt als kompetenter Partner ist ein bereits umsetzungsorientiertes Konzept
entwickelt worden, das für die kommunale Fuhrparkelektrifizierung und den
Aufbau einer öffentlichen Ladeinfrastruktur den entsprechenden Rahmen vorgibt
und wichtige Impulse für weitere Maßnahmen setzt.
Mit diesem Konzept werden die im Klimaschutzkonzept beschlossenen
Maßnahmen M2, M3, M8 umgesetzt bzw. konkretisiert. Aufgaben zu Handlungs- und
Unterstützungsmöglichkeiten sollen durch die einzurichtende Stelle des
Klimaschutzmanagers wahrgenommen werden.
- Ziel der Vorlage
Das Elektromobilitätskonzept soll als Grundlage für weiteres Handeln vom
Stadtrat beschlossen werden.
- Lösung
Der Stadtrat bestätigt die vorliegende Fassung des
Elektromobilitätskonzeptes durch Beschluss. Mit
Wirksamkeit des Beschlusses des Stadtrates wird das Konzept wirksam.
- Alternativen
Keine.
Der Stadtrat hat grundsätzlich die Möglichkeit, die
Handlungsempfehlungen anzupassen. Sodann ist das Konzept zu überarbeiten.
- finanzielle Auswirkungen
Auf Grundlage der Förderrichtlinie Elektromobilität des
Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 05.12.2017
sind zur Erstellung des E-Mobilitätskonzeptes finanzielle Mittel beantragt und
mit Zuwendungsbescheid vom 13.12.2019 in Höhe von 80 % der tatsächlichen
Kosten, höchstens jedoch 50.710 € bewilligt worden. Die Ausgabe von insgesamt
63.400 € war im Haushalt 2020 eingestellt und steht als Ermächtigung 2021 zur
Verfügung.
Die Kostentragung von einzelnen Maßnahmen, die sich aus dem Konzept
ergeben, erfolgt in der Regel durch die jeweiligen Vorhabenträger.
Anlagenverzeichnis:
-
Elektromobilitätskonzept (i.d. Fassung vom August 2021)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt das Elektromobilitätskonzept
der Stadt Staßfurt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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€ |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
€ |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
€ |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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