Sachverhalt:
Der Stadtrat hat am 24.06.2021 die
öffentliche Auslegung beschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung am
30.06.2021 im Salzlandboten Nr. 464 erfolgte die öffentliche Auslegung des
Planentwurfes im Zeitraum vom 09.07.2021 bis einschließlich 09.08.2021. Die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der
betroffenen Nachbargemeinden erfolgte zeitgleich mit Schreiben vom 28.06.2021.
Sie hatten Gelegenheit zur Stellungnahme bis 30.07.2021.
Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen
der öffentlichen Auslegung keine Anregungen, Hinweise und Einwände abgegeben.
Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Nachbargemeinden wurden
geprüft und mit folgendem Ergebnis - entsprechend der beigefügten
Abwägungstabelle (Näheres siehe Anlage 2) - gegen- und untereinander abgewogen
und in Planzeichnung, Textteil sowie in der Begründung berücksichtigt bzw.
zurückgewiesen.
Die Ergänzungssatzung kann
vom Stadtrat als Satzung beschlossen werden.
- Ziel der Vorlage
Abwägungsbeschluss zur Ergänzungssatzung „Wilhelmstraße“, Stadt Staßfurt
/ OT Neundorf (Abwägungsgebot)
·
Lösung
Der Stadtrat folgt den Abwägungsvorschlägen
und fasst den Abwägungsbeschluss.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Alternativen
-keine-
- finanzielle Auswirkungen
Die mit der städtebaulichen Planung entstehenden Kosten werden in vollem
Umfang vom gemeinsamen Vorhabenträger übernommen. Zwischen dem gemeinsamen
Vorhabenträger und der Stadt Staßfurt wurde ein Städtebaulicher Vertrag
geschlossen, der u.a. detaillierte Regelungen zur Kostenübernahme enthält.
Anlagenverzeichnis:
-
Lageplan
-
Abwägungsprotokoll
zur Ergänzungssatzung „Wilhelmstraße“, Stadt Staßfurt / OT Neundorf
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß §§ 1 Abs. 7 BauGB und
1a Abs. 2 Satz 3 BauGB die Abwägung der im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den betroffenen Nachbargemeinden
vorgebrachten Stellungnahmen zur Ergänzungssatzung „Wilhelmstraße“, Stadt
Staßfurt / OT Neundorf.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.