Betreff
Abwägungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36/97 „Bad Hecklinger Straße“, Stadt Staßfurt
Vorlage
0391/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Stadtrat hat am 24.06.2021 die öffentliche Auslegung beschlossen. Nach der öffentlichen Bekanntmachung am 30.06.2021 im Salzlandboten Nr. 464 erfolgte die öffentliche Auslegung des Planentwurfes im Zeitraum vom 09.07.2021 bis einschließlich 09.08.2021. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der betroffenen Nachbargemeinden erfolgte zeitgleich mit Schreiben vom 28.06.2021. Sie hatten Gelegenheit zur Stellungnahme bis 30.07.2021.

 

Seitens der Öffentlichkeit wurden im Rahmen der öffentlichen Auslegung keine Anregungen, Hinweise und Einwände abgegeben. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Nachbargemeinden wurden geprüft und mit folgendem Ergebnis - entsprechend der beigefügten Abwägungstabelle (Näheres siehe Anlage 2) - gegen- und untereinander abgewogen und in Planzeichnung, Textteil sowie in der Begründung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes kann vom Stadtrat als Satzung beschlossen werden.

 

  • Ziel der Vorlage

Abwägungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36/97 „Bad Hecklinger Straße“ (Abwägungsgebot).

 

  • Lösung

Der Stadtrat folgt den Abwägungsvorschlägen und fasst den Abwägungsbeschluss.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  • Alternativen

-keine-

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die mit der städtebaulichen Planung entstehenden Kosten werden in vollem Umfang vom Vorhabenträger übernommen. Zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Staßfurt wurde ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen, der u.a. detaillierte Regelungen zur Kostenübernahme enthält.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Lageplan

-       Abwägungsprotokoll zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36/97 „Bad Hecklinger Straße“

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt gemäß §§ 1 Abs. 7 BauGB und 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB die Abwägung der im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den betroffenen Nachbargemeinden vorgebrachten Stellungnahmen zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36/97 „Bad Hecklinger Straße“.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.