Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Gemäß § 54 Abs. 1 des Wassergesetzes Sachsen- Anhalt obliegt dem
Unterhaltungsverband „Untere Bode“ die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung für
sein Unterhaltungsgebiet.
Die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung erfolgen durch
regionale Unternehmen, die bis heute zu Leistungspreisen arbeiten, die auf eine
Ausschreibung aus dem Jahr 2014 basieren. Diese Preise können nicht mehr
gehalten werden.
Aus diesem Grund macht sich in diesem Jahr die Neuausschreibung der
Gewässerunterhaltungsleistungen zum 01.01.2022 erforderlich.
Es ist zu erwarten, dass sich dadurch die Unterhaltungskosten erhöhen
werden. Folge für die Mitgliedsgemeinden wäre eine Erhöhung der Beitragslast ab
2022.
Vom Unterhaltungsverband „Untere Bode“ wurde ein Planungsbüro
beauftragt, eine Kostenermittlung zur Ausschreibung zu erarbeiten.
Daraus ergibt sich eine zu erwartende Erhöhung der Kosten, die über den
Verbraucherpreisindex für Landschaftsbauarbeiten incl. der Erhöhung des
Leistungsumfangs zwischen 2014 und 2021 ermittelt wurden, in nachfolgender
Spanne zwischen minimal und maximal: (siehe
auch Anlage 1 Seite 9 und 10)
Auftragswert der gesamten Gewässerunterhaltung 2014: 648
T€
Auftragswert gemäß Bestbieter 2014 x Verbraucherpreisindex 2022: minimal 917
T€
Auftragswert gemäß Mittelwert der drei Bieter 2014 x
Verbraucherpreisindex 2022:
maximal 1.092 T€
- Lösung
Der Vertreter der Stadt Staßfurt in der Verbandsversammlung des
Unterhaltungsverbandes „Untere Bode“ wird vom Stadtrat der Stadt Staßfurt
ermächtigt, der Neuausschreibung der Gewässerunterhaltungsarbeiten, basierend
auf dem bisherigen Leistungsumfang, zuzustimmen.
Damit wird auch künftig die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung vollumfänglich
gewährleistet.
- Alternativen
Sollte der Neuausschreibung
der Unterhaltungsleistungen, basierend auf dem bisherigen Leistungsumfang und damit
verbundener Erhöhung der Beitragslast ab 2022 für die
Mitgliedsgemeinden nicht zugestimmt werden, müssten die vorhandenen
Ausschreibungsunterlagen überarbeitet werden. Dann würden zwar die bisherigen
Preise und damit die bisherigen Beitragssätze weiterhin gelten, die
Unterhaltungsmaßnahmen würden dann aber drastisch reduziert werden müssen.
(Anpassung der Klassifizierung)
- finanzielle Auswirkungen
Die zu erwartende Erhöhung der Unterhaltungskosten führt zwangsläufig zu
höheren Verbandsbeiträgen für die Mitgliedsgemeinden, so auch für die Stadt
Staßfurt. Ein genauer Wert kann erst nach der Ausschreibung definiert werden.
Anlagenverzeichnis:
-
Präsentation der
MUTING GmbH
-
Verbraucherpreisindex
-
Übersichtsplan
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt
beschließt den Vertreter der Stadt Staßfurt in der Verbandsversammlung des
Unterhaltungsverbandes „Untere Bode“ zu beauftragen, der planmäßigen
Neuausschreibung von Unterhaltungsleistungen an Gewässern II. Ordnung,
basierend auf dem bisherigen Leistungsumfang zuzustimmen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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0,00 € |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
0,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
- |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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