Betreff
Neuausschreibung der Gewässerunterhaltungsleistungen ab 2022 des Unterhaltungsverbandes „Untere Bode“
Vorlage
0396/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Gemäß § 54 Abs. 1 des Wassergesetzes Sachsen- Anhalt obliegt dem Unterhaltungsverband „Untere Bode“ die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung für sein Unterhaltungsgebiet.

Die Unterhaltungsarbeiten an den Gewässern 2. Ordnung erfolgen durch regionale Unternehmen, die bis heute zu Leistungspreisen arbeiten, die auf eine Ausschreibung aus dem Jahr 2014 basieren. Diese Preise können nicht mehr gehalten werden.

Aus diesem Grund macht sich in diesem Jahr die Neuausschreibung der Gewässerunterhaltungsleistungen zum 01.01.2022 erforderlich.

Es ist zu erwarten, dass sich dadurch die Unterhaltungskosten erhöhen werden. Folge für die Mitgliedsgemeinden wäre eine Erhöhung der Beitragslast ab 2022.

Vom Unterhaltungsverband „Untere Bode“ wurde ein Planungsbüro beauftragt, eine Kostenermittlung zur Ausschreibung zu erarbeiten.

Daraus ergibt sich eine zu erwartende Erhöhung der Kosten, die über den Verbraucherpreisindex für Landschaftsbauarbeiten incl. der Erhöhung des Leistungsumfangs zwischen 2014 und 2021 ermittelt wurden, in nachfolgender Spanne zwischen minimal und maximal:              (siehe auch Anlage 1 Seite 9 und 10)

 

Auftragswert der gesamten Gewässerunterhaltung 2014:                                                        648 T€

Auftragswert gemäß Bestbieter 2014 x Verbraucherpreisindex 2022:   minimal                917 T€

Auftragswert gemäß Mittelwert der drei Bieter 2014 x Verbraucherpreisindex 2022:

    maximal   1.092 T€

 

  • Lösung

Der Vertreter der Stadt Staßfurt in der Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes „Untere Bode“ wird vom Stadtrat der Stadt Staßfurt ermächtigt, der Neuausschreibung der Gewässerunterhaltungsarbeiten, basierend auf dem bisherigen Leistungsumfang, zuzustimmen. Damit wird auch künftig die Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung vollumfänglich gewährleistet.

 

  • Alternativen

Sollte der Neuausschreibung der Unterhaltungsleistungen, basierend auf dem bisherigen Leistungsumfang und damit verbundener Erhöhung der Beitragslast ab 2022 für die Mitgliedsgemeinden nicht zugestimmt werden, müssten die vorhandenen Ausschreibungsunterlagen überarbeitet werden. Dann würden zwar die bisherigen Preise und damit die bisherigen Beitragssätze weiterhin gelten, die Unterhaltungsmaßnahmen würden dann aber drastisch reduziert werden müssen. (Anpassung der Klassifizierung)

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die zu erwartende Erhöhung der Unterhaltungskosten führt zwangsläufig zu höheren Verbandsbeiträgen für die Mitgliedsgemeinden, so auch für die Stadt Staßfurt. Ein genauer Wert kann erst nach der Ausschreibung definiert werden.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Präsentation der MUTING GmbH

-       Verbraucherpreisindex

-       Übersichtsplan

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt den Vertreter der Stadt Staßfurt in der Verbandsversammlung des Unterhaltungsverbandes „Untere Bode“ zu beauftragen, der planmäßigen Neuausschreibung von Unterhaltungsleistungen an Gewässern II. Ordnung, basierend auf dem bisherigen Leistungsumfang zuzustimmen.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

           0,00 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

           0,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

-

           0,00 €

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

 

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt