Betreff
Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Staßfurt - Kernstadt (Kostenerstattungssatzung)
Vorlage
0404/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die Kosten für die Herstellung und Erneuerung der Grundstücksanschlüsse im Freigefälle werden derzeit bis zu einer Nennweite von 150 DN je lfd. Meter Anschlusskanal mit 248,96 € als Einheitssatz dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.

Dieser Einheitssatz ist im Jahr 2011 kalkuliert worden und seitdem nicht verändert worden. Auf Grund des langen zeitlichen Zwischenraums und der starken Veränderung der Baupreise im Vergleich zum Jahr 2011 entspricht dieser Einheitssatz nicht annähernd dem Durchschnittspreis der tatsächlichen Herstellungskosten.

Der Einheitssatz soll umgehend neu kalkuliert werden, so dass spätestens im Frühjahr 2022 eine erneute Änderung der Kostenerstattungssatzung beschlossen werden kann mit angepassten Einheitssätzen.

Zuvor ist jedoch zu beschließen, dass die Herstellung und Erneuerung aller Grundstücksanschlüsse im Freigefälle nach dem Einheitssatz zu berechnen sind.

In der derzeit gültigen Fassung der Kostenerstattungssatzung gibt es die Ausnahme von der Berechnung nach dem Einsatzsatz für (§ 2 Abs. 2 Satz 2 und 3) „Zusatzarbeiten bei der Herstellung und Erneuerung von Grundstücksanschlüssen sind ebenfalls nach den tatsächlichen Kosten zu erstatten. Dies umfasst alle Leistungen die von dem Standartverfahren abweichen wie zusätzliche Schachtungen, spezielles Material oder Überlängen von mehr als 6 Metern.“

 

In Abstimmung mit der Rechtsabteilung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Bode Wipper soll diese Ausnahme vom Einheitsberechnungsverfahren abgeschafft werden. Dafür gibt es mehrere Gründe:

1.    Da das sogenannte „Standartverfahren“ nicht ausreichend eindeutig beschrieben werden kann, ist diese Ausnahme, im Fall eines Widerspruchs oder sogar eines Klageverfahrens gegen den Bescheid auf Erhebung der Kostenerstattung für Grundstücksanschlüsse zur Niederschlagswasserbeseitigung, mit einer sehr großen Rechtsunsicherheit belastet, welche zur Unwirksamkeit von Bescheiden führen kann. Das hätte einen finanziellen Verlust für die Stadt Staßfurt zur Folge.

2.    Eine Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer kann nur durch eine einheitliche Berechnung der Kosten gewährleistet werden.

3.    Bei einer Berechnung nach den tatsächlichen Kosten entsteht, zu den baulichen Kosten, ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand der auch Personalkosten verursacht.

4.    Durch die Berechnung nach Einheitssatz können unter Umständen auftretende Härtefälle vermieden werden, da Hausanschlüsse mit speziellen technischen Notwendigkeiten, welche erhebliche Mehrkosten verursachen, von der Allgemeinheit zu jeweils kleinen Teilen mitgetragen werden würden.

 

  • Lösung

Die, in der derzeitig gültigen Satzung in § 2 Abs. 2, Satz 2 und 3 festgelegte Berechnungsweise bei Zusatzarbeiten, abweichend vom Standartverfahren, wird nicht mehr gesondert nach tatsächlichen Kosten berechnet. Satz 2 und 3 werden ersatzlos gestrichen.

 

  • Alternativen

Keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Keine

 


Anlagenverzeichnis:

-       Synopse zur Erläuterung der Satzungsveränderung

-       2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Staßfurt - Kernstadt (Kostenerstattungssatzung)

-       Satzung zur Änderung der Satzung über die Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Staßfurt - Kernstadt (Kostenerstattungssatzung) in der Fassung der 2. Änderung der Kostenerstattungssatzung der Stadtratssitzung vom 23.09.2021

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 2. Änderung der Satzung über die Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Staßfurt – Kernstadt (Kostenerstattungssatzung)

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.