Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Kosten für die Herstellung und Erneuerung der Grundstücksanschlüsse
im Freigefälle werden derzeit bis zu einer Nennweite von 150 DN je lfd. Meter
Anschlusskanal mit 248,96 € als Einheitssatz dem Anschlussnehmer in Rechnung
gestellt.
Dieser Einheitssatz ist im Jahr 2011 kalkuliert worden und seitdem nicht
verändert worden. Auf Grund des langen zeitlichen Zwischenraums und der starken
Veränderung der Baupreise im Vergleich zum Jahr 2011 entspricht dieser
Einheitssatz nicht annähernd dem Durchschnittspreis der tatsächlichen
Herstellungskosten.
Der Einheitssatz soll umgehend neu kalkuliert werden, so dass spätestens
im Frühjahr 2022 eine erneute Änderung der Kostenerstattungssatzung beschlossen
werden kann mit angepassten Einheitssätzen.
Zuvor ist jedoch zu beschließen, dass die Herstellung und Erneuerung aller Grundstücksanschlüsse im
Freigefälle nach dem Einheitssatz zu berechnen sind.
In der derzeit gültigen Fassung der Kostenerstattungssatzung gibt es die
Ausnahme von der Berechnung nach dem Einsatzsatz für (§ 2 Abs. 2 Satz 2 und 3)
„Zusatzarbeiten bei der Herstellung und Erneuerung von Grundstücksanschlüssen
sind ebenfalls nach den tatsächlichen Kosten zu erstatten. Dies umfasst alle
Leistungen die von dem Standartverfahren abweichen wie zusätzliche Schachtungen,
spezielles Material oder Überlängen von mehr als 6 Metern.“
In Abstimmung mit der Rechtsabteilung des Wasser- und
Abwasserzweckverbandes Bode Wipper soll diese Ausnahme vom
Einheitsberechnungsverfahren abgeschafft werden. Dafür gibt es mehrere Gründe:
1.
Da
das sogenannte „Standartverfahren“ nicht ausreichend eindeutig beschrieben
werden kann, ist diese Ausnahme, im Fall eines Widerspruchs oder sogar eines
Klageverfahrens gegen den Bescheid auf Erhebung der Kostenerstattung für
Grundstücksanschlüsse zur Niederschlagswasserbeseitigung, mit einer sehr großen
Rechtsunsicherheit belastet, welche zur Unwirksamkeit von Bescheiden führen
kann. Das hätte einen finanziellen Verlust für die Stadt Staßfurt zur Folge.
2.
Eine
Gleichbehandlung aller Grundstückseigentümer
kann nur durch eine einheitliche Berechnung der Kosten gewährleistet werden.
3.
Bei
einer Berechnung nach den tatsächlichen Kosten entsteht, zu den baulichen
Kosten, ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand der auch Personalkosten verursacht.
4.
Durch
die Berechnung nach Einheitssatz können unter Umständen auftretende Härtefälle
vermieden werden, da Hausanschlüsse mit speziellen technischen Notwendigkeiten,
welche erhebliche Mehrkosten verursachen, von der Allgemeinheit zu jeweils
kleinen Teilen mitgetragen werden würden.
- Lösung
Die, in der derzeitig gültigen Satzung in § 2 Abs. 2, Satz 2 und 3
festgelegte Berechnungsweise bei Zusatzarbeiten, abweichend vom
Standartverfahren, wird nicht mehr gesondert nach tatsächlichen Kosten
berechnet. Satz 2 und 3 werden ersatzlos gestrichen.
- Alternativen
Keine
- finanzielle Auswirkungen
Keine
Anlagenverzeichnis:
- Synopse
zur Erläuterung der Satzungsveränderung
- 1.
Satzung zur Änderung der Satzung über die Kostenerstattung der
Grundstücksanschlüsse Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Staßfurt (nur
für die Ortsteile Atzendorf, Brumby, Förderstedt, Glöthe, Hohenerxleben,
Löbnitz, Neu Staßfurt, Rathmannsdorf und Üllnitz) (Kostenerstattungssatzung)
- Satzung
zur Änderung der Satzung über die Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse
Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Staßfurt (nur für die Ortsteile
Atzendorf, Brumby, Förderstedt, Glöthe, Hohenerxleben, Löbnitz, Neu Staßfurt,
Rathmannsdorf und Üllnitz) (Kostenerstattungssatzung) in der Fassung der 1.
Änderung der Kostenerstattungssatzung der Stadtratssitzung vom 23.09.2021
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 1.
Änderung der Satzung über die Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse
Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Staßfurt (nur für die Ortsteile Atzendorf, Brumby,
Förderstedt, Glöthe, Hohenerxleben, Löbnitz, Neu Staßfurt, Rathmannsdorf und
Üllnitz) (Kostenerstattungssatzung)
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine
Auswirkungen auf den Haushalt.