Sachverhalt:

 

Mit Beschluss des Stadtrates vom 24.02.2014 wurde das, durch den Stadtrat Herrn Ralf Peter Schmidt erarbeitete und unter Hinzuziehung der Ideen des Staßfurter SeniorenInnenbeirates erarbeitete Sitzbankkonzept der Stadt Staßfurt beschlossen und der Oberbürgermeister beauftragt das Konzept umzusetzen.

 

In Würdigung dieses Auftrages wurden alle vorhandenen Sitzgelegenheiten in der Kernstadt und den Ortsteilen örtlich, gestalterisch, materialbezogen und funktionsbezogen und bildlich aufgenommen und sowohl in Listen, und Lageplänen, als auch in das digitale Erfassungsprogramm Sagis abgebildet.

 

Dabei wird entsprechend der ergonomischen Gestaltung der Bänke unterschieden zwischen „normalen Bänken“, „Jugendbänken“ und „Seniorenbänken“.

 

Unter Punkt 7 des Sitzbankkonzeptes wurde sich eine Selbstverpflichtung auferlegt. Diese lautet, dass das Sitzbankkonzept alle 2 Jahre inhaltlich und quantitativ fortzuschreiben ist. Dieser Verpflichtung ist die Stadt noch nicht gerecht geworden. Aus diesem Grund forderte der Stadtrat Ralf Peter Schmidt und der SeniorInnenbeirat zu Recht die Überarbeitung des Konzeptes.

 

Aus der Erarbeitung des Sachstandsberichtes heraus ergaben sich nachfolgende Änderungen, welche in den kommenden 2 Jahren verfolgt werden und zu deren Umsetzung in der nächsten Revision des Sitzbankkonzeptes 2023 Rechnung getragen wird.

 

  1. Stetige Erhaltung eines guten baulichen Zustandes aller, zur Erholung dienenden Sitzbänke und Anlagen in Staßfurt und den Ortsteilen. Die dafür erforderlichen Mittel sind in dem Haushalt der Stadt Staßfurt jährlich einzuplanen und strukturiert zu verwenden.

 

  1. Ausweitung auf ein flächendeckendes Netz der Sitz- und Ruhgelegenheiten zur Absicherung der Teilhabe im Alter.

 

  1. Ausweitung der Anzahl der Sitzgelegenheiten an touristisch genutzten Rad- und Wanderwegen in und zwischen der Kernstadt und allen Ortsteilen. Ausweitung der Anzahl der Sitzgelegenheiten auch an den Spiel- und Freizeitplätzen, Parkanlagen und den Friedhofsanlagen der Kernstadt und den Ortsteilen.

 

4.    Erweiterung des Angebotes von Bänken, die in ihrer Form und Ausstattung den besonderen Bedürfnissen an ein seniorengerechtes Sitzen gerecht werden.

  1. Erweiterung und Aufrechterhaltung der Kommunikation über das Sitzbankkonzept mit den Bürgerinnen und Bürgern, sowie regelmäßig speziell mit dem SeniorInnenbeirat der Stadt Staßfurt, und den Ortschaftsräten aller Ortsteile.

 

  1. Bewerbung von Sponsoring oder Übernahme von Patenschaften zur flächendeckenden Bereitstellung von Sitzgelegenheiten mittels regelmäßigen öffentlichen Aufrufen und der Internetseite der Stadt Staßfurt.

 

7.    Konkrete verwaltungsinterne Strukturierung der Zuständigkeiten bezüglich der Sitzgelegenheiten innerorts, an Radwegen, auf Friedhöfen, auf Spielplätzen und an Wegen in Naturschutzgebieten und sonstigen außerstädtischen Bereichen.

 

  1. Ständige Kontrolle und Spiegelung der Sinnhaftigkeit der einzelnen Sitzbankstandorte, sowie die Umsetzung der Erkenntnisse daraus.

 


Anlagenverzeichnis:

Sachstandsbericht zum Sitzbankkonzept Stand August 2021