Sachverhalt:
Mit Beschluss des Stadtrates vom 24.02.2014 wurde das, durch den
Stadtrat Herrn Ralf Peter Schmidt erarbeitete und unter Hinzuziehung der Ideen
des Staßfurter SeniorenInnenbeirates erarbeitete Sitzbankkonzept der Stadt
Staßfurt beschlossen und der Oberbürgermeister beauftragt das Konzept
umzusetzen.
In Würdigung dieses Auftrages wurden alle vorhandenen Sitzgelegenheiten
in der Kernstadt und den Ortsteilen örtlich, gestalterisch, materialbezogen und
funktionsbezogen und bildlich aufgenommen und sowohl in Listen, und Lageplänen,
als auch in das digitale Erfassungsprogramm Sagis abgebildet.
Dabei wird entsprechend der ergonomischen Gestaltung der Bänke
unterschieden zwischen „normalen Bänken“, „Jugendbänken“ und „Seniorenbänken“.
Unter Punkt 7 des Sitzbankkonzeptes wurde sich eine Selbstverpflichtung
auferlegt. Diese lautet, dass das Sitzbankkonzept alle 2 Jahre inhaltlich und
quantitativ fortzuschreiben ist. Dieser Verpflichtung ist die Stadt noch nicht
gerecht geworden. Aus diesem Grund forderte der Stadtrat Ralf Peter Schmidt und
der SeniorInnenbeirat zu Recht die Überarbeitung des Konzeptes.
Aus der Erarbeitung des Sachstandsberichtes heraus ergaben sich
nachfolgende Änderungen, welche in den kommenden 2 Jahren verfolgt werden und
zu deren Umsetzung in der nächsten Revision des Sitzbankkonzeptes 2023 Rechnung
getragen wird.
- Stetige
Erhaltung eines guten baulichen Zustandes aller, zur Erholung dienenden
Sitzbänke und Anlagen in Staßfurt und den Ortsteilen. Die dafür
erforderlichen Mittel sind in dem Haushalt der Stadt Staßfurt jährlich
einzuplanen und strukturiert zu verwenden.
- Ausweitung
auf ein flächendeckendes Netz der Sitz- und Ruhgelegenheiten zur
Absicherung der Teilhabe im Alter.
- Ausweitung
der Anzahl der Sitzgelegenheiten an touristisch genutzten Rad- und
Wanderwegen in und zwischen der Kernstadt und allen Ortsteilen. Ausweitung
der Anzahl der Sitzgelegenheiten auch an den Spiel- und Freizeitplätzen,
Parkanlagen und den Friedhofsanlagen der Kernstadt und den Ortsteilen.
4.
Erweiterung des Angebotes von Bänken, die in ihrer Form und Ausstattung
den besonderen Bedürfnissen an ein seniorengerechtes Sitzen gerecht werden.
- Erweiterung
und Aufrechterhaltung der Kommunikation über das Sitzbankkonzept mit den
Bürgerinnen und Bürgern, sowie regelmäßig speziell mit dem
SeniorInnenbeirat der Stadt Staßfurt, und den Ortschaftsräten aller
Ortsteile.
- Bewerbung
von Sponsoring oder Übernahme von Patenschaften zur flächendeckenden
Bereitstellung von Sitzgelegenheiten mittels regelmäßigen öffentlichen Aufrufen
und der Internetseite der Stadt Staßfurt.
7. Konkrete verwaltungsinterne Strukturierung
der Zuständigkeiten bezüglich der Sitzgelegenheiten innerorts, an Radwegen, auf
Friedhöfen, auf Spielplätzen und an Wegen in Naturschutzgebieten und sonstigen außerstädtischen
Bereichen.
- Ständige
Kontrolle und Spiegelung der Sinnhaftigkeit der einzelnen
Sitzbankstandorte, sowie die Umsetzung der Erkenntnisse daraus.
Anlagenverzeichnis:
Sachstandsbericht zum Sitzbankkonzept Stand August 2021