Betreff
Einrichtung und Besetzung einer Stelle „Klimaschutzmanager/in“
Vorlage
0407/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Staßfurt beschlossen. Unter Punkt 7.1 des Klimaschutzkonzeptes wird auf die Notwendigkeit der Einrichtung einer geförderten Stelle Klimaschutzmanagement hingewiesen.

Durch den Beschluss wird die neue Stelle im Stellenplan 2022 eingestellt und der Oberbürgermeister vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 und deren Genehmigung ermächtigt, noch im Jahr 2021 das Stellenbesetzungsverfahren einzuleiten. Dadurch werden die notwendigen Voraussetzungen für die Beantragung der Fördermittel geschaffen. Bei einer Antragsstellung bis zum 31.12.2021 liegt die Förderquote für die Stelle „Klimaschutzmanager/in“ über einen Förderzeitraum von 36 Monaten bei maximal 75 % bzw. für finanzschwache Kommunen bei 100 %. Weiterhin ist für einen Zeitraum von 24 Monaten eine Anschlussförderung in Höhe von 40 % bzw. 55 % für finanzschwache Kommunen möglich.

 

Die Besetzung der Stelle soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Entgeltgruppe 10 TVöD erfolgen. Für eine Einstellung noch im Jahr 2021 sollen vorhandene freie Stellenanteile im Stellenplan 2021 genutzt werden.

 

  • Lösung

Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister entsprechend des Beschlusses mit der Stellenausschreibung und Einrichtung der Stelle.

 

  • Alternativen

Das Stellenbesetzungsverfahren wird erst nach Beschlussfassung und Genehmigung der Haushaltssatzung 2022, deren Bestandteil der Stellenplan ist, eingeleitet. Dadurch wird die Förderquote auf maximal 55 % verringert. Der Eigenanteil an den Personalkosten steigt somit.

Eine weitere Alternative wäre die Stelle „Klimaschutzmanager/in“ nicht einzurichten. Eine Verteilung der Aufgaben auf die Beschäftigten in der Verwaltung ist jedoch aufgrund der fehlende Ausbildung nicht möglich. Eine Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Staßfurt wäre somit unter Umständen gefährdet.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Durch die Beschlussfassung entstehen für das Haushaltsjahr 2021 keine weiteren finanziellen Auswirkungen. Die Mittel für eine Stellenbesetzung im Jahr 2021 sind durch nichtbesetzte Stellen frei. In die Haushaltsplanung 2022 werden die entsprechenden Personalaufwendungen sowie der Förderbetrag einfließen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Stelle „Klimaschutzmanager/in“ im Stellenplan 2022 einzustellen. Gleichzeitig wird der Oberbürgermeister beauftragt das Stellenbesetzungsverfahrens der neu zu schaffenden Stelle „Klimaschutzmanager/in“ in der Entgeltgruppe 10 einzuleiten.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt