Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 24.06.2021 das
Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Staßfurt beschlossen. Unter Punkt 7.1
des Klimaschutzkonzeptes wird auf die Notwendigkeit der Einrichtung einer
geförderten Stelle Klimaschutzmanagement hingewiesen.
Durch den Beschluss wird die neue Stelle im Stellenplan 2022 eingestellt
und der Oberbürgermeister vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2022 und
deren Genehmigung ermächtigt, noch im Jahr 2021 das Stellenbesetzungsverfahren
einzuleiten. Dadurch werden die notwendigen Voraussetzungen für die Beantragung
der Fördermittel geschaffen. Bei einer Antragsstellung bis zum 31.12.2021 liegt
die Förderquote für die Stelle „Klimaschutzmanager/in“ über einen
Förderzeitraum von 36 Monaten bei maximal 75 % bzw. für finanzschwache Kommunen
bei 100 %. Weiterhin
ist für einen Zeitraum von 24 Monaten eine Anschlussförderung in Höhe von 40 %
bzw. 55 % für finanzschwache Kommunen möglich.
Die Besetzung der Stelle soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der
Entgeltgruppe 10 TVöD erfolgen. Für eine Einstellung noch im Jahr 2021 sollen
vorhandene freie Stellenanteile im Stellenplan 2021 genutzt werden.
- Lösung
Der Stadtrat beauftragt den Oberbürgermeister entsprechend des
Beschlusses mit der Stellenausschreibung und Einrichtung der Stelle.
- Alternativen
Das Stellenbesetzungsverfahren wird erst nach Beschlussfassung und
Genehmigung der Haushaltssatzung 2022, deren Bestandteil der Stellenplan ist,
eingeleitet. Dadurch wird die Förderquote auf maximal 55 % verringert. Der
Eigenanteil an den Personalkosten steigt somit.
Eine weitere Alternative wäre die Stelle „Klimaschutzmanager/in“ nicht
einzurichten. Eine Verteilung der Aufgaben auf die Beschäftigten in der
Verwaltung ist jedoch aufgrund der fehlende Ausbildung nicht möglich. Eine
Umsetzung des integrierten Klimaschutzkonzeptes der Stadt Staßfurt wäre somit
unter Umständen gefährdet.
- finanzielle Auswirkungen
Durch die Beschlussfassung entstehen für das Haushaltsjahr 2021 keine
weiteren finanziellen Auswirkungen. Die Mittel für eine Stellenbesetzung im
Jahr 2021 sind durch nichtbesetzte Stellen frei. In die Haushaltsplanung 2022
werden die entsprechenden Personalaufwendungen sowie der Förderbetrag
einfließen.
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Stelle
„Klimaschutzmanager/in“ im Stellenplan 2022 einzustellen. Gleichzeitig wird der
Oberbürgermeister beauftragt das Stellenbesetzungsverfahrens der neu zu
schaffenden Stelle „Klimaschutzmanager/in“ in der Entgeltgruppe 10 einzuleiten.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
|||||
Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
|
|
|||
Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
|
- |
|||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
|||
|
davon - sächlicher Aufwand |
|
|
||
|
- Personalaufwand |
|
|
||
Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
||||
|
|||||
einmalig |
laufend |
|
|||
|
|||||
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||
Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
|||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
|||||
|
Finanzplan |
Budget/Produkt: |
|
||||||
|
|
||||||||
|
Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
|
enthalten |
||||||
|
|
nicht enthalten |
|||||||
|
|||||||||
|
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
||||||||
|
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
||||||||
|
|||||||||
|
Folgeerträge in Höhe von |
|
€ |
||||||
|
Folgeaufwand in Höhe von |
- |
|||||||
|
Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
|
€ |
||||||
|
davon - sächliche Aufwand |
€ |
|
|
|||||
|
- Personalaufwand |
€ |
|
|
|||||
|
|||||||||
|
|
|
|
||||||
|
|||||||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|||||
|
|||||||||
Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
|||||||||
Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
|||||||||
Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
|||||||||
Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
||||
|
|
|||
durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
||||
|
einmalig |
|
laufend |
|
|
||||
durch einen Nachtragshaushalt |
||||