Sachverhalt:
Nach § 26 KomHVO ist der Stadtrat mehrmals jährlich
über den Haushaltsvollzug (Erreichung der Finanz- und Leistungsziele) zu
unterrichten. Dazu werden die Ergebnis- und die Finanzrechnung, hier bezogen
auf die Investitionen, zu einem Stichtag mit ggf. notwendigen Erläuterungen zur
Verfügung gestellt. Der letzte Bericht vom 09.03.2021 erfolgte zum Stichtag
31.12.2020.
Dieser Bericht (Anlage) bezieht sich auf den
Stichtag 30.06.2021. Die Ergebnis- und Finanzrechnungen des Gesamthaushaltes
und der Teilhaushalte (Budgets) enthalten die Soll-Stellungen zum Stichtag.
Anlagenverzeichnis:
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Bericht über den Haushaltsvollzug zum 30.06.2021 gemäß § 26 KomHVO
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Ergebnisrechnung zum Stand 30.06.2021
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Finanzrechnung zum Stand 30.06.2021
Finanzierung:
Durch
die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf
den Haushalt.