Betreff
Entlastung der Betriebsleitung des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, gemäß § 19 Abs. 4 Ziff. 3 EigBG
Vorlage
0419/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Der vorliegende Bericht der ECOVIS WSLP GmbH über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2020 ist vom Betriebsausschuss beraten worden. Der Ausschuss schließt sich den Ausführungen des Berichtes an. Den Prüfbemerkungen liegen keine Feststellungen zugrunde, die einer uneingeschränkten Entlastung der Betriebsleitung durch den Stadtrat entgegenstehen.

 

  • Lösung

Gemäß § 19 Abs. 4 Ziff. 3 EigBG ist der Stadtrat zuständig für die Entlastung der Betriebsleitung.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Entlastung der Betriebsleitung des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, für das Geschäftsjahr 2020.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.