Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der vorliegende Bericht der ECOVIS WSLP GmbH über die Prüfung des
Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2020 ist vom Betriebsausschuss
beraten worden. Der Ausschuss schließt sich den Ausführungen des Berichtes an.
Den Prüfbemerkungen liegen keine Feststellungen zugrunde, die einer
uneingeschränkten Entlastung der Betriebsleitung durch den Stadtrat
entgegenstehen.
- Lösung
Gemäß § 19 Abs. 4 Ziff. 3 EigBG ist der Stadtrat zuständig für die
Entlastung der Betriebsleitung.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Entlastung der
Betriebsleitung des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt
Staßfurt, für das Geschäftsjahr 2020.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.