Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Ziel ist es, mit dem überarbeiteten Vertrag die zukünftige Ausrichtung
des Tiergartens zu beschließen, die konsequente Ausrichtung auf die Zielgruppen
zu fokussieren und den stetigen Erhalt/Erweiterung der Gebäude, Anlagen und
Gehege zu gewährleisten.
- Lösung
Die Lebenshilfe Bördeland gGmbH betreibt seit 2003 den Tiergarten
Staßfurt als Außenstelle der anerkannten Werkstätten der Lebenshilfe.
Grundlage hierfür ist der Vertrag zwischen der Lebenshilfe Bördeland
gemeinnützige Gesellschaft mbH und der Stadt Staßfurt zur geplanten Übernahme
des Tiergartens Staßfurt vom 02.03.2003 (Anlage 1), welcher die Lebenshilfe
Bördeland gemeinnützige Gesellschaft mbH verpflichtet, den Tiergarten als
öffentliche Einrichtung zu betreiben. Dieser Vertrag steht im Zusammenhang mit
dem Erbbaurechtsvertrag vom 24.06.2004 (Anlage 2).
Der jährliche finanzielle Zuschuss in Höhe von 180.000,00 Euro wurde bis
zum Jahr 2008 auf eine jährlich konstante Zuschusssumme in Höhe von 100.000,00
Euro vertraglich vereinbart reduziert.
Mit Schreiben vom 17.03.2021 sendete der Geschäftsführer der Lebenshilfe
gemeinnützige Gesellschaft mbH, Herr Labudde, einen Vertragsentwurf für den
künftigen Betrieb des Tiergartens, die betriebswirtschaftliche Auswertung für
das Jahr 2020 einschließlich Planansätze für das Jahr 2021 sowie eine
Konzeption für den Tiergarten mit dem Entwurfsstand 16.03.2021 zu (Anlage 3, 2
PDF-Dokumente).
Das Schreiben vom 17.03.2021 wurde als Mitteilungsvorlage
(Mitteilungsvorlage-Nr.: M/0020/2021) in den Sitzungen des Ausschusses für
Kultur, Bildung und Sport am 09.06.2021, des Ausschusses für Finanzen,
Rechnungsprüfung und Vergaben am 10.06.2021 sowie im Stadtrat am 24.06.2021
eingebracht. Die Ergebnisse aus den Sitzungen wurden seitens der Fraktion
Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) schriftlich zusammengefasst
(Anlage 4).
Am 21.07.2021 wurden die Ergebnisse aus den Sitzungen bzw. die
schriftliche Zusammenfassung der UBvS im Rathaus zusammen mit dem
Oberbürgermeister, der Lebenshilfe gemeinnützige Gesellschaft mbH, dem
Ausschussvorsitzenden Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben, Herrn Stops
sowie den Herren Heidler und Schüler besprochen. Der Vertragsentwurf wurde auf
Grund dessen seitens der Lebenshilfe gemeinnützige Gesellschaft mbH
überarbeitet. Der überarbeitete Vertragsentwurf befindet sich in Anlage 5. Die
Änderungen aus der Überarbeitung sind in Anlage 6 rot markiert.
Mit der Beschließung des in der Anlage beigefügten Vertrages über den
Betrieb des Tiergartens Staßfurt, der ab 01.01.2022 gelten soll, wird dem oben
genannten Ziel Rechnung getragen.
- Alternativen
Ablehnung des in der Anlage beigefügten Vertrages über den Betrieb des
Tiergartens Staßfurt, der ab 01.01.2022 gelten soll, womit der bisherige
Vertrag aus dem Jahr 2003 fortbestehen würde.
- finanzielle Auswirkungen
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende
Auswirkungen auf den Haushalt:
ab 2022 Zuschuss zum
Betrieb in Höhe von 120.000,00 Euro
Instandhaltungszuschuss von
maximal 20.000,00 EURO
ab 2023 Zuschuss zum
Betrieb in Höhe von 140.000,00 Euro
Instandhaltungszuschuss
von maximal 20.000,00 EURO
Investitionszuschuss,
Höhe noch unbekannt
ab 2024 Zuschuss zum
Betrieb in Höhe von 160.000,00 Euro
Instandhaltungszuschuss
von maximal 20.000,00 EURO
Investitionszuschuss,
Höhe noch unbekannt
ab 2025 Zuschuss zum Betrieb in Höhe von
160.000,00 Euro +/- Verbrauchpreisindex-veränderung
Instandhaltungszuschuss
von maximal 20.000,00 EURO
Investitionszuschuss,
Höhe noch unbekannt
Anlagenverzeichnis:
-
Vertrag vom
02.03.2003
-
Erbbaurechtsvertrag
vom 24.06.2004
-
Schreiben vom
17.03.2021 (2 PDF-Dokumente)
-
Zusammenfassung UBvS
-
Entwurf
Kooperationsvertrag
-
Entwurf
Kooperationsvertrag (Änderungen)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt den in der Anlage 5
beigefügten Vertrag über den Betrieb des Tiergartens Staßfurt, der ab
01.01.2022 gelten soll.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt (ab 2022):
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
140.000,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
140.000,00 € |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
40.1/2.8.1.1. |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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