Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Ziel ist es, mit dem überarbeiteten Vertrag die zukünftige Ausrichtung des Tiergartens zu beschließen, die konsequente Ausrichtung auf die Zielgruppen zu fokussieren und den stetigen Erhalt/Erweiterung der Gebäude, Anlagen und Gehege zu gewährleisten.

 

  • Lösung

Die Lebenshilfe Bördeland gGmbH betreibt seit 2003 den Tiergarten Staßfurt als Außenstelle der anerkannten Werkstätten der Lebenshilfe.

 

Grundlage hierfür ist der Vertrag zwischen der Lebenshilfe Bördeland gemeinnützige Gesellschaft mbH und der Stadt Staßfurt zur geplanten Übernahme des Tiergartens Staßfurt vom 02.03.2003 (Anlage 1), welcher die Lebenshilfe Bördeland gemeinnützige Gesellschaft mbH verpflichtet, den Tiergarten als öffentliche Einrichtung zu betreiben. Dieser Vertrag steht im Zusammenhang mit dem Erbbaurechtsvertrag vom 24.06.2004 (Anlage 2).

 

Der jährliche finanzielle Zuschuss in Höhe von 180.000,00 Euro wurde bis zum Jahr 2008 auf eine jährlich konstante Zuschusssumme in Höhe von 100.000,00 Euro vertraglich vereinbart reduziert.

 

Mit Schreiben vom 17.03.2021 sendete der Geschäftsführer der Lebenshilfe gemeinnützige Gesellschaft mbH, Herr Labudde, einen Vertragsentwurf für den künftigen Betrieb des Tiergartens, die betriebswirtschaftliche Auswertung für das Jahr 2020 einschließlich Planansätze für das Jahr 2021 sowie eine Konzeption für den Tiergarten mit dem Entwurfsstand 16.03.2021 zu (Anlage 3, 2 PDF-Dokumente).

 

Das Schreiben vom 17.03.2021 wurde als Mitteilungsvorlage (Mitteilungsvorlage-Nr.: M/0020/2021) in den Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Bildung und Sport am 09.06.2021, des Ausschusses für Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben am 10.06.2021 sowie im Stadtrat am 24.06.2021 eingebracht. Die Ergebnisse aus den Sitzungen wurden seitens der Fraktion Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) schriftlich zusammengefasst (Anlage 4).

 

Am 21.07.2021 wurden die Ergebnisse aus den Sitzungen bzw. die schriftliche Zusammenfassung der UBvS im Rathaus zusammen mit dem Oberbürgermeister, der Lebenshilfe gemeinnützige Gesellschaft mbH, dem Ausschussvorsitzenden Finanzen, Rechnungsprüfung und Vergaben, Herrn Stops sowie den Herren Heidler und Schüler besprochen. Der Vertragsentwurf wurde auf Grund dessen seitens der Lebenshilfe gemeinnützige Gesellschaft mbH überarbeitet. Der überarbeitete Vertragsentwurf befindet sich in Anlage 5. Die Änderungen aus der Überarbeitung sind in Anlage 6 rot markiert.

 

Mit der Beschließung des in der Anlage beigefügten Vertrages über den Betrieb des Tiergartens Staßfurt, der ab 01.01.2022 gelten soll, wird dem oben genannten Ziel Rechnung getragen.

 

  • Alternativen

Ablehnung des in der Anlage beigefügten Vertrages über den Betrieb des Tiergartens Staßfurt, der ab 01.01.2022 gelten soll, womit der bisherige Vertrag aus dem Jahr 2003 fortbestehen würde.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

ab 2022                Zuschuss zum Betrieb in Höhe von 120.000,00 Euro

Instandhaltungszuschuss von maximal 20.000,00 EURO

 

ab 2023                Zuschuss zum Betrieb in Höhe von 140.000,00 Euro

                               Instandhaltungszuschuss von maximal 20.000,00 EURO

                               Investitionszuschuss, Höhe noch unbekannt

ab 2024                Zuschuss zum Betrieb in Höhe von 160.000,00 Euro

                               Instandhaltungszuschuss von maximal 20.000,00 EURO

                               Investitionszuschuss, Höhe noch unbekannt

ab 2025                Zuschuss zum Betrieb in Höhe von 160.000,00 Euro +/- Verbrauchpreisindex-veränderung

                               Instandhaltungszuschuss von maximal 20.000,00 EURO

                               Investitionszuschuss, Höhe noch unbekannt

 


Anlagenverzeichnis:

-       Vertrag vom 02.03.2003

-       Erbbaurechtsvertrag vom 24.06.2004

-       Schreiben vom 17.03.2021 (2 PDF-Dokumente)

-       Zusammenfassung UBvS

-       Entwurf Kooperationsvertrag

-       Entwurf Kooperationsvertrag (Änderungen)

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt den in der Anlage 5 beigefügten Vertrag über den Betrieb des Tiergartens Staßfurt, der ab 01.01.2022 gelten soll.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt (ab 2022):

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

140.000,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

140.000,00 €

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

40.1/2.8.1.1.

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt