Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Mit der Beteiligung der Stadt Staßfurt an der Initiative „TANZPAKT
Stadt-Land-Bund“ sollen die bereits existierenden Angebotsformate des Tanzes in
unserer Stadt, insbesondere des Tanzensembles des Salzlandtheaters, unterstützt
und gefördert werden. Verschiedene Angebote rund um das „Tanzen in Staßfurt“
sollen dabei weiterentwickelt und noch professioneller gestaltet werden.
- Lösung
Das Förderprogramm TANZPAKT Stadt – Land- Bund ist eine gemeinsame
Initiative von Kommunen, Bundesländern und der Beauftragten der Bundesregierung
für Kultur und Medien zur Exzellenzförderung im Tanz. Die Sebastian Weber Dance
Company gGmbH stellt einen
entsprechenden Förderantrag bei der Kulturstiftung. Eine Kofinanzierung der
Kommunen ist erforderlich. Als Kofinanzierer zeigen hier die Stadt Bernburg,
die Stadt Leipzig sowie der Salzlandkreis ihr Interesse. Zur strukturellen
Stärkung des Tanzes in der Stadt Staßfurt ist auch die Stadt Staßfurt an einer
Kofinanzierung interessiert.
Das Salzlandtheater Staßfurt hat 2016 ein eigenes Tanzensemble
gegründet, um das weite Thema „Tanz“ angebotsmäßig aufzuwerten. Hier stehen
sowohl künstlerische als auch pädagogische Ziele im Fokus. Die Sebastian Weber
Dance Company soll dem Team des Salzlandtheaters helfen, den nächsten Schritt
auf diesem Weg zu gehen und die bisherige Arbeit durch Workshops, Schulprojekte
und Vermittlungsformate optimal ergänzen. Zudem soll sich der Tanz in jeder
Spielzeit in seiner Vielfalt umfassender darstellen. Mindestens 2 jährliche
Gastspielblöcke in Staßfurt mit angedockten Tanzvermittlungsformaten seitens
der Dance Company ergänzen das Projekt. Auch weitere Tanzschulen und
Tanzgruppen aus dem Raum Staßfurt sollen von diesem Angebot profitieren können.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Aufwendungen 2022 6.667,00
Euro
Aufwendungen 2023 6.667,00
Euro
Aufwendungen 2024 6.667,00
Euro
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Beteiligung der Stadt
Staßfurt an der Initiative „TANZPAKT Stadt-Land-Bund“ für die Jahre 2022 bis
2024. Die dafür notwendigen, finanziellen Mittel der anteiligen Finanzierung
sollen in die entsprechenden Haushaltsplanungen aufgenommen werden.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt (ab 2022):
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
20.000,00 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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davon - sächlicher Aufwand |
20.000,00 € |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
noch zu bestimmen und ab 2022 in der Planung zu berücksichtigen |
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einmalig |
laufend |
ab 2022 für 3 Jahre |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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