Betreff
Kofinanzierung Projekt „Tanzpakt Stadt Land Bund“
Vorlage
0422/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Mit der Beteiligung der Stadt Staßfurt an der Initiative „TANZPAKT Stadt-Land-Bund“ sollen die bereits existierenden Angebotsformate des Tanzes in unserer Stadt, insbesondere des Tanzensembles des Salzlandtheaters, unterstützt und gefördert werden. Verschiedene Angebote rund um das „Tanzen in Staßfurt“ sollen dabei weiterentwickelt und noch professioneller gestaltet werden.

 

  • Lösung

Das Förderprogramm TANZPAKT Stadt – Land- Bund ist eine gemeinsame Initiative von Kommunen, Bundesländern und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zur Exzellenzförderung im Tanz. Die Sebastian Weber Dance Company gGmbH  stellt einen entsprechenden Förderantrag bei der Kulturstiftung. Eine Kofinanzierung der Kommunen ist erforderlich. Als Kofinanzierer zeigen hier die Stadt Bernburg, die Stadt Leipzig sowie der Salzlandkreis ihr Interesse. Zur strukturellen Stärkung des Tanzes in der Stadt Staßfurt ist auch die Stadt Staßfurt an einer Kofinanzierung interessiert.

 

Das Salzlandtheater Staßfurt hat 2016 ein eigenes Tanzensemble gegründet, um das weite Thema „Tanz“ angebotsmäßig aufzuwerten. Hier stehen sowohl künstlerische als auch pädagogische Ziele im Fokus. Die Sebastian Weber Dance Company soll dem Team des Salzlandtheaters helfen, den nächsten Schritt auf diesem Weg zu gehen und die bisherige Arbeit durch Workshops, Schulprojekte und Vermittlungsformate optimal ergänzen. Zudem soll sich der Tanz in jeder Spielzeit in seiner Vielfalt umfassender darstellen. Mindestens 2 jährliche Gastspielblöcke in Staßfurt mit angedockten Tanzvermittlungsformaten seitens der Dance Company ergänzen das Projekt. Auch weitere Tanzschulen und Tanzgruppen aus dem Raum Staßfurt sollen von diesem Angebot profitieren können.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 

Aufwendungen 2022                                    6.667,00 Euro

Aufwendungen 2023                                    6.667,00 Euro

Aufwendungen 2024                                    6.667,00 Euro

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Beteiligung der Stadt Staßfurt an der Initiative „TANZPAKT Stadt-Land-Bund“ für die Jahre 2022 bis 2024. Die dafür notwendigen, finanziellen Mittel der anteiligen Finanzierung sollen in die entsprechenden Haushaltsplanungen aufgenommen werden.

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt (ab 2022):

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

20.000,00 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

20.000,00 €

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

noch zu bestimmen und ab 2022 in der Planung zu berücksichtigen

 

einmalig

laufend

ab 2022 für 3 Jahre

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt