Betreff
Ergebnisverwendung des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, für das Geschäftsjahr 2020.
Vorlage
0424/2021
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Vortrag auf neue Rechnung gemäß § 13 Abs. 5 des Eigenbetriebsgesetzes
Sachsen-Anhalt
- Lösung
Gemäß § 19 Abs. 4 Ziff. 1 Eigenbetriebsgesetz ist der Stadtrat zuständig
für die Entscheidung über die Ergebnisverwendung.
- Alternativen
Rückführung an Aufgabenträger gemäß § 13 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, den Jahresverlust 2020 des
Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, in Höhe von
10.513,76 € auf neue Rechnung vorzutragen.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.