Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die ECOVIS WSLP GmbH wurde entsprechend des Beschlusses des
Betriebsausschusses vom 02. 12. 20 beauftragt, die Prüfung des Jahresabschlusses
2020 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, durchzuführen.
Dem Stadtpflegebetrieb Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, wurde für den
Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht ein uneingeschränkter
Bestätigungsvermerk erteilt. Vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Staßfurt liegt
ebenfalls ein Feststellungsvermerk vom 26. 07. 2021 vor,
nach dem die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat.
Der Jahresabschluss ist festzustellen.
- Lösung
Gemäß § 19 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes LSA stellt der Stadtrat den
Jahresabschluss des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt
Staßfurt, fest.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
- Bericht
ECOVIS WSLP GmbH
- Angaben
über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des
Jahresgewinns (Formblatt 7)
- Feststellungsvermerk
Rechnungsprüfung der Stadt Staßfurt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Feststellung des
Jahresabschlusses 2020 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der
Stadt Staßfurt, gemäß § 19 Absatz 4 des Eigenbetriebsgesetzes LSA.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.