Betreff
Feststellung Jahresabschluss 2020 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt
Vorlage
0425/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die ECOVIS WSLP GmbH wurde entsprechend des Beschlusses des Betriebsausschusses vom 02. 12. 20 beauftragt, die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, durchzuführen. Dem Stadtpflegebetrieb Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, wurde für den Jahresabschluss 2020 und den Lagebericht ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Staßfurt liegt ebenfalls ein Feststellungsvermerk vom 26. 07. 2021 vor, nach dem die Prüfung zu keinen Einwendungen geführt hat.

Der Jahresabschluss ist festzustellen.

 

  • Lösung

Gemäß § 19 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes LSA stellt der Stadtrat den Jahresabschluss des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, fest.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Bericht ECOVIS WSLP GmbH

-       Angaben über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des

Jahresgewinns (Formblatt 7)

-       Feststellungsvermerk Rechnungsprüfung der Stadt Staßfurt

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Stadtpflegebetriebes Staßfurt, Eigenbetrieb der Stadt Staßfurt, gemäß § 19 Absatz 4 des Eigenbetriebsgesetzes LSA.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.