Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Durch den Beschluss des Stadtrates soll der
Wahltag und die Wahlzeit für die Wahl des Bürgermeisters (m/w//d) gemäß § 5
Abs.2 Satz 2 KWG LSA festgelegt werden.
Nach § 63 Abs.1 KVG LSA hat die Wahl des
Bürgermeisters (m/w/d) frühestens sechs Monate und spätestens einen Monat vor
Ablauf der Amtszeit zu erfolgen.
Die Amtszeit des Oberbürgermeisters endet am
06.07.2022.
- Lösung
Beschluss des Stadtrates gemäß § 5 Abs.2
Satz 2 KWG LSA
- Alternativen
-
keine
- finanzielle Auswirkungen
-
keine
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt bestimmt als Wahltag für die Wahl des
Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Staßfurt den 20.03.2022.
Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 03.04.2022 statt.
Die Wahl findet an den jeweiligen Tagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis
18.00 Uhr statt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.