Betreff
Wahltag und Wahlzeit des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Staßfurt
Vorlage
0426/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Durch den Beschluss des Stadtrates soll der Wahltag und die Wahlzeit für die Wahl des Bürgermeisters (m/w//d) gemäß § 5 Abs.2 Satz 2 KWG LSA festgelegt werden.

Nach § 63 Abs.1 KVG LSA hat die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) frühestens sechs Monate und spätestens einen Monat vor Ablauf der Amtszeit zu erfolgen.

Die Amtszeit des Oberbürgermeisters endet am 06.07.2022.

 

  • Lösung

Beschluss des Stadtrates gemäß § 5 Abs.2 Satz 2 KWG LSA

 

  • Alternativen

-       keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

-       keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt bestimmt als Wahltag für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Staßfurt den 20.03.2022.

Eine eventuell erforderliche Stichwahl findet am 03.04.2022 statt.

Die Wahl findet an den jeweiligen Tagen in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr statt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.