Betreff
Berufung zur Wahlleiterin für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Staßfurt am 20.03.2022
Vorlage
0427/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

  • Ziel der Vorlage

Mit der Beschlussvorlage soll eine Bedienstete als Gemeindewahlleiterin für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2022 bestimmt werden. Nach § 9 Abs.1 KWG LSA ist in Gemeinden der Bürgermeister Gemeindewahlleiter. Stellvertreter ist jeweils sein Vertreter im Amt. Die Vertretung kann andere Bürger des Wahlgebietes oder Bedienstete außerhalb des Wahlgebietes zum Wahlleiter oder dessen Stellvertreter berufen.

Aufgrund der umfangreichen Tätigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl, sollte ein erfahrener Bediensteter die Aufgabe des Wahlleiters ausüben.

 

  • Lösung

 

  • Alternativen

Es wird kein Gemeindewahlleiter berufen und der Oberbürgermeister hat gemäß § 9 Abs. 1 KWG LSA diese Funktion inne oder es wird eine andere Person berufen. Bewirbt sich der Bürgermeister zur Wahl, so nimmt gemäß § 9 Abs. 2 KWG LSA der Stellvertreter im Amt die Funktion des Wahlleiters wahr.

 

  • finanzielle Auswirkungen

-       keine

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beruft Frau Antje Herwig zur Wahlleiterin für die im Jahr 2022 stattfindende Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Staßfurt

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.