Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Mit der Beschlussvorlage soll eine
Bedienstete als Gemeindewahlleiterin für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2022
bestimmt werden. Nach § 9 Abs.1 KWG LSA ist in Gemeinden der Bürgermeister
Gemeindewahlleiter. Stellvertreter ist jeweils sein Vertreter im Amt. Die
Vertretung kann andere Bürger des Wahlgebietes oder Bedienstete außerhalb des
Wahlgebietes zum Wahlleiter oder dessen Stellvertreter berufen.
Aufgrund der umfangreichen Tätigkeiten bei
der Vorbereitung und Durchführung der Wahl, sollte ein erfahrener Bediensteter
die Aufgabe des Wahlleiters ausüben.
- Lösung
- Alternativen
Es wird kein Gemeindewahlleiter berufen und
der Oberbürgermeister hat gemäß § 9 Abs. 1 KWG LSA diese Funktion inne oder es
wird eine andere Person berufen. Bewirbt sich der Bürgermeister zur Wahl, so
nimmt gemäß § 9 Abs. 2 KWG LSA der Stellvertreter im Amt die Funktion des
Wahlleiters wahr.
- finanzielle Auswirkungen
-
keine
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der
Stadt Staßfurt beruft Frau Antje Herwig zur Wahlleiterin für die im Jahr 2022
stattfindende Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Staßfurt
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.