Betreff
Berufung zum stellvertretenden Wahlleiter für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Staßfurt am 20.03.2022
Vorlage
0428/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

  • Ziel der Vorlage

Mit der Beschlussvorlage soll ein Bediensteter als stellvertretender Gemeindewahlleiter für die Bürgermeisterwahl im Jahr 2022 bestimmt werden. Nach § 9 Abs.1 KWG LSA ist in Gemeinden der Bürgermeister Gemeindewahlleiter. Stellvertreter ist jeweils sein Vertreter im Amt. Die Vertretung kann andere Bürger des Wahlgebietes oder Bedienstete außerhalb des Wahlgebietes zum Wahlleiter oder dessen Stellvertreter berufen.

Aufgrund der umfangreichen Tätigkeiten bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahl, sollte ein erfahrener Bediensteter die Aufgabe des stellvertretenden Wahlleiters ausüben.

 

  • Lösung

 

  • Alternativen

Es wird kein stellvertretender Gemeindewahlleiter berufen und der Stellvertreter im Amt des Oberbürgermeisters hat gemäß § 9 Abs. 1 KWG LSA diese Funktion inne oder es wird eine andere Person berufen.

 

  • finanzielle Auswirkungen

-keine

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beruft Herrn Riccardo Achilles zum stellvertretenden Wahlleiter für die im Jahr 2022 stattfindende Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Staßfurt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.