Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Gemäß § 30 Abs.1 KWG LSA sind Bewerbungen
für das Amt des Bürgermeisters innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich
einzureichen; sie können nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden. Die
Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung und endet
spätestens am 20 Tag vor der Wahl. Das Ende der Einreichungsfrist kann von der
Vertretung frühestens auf den 27. Tag vor der Wahl festgesetzt werden. Die
Stellenausschreibung für das Amt des Bürgermeisters (m/w/d) hat spätestens am
20.01.2022 zu erfolgen, sodass den Bewerbern die Möglichkeit eröffnet wird ihre
Bewerbungsunterlagen bis zum 21.02.2022 einzureichen.
Mit dieser Beschlussvorlage soll der
Zeitraum der Frist der Einreichung für Bewerbungen um das Amt des
Bürgermeisters (m/w/d) durch den Stadtrat auf einen frühestmöglichen Termin
festgelegt werden, damit eine frühe Zulassung der Bewerber, ein zeitiger Beginn
für die Briefwahl und insgesamt eine zeitlich geordnete Durchführung der Wahl
gewährleistet werden kann.
- Lösung
Die Einreichungsfrist wird wie vorgeschlagen
beschlossen.
- Alternativen
Für die Einreichungsfrist wird eine andere
Frist festgesetzt.
- finanzielle Auswirkungen
-
keine
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt für die Wahl des
Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Staßfurt am 20.03.2022 das Ende der
Einreichungsfrist für die Bewerbung um das Amt auf den 21.02.2022 festzulegen.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine
Auswirkungen auf den Haushalt.