Betreff
Festlegung des Endes der Einreichungsfrist für Bewerbungen um das Amt des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Staßfurt für die Wahl im Jahr 2022
Vorlage
0429/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

  • Ziel der Vorlage

Gemäß § 30 Abs.1 KWG LSA sind Bewerbungen für das Amt des Bürgermeisters innerhalb der Einreichungsfrist schriftlich einzureichen; sie können nur innerhalb dieser Frist zurückgenommen werden. Die Einreichungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung und endet spätestens am 20 Tag vor der Wahl. Das Ende der Einreichungsfrist kann von der Vertretung frühestens auf den 27. Tag vor der Wahl festgesetzt werden. Die Stellenausschreibung für das Amt des Bürgermeisters (m/w/d) hat spätestens am 20.01.2022 zu erfolgen, sodass den Bewerbern die Möglichkeit eröffnet wird ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 21.02.2022 einzureichen.

Mit dieser Beschlussvorlage soll der Zeitraum der Frist der Einreichung für Bewerbungen um das Amt des Bürgermeisters (m/w/d) durch den Stadtrat auf einen frühestmöglichen Termin festgelegt werden, damit eine frühe Zulassung der Bewerber, ein zeitiger Beginn für die Briefwahl und insgesamt eine zeitlich geordnete Durchführung der Wahl gewährleistet werden kann.

 

  • Lösung

Die Einreichungsfrist wird wie vorgeschlagen beschlossen.

 

  • Alternativen

Für die Einreichungsfrist wird eine andere Frist festgesetzt.

 

  • finanzielle Auswirkungen

-       keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) der Stadt Staßfurt am 20.03.2022 das Ende der Einreichungsfrist für die Bewerbung um das Amt auf den 21.02.2022 festzulegen.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.