Betreff
Wahl der Schiedspersonen für die Schiedsstelle Staßfurt I
Vorlage
0430/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 

·         Ziel der Vorlage

Durch die Beschlussvorlage soll über die Besetzung der Schiedsstelle Staßfurt I nach Niederlegung des Amtes und Entpflichtung der bisherigen Schiedspersonen entschieden werden.

 

·         Lösung

Die Schiedspersonen für die Schiedsstelle Staßfurt I müssen neu gewählt werden, weil die bisherigen Schiedspersonen der Schiedsstelle Staßfurt I, Frau Doris Sadeg und Herr Uwe Ammer, ihr Amt während der Amtszeit aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt haben. Über die Niederlegung entscheidet der Direktor des Amtsgerichtes. Ein entsprechender Antrag ist gestellt. Die Amtszeit der Schiedspersonen beginnt und endet mit der Verpflichtung bzw. Entpflichtung von diesem Amt durch den Direktor des Amtsgerichtes. Die Wahl der Schiedsperson ist für die Verpflichtung der neuen Schiedspersonen nach Entpflichtung der bisherigen Schiedspersonen notwendig.

Frau Beatrice Könnecke hat sich für das Ehrenamt als Schiedsperson beworben und hat ihre Bereitschaft erklärt als Schiedsperson zur Verfügung zu stehen.

Frau Beatrice Könnecke erfüllt die für die Wahl notwendigen Voraussetzungen des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes.

Der Stadtrat ist für die Wahl der Schiedspersonen zuständig. Nach den Verfahrensgrundsätzen des § 56 Abs.3 KVG LSA werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt werden, wenn kein Mitglied des Stadtrates widerspricht.

 

·         Alternativen

Die Stadt Staßfurt ist gesetzlich verpflichtet Schiedsstellen vorzuhalten.

 

·         finanzielle Auswirkungen

Die Stadt Staßfurt ist verpflichtet die Sachkosten der Schiedsstelle zu tragen, die nicht mehr als 1000 € im Jahr betragen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 


Beschlussvorschlag:

 

Als Vorsitzende der Schiedsstelle Staßfurt I wird für 5 Jahre gewählt:

 

Frau Beatrice Könnecke

Käthe- Kollwitz- Weg 22

39418 Staßfurt

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.