Sachverhalt:
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Ziel der Vorlage
Durch die Beschlussvorlage soll über die
Besetzung der Schiedsstelle Staßfurt I nach Niederlegung des Amtes und
Entpflichtung der bisherigen Schiedspersonen entschieden werden.
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Lösung
Die Schiedspersonen für die Schiedsstelle
Staßfurt I müssen neu gewählt werden, weil die bisherigen Schiedspersonen der
Schiedsstelle Staßfurt I, Frau Doris Sadeg und Herr Uwe Ammer, ihr Amt während
der Amtszeit aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt haben. Über die
Niederlegung entscheidet der Direktor des Amtsgerichtes. Ein entsprechender
Antrag ist gestellt. Die Amtszeit der Schiedspersonen beginnt und endet mit der
Verpflichtung bzw. Entpflichtung von diesem Amt durch den Direktor des
Amtsgerichtes. Die Wahl der Schiedsperson ist für die Verpflichtung der neuen
Schiedspersonen nach Entpflichtung der bisherigen Schiedspersonen notwendig.
Herr Hans- Friedrich Mähne hat sich für das
Ehrenamt als Schiedsperson beworben und hat ihre Bereitschaft erklärt als
Schiedsperson zur Verfügung zu stehen.
Herr Hans-Friedrich Mähne erfüllt die für
die Wahl notwendigen Voraussetzungen des Schiedsstellen- und
Schlichtungsgesetzes.
Der Stadtrat ist für die Wahl der
Schiedspersonen zuständig. Nach den Verfahrensgrundsätzen des § 56 Abs.3 KVG
LSA werden Wahlen geheim mit Stimmzetteln vorgenommen; es kann offen gewählt
werden, wenn kein Mitglied des Stadtrates widerspricht.
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Alternativen
Die Stadt Staßfurt ist gesetzlich
verpflichtet Schiedsstellen vorzuhalten.
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finanzielle Auswirkungen
Die Stadt Staßfurt ist verpflichtet die
Sachkosten der Schiedsstelle zu tragen, die nicht mehr als 1000 € im Jahr
betragen.
Anlagenverzeichnis:
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keine
Beschlussvorschlag:
Als Schiedsperson
der Schiedsstelle Staßfurt I wird für 5 Jahre gewählt:
Herr Hans-
Friedrich Mähne
Neundorf (Anhalt)
Alte Güstener
Str.11
39418 Staßfurt
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.