Betreff
Sachantrag zur Überarbeitung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser der Stadt Staßfurt
Vorlage
0451/2021
Art
Sachantrag

Sachverhalt:

Auf Grund der Lockerungen der Corona Eindämmungsverordnungen war es möglich, auch in den Dorfgemeinschafts- und Bürgerhäusern der Stadt Staßfurt in letzter Zeit wieder vermehrt Veranstaltungen durchzuführen. Diese Möglichkeiten wurden z.B. durch die Ortsgruppen der Volkssolidarität gerne genutzt. Und so war es möglich, dass sich viele, gerade ältere Einwohner unserer Stadt, seit Wochen und Monaten wieder treffen konnten. Groß war jedoch das Erstaunen der Senioren, dass sie seitens der Stadt, unter Berufung auf den § 7 Abs. 4 der Benutzungs-und Entgeltverordnung der Stadt Staßfurt, dafür mit einer Kostenbeteiligung von 50% zur Kasse gebeten worden. Das ist unverständlich und mit Sicherheit nicht zielführend.

 

Aus Sicht der Antragsteiler handelt es sich, hier im konkreten Fall, durchaus um Veranstaltungen welche "im besonderen städtischen Interesse" sind. Deshalb hätte hier abwägend, schon im Interesse der Veranstalter, auf eine Kostenbeteiligung durch die Stadt verzichtet werden können, dies ist leider nicht der Fall. Das Ermessen wurde aus Sicht der Antragsteller zu Ungunsten der Veranstalter ausgeübt.

Um solche Konstellationen zukünftig zu vermeiden, ist aus Sicht der Antragsteiler eine eindeutige Formulierung in dar Verordnung zu verankern.

 


Anlagenverzeichnis:

-       Sachantrag

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt den Oberbürgermeister zu beauftragen, die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Bürger- und Dorfgemeinschaftshäuser überarbeiten zu lassen. Dabei soll eine Klarstellung der Konkretisierung einiger Passagen und Paragraphen erfolgen. Insbesondere soll eine Regelung im § 7 Benutzungsentgelt getroffen werden, die eine kostenlose Nutzung für bestimmte und genau zu benennende Gruppen und Vereinigungen, ermessensfrei gewährleistet.