Betreff
Stellenausschreibung zur Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) am 20.03.2022
Vorlage
0477/2021
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 23.09.2021 den Wahltag für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) bestimmt, sowie das Ende der Einreichungsfrist für Bewerbungen auf das Amt festgelegt.

 

Gemäß § 63 Absatz 2 KVG LSA ist die Stelle des Bürgermeisters (m/w/d) spätestens 2 Monate vor der Wahl auszuschreiben. Anforderungen, die über die Wählbarkeits-voraussetzungen gemäß § 62 KVG LSA hinausgehen, dürfen in der Ausschreibung nicht gestellt werden. Die notwendigen formellen Voraussetzungen sind jedoch im Ausschreibungstext zu benennen. Die beigefügte Ausschreibung entspricht den Mindestanforderungen.

 

  • Lösung

Beschlussfassung über die Stellenausschreibung.

 

  • Alternativen

Die Stellenausschreibung wird nicht beschlossen. Damit kann unter Umständen die Wahl nicht durchgeführt werden.

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Stellenausschreibung

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt für die am 20.03.2022 durchzuführende Direktwahl des Bürgermeisters (m/w/d) die Stellenausschreibung.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.