Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt hat in seiner Sitzung am 23.09.2021 den
Wahltag für die Wahl des Bürgermeisters (m/w/d) bestimmt, sowie das Ende der
Einreichungsfrist für Bewerbungen auf das Amt festgelegt.
Gemäß § 63 Absatz 2 KVG LSA ist die Stelle des Bürgermeisters (m/w/d)
spätestens 2 Monate vor der Wahl auszuschreiben. Anforderungen, die über die
Wählbarkeits-voraussetzungen gemäß § 62 KVG LSA hinausgehen, dürfen in der
Ausschreibung nicht gestellt werden. Die notwendigen formellen Voraussetzungen
sind jedoch im Ausschreibungstext zu benennen. Die beigefügte Ausschreibung
entspricht den Mindestanforderungen.
- Lösung
Beschlussfassung über die Stellenausschreibung.
- Alternativen
Die Stellenausschreibung wird nicht beschlossen. Damit kann unter
Umständen die Wahl nicht durchgeführt werden.
- finanzielle Auswirkungen
keine
Anlagenverzeichnis:
- Stellenausschreibung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt für die am 20.03.2022
durchzuführende Direktwahl des Bürgermeisters (m/w/d) die Stellenausschreibung.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.