Betreff
Durchführung der Maßnahme „6023 - Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Ortsfeuerwehr Löderburg“ im Haushaltsjahr 2024
Vorlage
0494/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

  • Ziel der Vorlage

Das vorhandene Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 der Ortsfeuerwehr Löderburg hat 2021 seine Restnutzungsdauer erreicht. Nach dem Brandschutzbedarfsplan der Stadt Staßfurt vom 12.04.2018 soll dieses durch ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 ersetzt werden.

Für die Umsetzung der Beschaffung des LF 10 wurden bereits Fördermittel für das Haushaltsjahr 2024 beantragt. Damit der Fördermittelantrag von den betreffenden Stellen bearbeitet werden kann, muss die Finanzierung im Haushalt 2024 durch einen Beschluss des Stadtrates der Stadt Staßfurt bestätigt werden. 

 

  • Lösung

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Durchführung der Maßnahme „6023 – Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Ortsfeuerwehr Löderburg“ im Jahr 2024 entsprechend den nachstehenden finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2024 als sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahme.

 

  • Alternativen

keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 435.800,00 EUR.

 

Dies wirkt sich auf den Haushalt 2022 (Finanzplanung) sowie dessen mittelfristige Finanzplanung für 2024 wie folgt aus:

 

Mittelfristige Finanzplanung für 2024 - Gesamtauszahlungen             435.800,00 EUR

Mittelfristige Finanzplanung für 2024 - Gesamteinzahlungen              125.000,00 EUR

                                                             (Fördermittel)

 

Die Eigenmittel im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von ca. 310.800,00 EUR werden

durch die Investitionspauschale erbracht. Insofern stehen diese Mittel für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.

 

Auf den Haushalt 2023 (Finanzplanung) wirkt es sich wie folgt aus:

 

Mittelfristige Finanzplanung für 2024 - Gesamtauszahlungen             435.800,00 EUR

Mittelfristige Finanzplanung für 2024 - Gesamteinzahlungen              125.000,00 EUR

                                                             (Fördermittel)

 

Die Eigenmittel im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von ca. 310.800,00 EUR werdendurch die Investitionspauschale erbracht. Insofern stehen diese Mittel für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Auf den Haushalt 2024 (Finanzplanung) wirkt es sich wie folgt aus:

 

Haushaltsjahr 2024 (Planjahr)           - Gesamtauszahlungen              435.800,00 EUR

Haushaltsjahr 2024 (Planjahr)           - Gesamteinzahlungen               125.000,00 EUR

               (Fördermittel)       

 

Die Eigenmittel im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von ca. 310.800,00 EUR werden durch die Investitionspauschale erbracht. Insofern stehen diese Mittel für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.

 


Anlagenverzeichnis:

-       keine

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Durchführung der Maßnahme „6023 – Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Ortsfeuerwehr Löderburg“ im Jahr 2024 entsprechend den nachstehenden finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2024 als sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahme. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 435.800,00 EUR.

 

  1. Die Maßnahme ist wie folgt in die mittelfristige Finanzplanung zum Haushalt 2022 verbindlich einzustellen:

 

Haushalt 2022 (Finanzplanung) sowie dessen mittelfristige Finanzplanung für 2024:

 

Mittelfristige Finanzplanung für 2024 - Gesamtauszahlungen 435.800,00 EUR

Mittelfristige Finanzplanung für 2024 – Gesamteinzahlungen 125.000,00 EUR

                                                                          (Fördermittel)

 

           Die Eigenmittel im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von ca. 310.800,00 EUR werden

durch die Investitionspauschale erbracht. Insofern stehen diese Mittel für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.

 

  1. Die Maßnahme ist wie folgt in die mittelfristige Finanzplanung zum Haushalt 2023 verbindlich einzustellen:

 

Haushalt 2023 (Finanzplanung) sowie dessen mittelfristige Finanzplanung für 2024:

 

Mittelfristige Finanzplanung für 2024 – Gesamtauszahlungen 435.800,00 EUR

Mittelfristige Finanzplanung für 2024 – Gesamteinzahlungen 125.000,00 EUR

                                                                          (Fördermittel)

 

           Die Eigenmittel im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von ca. 310.800,00 EUR werden

durch die Investitionspauschale erbracht. Insofern stehen diese Mittel für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.

 

3.    Die Maßnahme ist wie folgt in den Haushalt 2024 verbindlich einzustellen:

 

Haushalt 2024 (Finanzplanung):

 

Haushaltsjahr 2024 (Planjahr)           - Gesamtauszahlungen 435.800,00 EUR

Haushaltsjahr 2024 (Planjahr)           - Gesamteinzahlungen 125.000,00 EUR

                          (Fördermittel)       

 

Die Eigenmittel im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von ca. 310.800,00 EUR werden durch die Investitionspauschale erbracht. Insofern stehen diese  Mittel für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.“

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

125.000 €

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

435.810 €

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

- 310.800 €

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

1.2.6.1.021-6023/7831000

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt