Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Das vorhandene Löschgruppenfahrzeug LF 8/6 der
Ortsfeuerwehr Löderburg hat 2021 seine Restnutzungsdauer erreicht. Nach dem
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Staßfurt vom 12.04.2018 soll dieses durch ein
Löschgruppenfahrzeug LF 10 ersetzt werden.
Für die Umsetzung
der Beschaffung des LF 10 wurden bereits Fördermittel für das Haushaltsjahr
2024 beantragt. Damit der Fördermittelantrag von den betreffenden Stellen
bearbeitet werden kann, muss die Finanzierung im Haushalt 2024 durch einen
Beschluss des Stadtrates der Stadt Staßfurt bestätigt werden.
- Lösung
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt
beschließt die Durchführung der Maßnahme „6023 – Löschgruppenfahrzeug LF 10 für
die Ortsfeuerwehr Löderburg“ im Jahr 2024 entsprechend den nachstehenden
finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2024 als sachlich und zeitlich
unabweisbare Maßnahme.
- Alternativen
keine
- finanzielle Auswirkungen
Die
Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca.
435.800,00 EUR.
Dies
wirkt sich auf den Haushalt 2022 (Finanzplanung) sowie dessen mittelfristige
Finanzplanung für 2024 wie folgt aus:
Mittelfristige
Finanzplanung für 2024 -
Gesamtauszahlungen
435.800,00 EUR
Mittelfristige
Finanzplanung für 2024 -
Gesamteinzahlungen
125.000,00 EUR
(Fördermittel)
Die
Eigenmittel im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von ca. 310.800,00 EUR werden
durch
die Investitionspauschale erbracht. Insofern stehen diese Mittel für andere
Maßnahmen nicht zur Verfügung.
Auf
den Haushalt 2023 (Finanzplanung) wirkt es sich wie folgt aus:
Mittelfristige
Finanzplanung für 2024 -
Gesamtauszahlungen
435.800,00 EUR
Mittelfristige
Finanzplanung für 2024 -
Gesamteinzahlungen
125.000,00 EUR
(Fördermittel)
Die
Eigenmittel im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von ca. 310.800,00 EUR werdendurch
die Investitionspauschale erbracht. Insofern stehen diese Mittel für
andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.
Auf
den Haushalt 2024 (Finanzplanung) wirkt es sich wie folgt aus:
Haushaltsjahr
2024 (Planjahr) -
Gesamtauszahlungen
435.800,00 EUR
Haushaltsjahr
2024 (Planjahr) -
Gesamteinzahlungen 125.000,00
EUR
(Fördermittel)
Die
Eigenmittel im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von ca. 310.800,00 EUR werden durch
die Investitionspauschale erbracht. Insofern stehen diese Mittel für andere
Maßnahmen nicht zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis:
-
keine
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Durchführung der Maßnahme „6023 –
Löschgruppenfahrzeug LF 10 für die Ortsfeuerwehr Löderburg“ im Jahr 2024
entsprechend den nachstehenden finanziellen Auswirkungen für das Jahr 2024 als
sachlich und zeitlich unabweisbare Maßnahme. Die Gesamtkosten der Maßnahme
belaufen sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf ca. 435.800,00 EUR.
- Die Maßnahme ist wie folgt in die
mittelfristige Finanzplanung zum Haushalt 2022 verbindlich einzustellen:
Haushalt 2022 (Finanzplanung) sowie dessen mittelfristige Finanzplanung
für 2024:
Mittelfristige Finanzplanung für 2024 - Gesamtauszahlungen 435.800,00
EUR
Mittelfristige Finanzplanung für 2024 – Gesamteinzahlungen 125.000,00
EUR
(Fördermittel)
Die
Eigenmittel im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von ca. 310.800,00 EUR werden
durch die Investitionspauschale erbracht. Insofern stehen diese Mittel
für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.
- Die Maßnahme ist wie folgt in die
mittelfristige Finanzplanung zum Haushalt 2023 verbindlich einzustellen:
Haushalt 2023 (Finanzplanung) sowie dessen mittelfristige Finanzplanung
für 2024:
Mittelfristige Finanzplanung für 2024 – Gesamtauszahlungen 435.800,00
EUR
Mittelfristige Finanzplanung für 2024 – Gesamteinzahlungen 125.000,00
EUR
(Fördermittel)
Die
Eigenmittel im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von ca. 310.800,00 EUR werden
durch die Investitionspauschale erbracht. Insofern stehen
diese Mittel für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.
3. Die Maßnahme ist wie folgt in den
Haushalt 2024 verbindlich einzustellen:
Haushalt 2024 (Finanzplanung):
Haushaltsjahr 2024
(Planjahr) - Gesamtauszahlungen
435.800,00 EUR
Haushaltsjahr 2024
(Planjahr) -
Gesamteinzahlungen 125.000,00 EUR
(Fördermittel)
Die Eigenmittel im Haushaltsjahr 2024 in Höhe von ca. 310.800,00 EUR
werden durch die Investitionspauschale erbracht. Insofern stehen diese
Mittel für andere Maßnahmen nicht zur Verfügung.“
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf
den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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125.000 € |
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Gesamtaufwendungen oder
-auszahlungen in Höhe von |
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- |
435.810 € |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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- 310.800 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
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einmalig |
laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
1.2.6.1.021-6023/7831000 |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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