Betreff
Sachantrag Aufhebung von Beschlüssen zum Neumarkt
Vorlage
0498/2022
Art
Sachantrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Begründung:

 

Herr Max Kress ist vom Kauf des Neumarktes zum Zweck der Errichtung eines Modemarktes zurückgetreten. Die damit zusammenhängenden Beschlüsse sind deshalb aufzuheben und das betroffene Areal des Neumarktes Staßfurt wieder seiner ursprünglichen Nutzung zuzuführen.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Sachantrag

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Aufhebung aller Beschlüsse, die im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung des Neumarktes in Staßfurt mit einem Modefachmarkt gefasst wurden. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Fläche wieder als Veranstaltungsplatz der ursprünglichen Nutzung zuzuführen und im überarbeiteten Flächennutzungsplan das Gebiet als Gemeinbedarfsfläche auszuweisen.

 

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen in Höhe von

 

 

     

Gesamtaufwendungen oder  -auszahlungen in Höhe von

 

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

     

 

einmalig

laufend

 

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt