Sachverhalt:
Sachverhaltsdarstellung:
Per 11.03.2022
übermittelten die antragstellenden Unterzeichner nachfolgenden Antrag an das
Staßfurter Rathaus und damit in die kommunalpolitische Diskussion:
Der Stadtrat
der Stadt Staßfurt beschließt die Gründung eines kommunalen Eigenbetriebes
Kindertagesstätten der Stadt Staßfurt zum 01.01.2023.
Der Stadtrat
der Stadt Staßfurt beauftragt den Oberbürgermeister die mit der Gründung des
Eigenbetriebes erforderlichen Beschlussvorlagen (Eigenbetriebssatzung,
Hauptsatzungsänderung, Personal- und Sachüberleitung usw.) zu erarbeiten und
dem Stadtrat fristwahrend zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Stadtrat
der Stadt Staßfurt bildet in Vorbereitung der Eigenbetriebsgründung einen
zeitweiligen beratenden Ausschuss, der die Eigenbetriebsgründung vorberatend
für den Stadtrat der Stadt Staßfurt begleitet. Der Ausschuss soll aus 8
Stadträtinnen und Stadträten und dem Oberbürgermeister zusammengesetzt sein.
Der Vorsitz soll gem. § 18 (1) der Geschäftsordnung des Stadtrates bestimmt
werden.
In den
Ortschaftsratssitzungen ab 19.04.2022 wurde dann leider erst durch
Oberbürgermeister und Verwaltung kommuniziert, dass entsprechend § 135 KVG LSA
vor abschließender Beschlussfassung zur Eigenbetriebsgründung eine Analyse
durch den Hauptverwaltungsbeamten vorzulegen ist.
Mit der 2.
Antragsversion wollen die Antragstellenden dieser rechtlichen Norm
entsprechen, wenngleich Anliegen und Zielsetzung – Gründung eines
Eigenbetriebes Kindertagesstätten Stadt Staßfurt unverändert Zielsetzung bleibt
und somit auch die Antragsbegründung grundsätzlich in die Analyse einfließen
soll.
Begründung:
Seit über 2 Jahren
ist das Thema „kommunale Kindertagesstätten“ mit verschiedensten
Problemlagen der baulichen Ertüchtigung, der Sanierung, des Neubaus, der
Sicherung, der konzeptionellen Entwicklung in Diskussion befindlich. Lösungen
stellen sich aktuell und bisher, trotz konkreter Stadtratsbeschlüsse zu
Sanierung, Neubau usw., nicht grundsätzlich dar. Beschlussvorlagen und
inhaltliche Umsetzungsvorschläge zur Lösung der offenen Problemlagen sind durch
Oberbürgermeister und Verwaltung weiterhin ausstehend.
Die Diskussionszeit
und die damit einhergehenden Erkenntnisse sowie eine immer noch nur in
Entwurfsfassung vorliegende Konzeption der Saleg erfordern nun alternierende
Wege, Entscheidungen und Schwerpunktsetzungen.
Sicherung der
Finanzierung, individuelle Konzeptentwicklung, Qualitätsmanagement für die
kommunalen Kitas sowie ein Leitbild für die Entwicklung des kommunalen
Kita-Trägers Stadt Staßfurt liegen bisher nicht vor, wenngleich Stadtrat und
Ortschaftsräte sich seit Jahren PRO einem starken und zeitgemäßen kommunalen
Kita-Träger Stadt Staßfurt positionieren.
Es ist
augenscheinlich, dass diese Entwicklung in einer klassischen Verwaltung nicht
zeitnah umsetzbar ist.
Ein Zustand, der
nach Lösung und Veränderung drängt, bei Eltern, Erzieherinnen und Erzieher und
aus der Mitte des Stadtrates und seiner Ortschaften heraus.
Die hier
antragstellenden Fraktionen und Ortsbürgermeister sehen somit einen
konstruktiven Lösungsansatz in der zügigen Gründung eines kommunalen
Eigenbetriebes Kindertagesstätten der Stadt Staßfurt, der durch eine neue,
extern zu findende, fachliche Leitung, mit Kenntnissen aus den Bereichen
Sozialwirtschaft und Pädagogik die kommunale Kindertagesstättenlandschaft mit
Profession unter Einbezug von Eltern, Leiterinnen und Leitern, Erzieherinnen
und Erziehern und dem Stadtrat selbst, neu konzipiert, fortentwickelt und die
bekannten konzeptionellen, strukturellen und qualitativen Defizite
lösungsorientiert, gemeinsam mit dem Betriebsausschuss überdenkt, gestaltet und
angeht und abbaut.
Kommunale
Eigenbetriebe für den Bereich Kindertagesstätten gibt es u.a. in folgenden
Kommunen:
-
Lutherstadt
Eisleben
-
Halle/S.
-
Hettstedt
-
Salzwedel
Staßfurter
Stadträte befassen sich bereits seit Herbst 2021 mit der Thematik, haben
Informationen zusammengetragen, andere kommunale Eigenbetriebe besucht und den
interkommunalen Austausch geführt.
Im Ergebnis
können für die Eigenbetriebsgründung nachfolgende Vorteile eruiert werden:
Ø Zusammenrücken der kommunalen
Kita-Struktur in einem eigenen Betrieb – mehr Miteinander von Einrichtungen und
Personal
Ø Ermöglichen der konzeptionellen
Entwicklung jeder einzelnen Kita
Ø Etablierung eines einheitlichen
Qualitätsmanagements für die kommunalen Kindertagesstätten einschl.
Qualitätshandbuch und Leitbild
Ø Personalstruktur in der
Kern-Verwaltung wird verändert – Personalhaushalt der Kommune wird entlastet
Ø Gleichberechtigte Finanzausstattung
der kommunalen Kindertagesstätten mit den freien Trägern bei verbindlicher
LQE-Vereinbarung und damit erzielter Unabhängigkeit von Haushaltssperren und
fehlenden Haushalten
Ø Klare Strukturentwicklung mit eigenem
Wirtschaftsplan und eigenem Jahresabschluss
Ø Herauslösen von kitaspezifischen
Entscheidungsprozessen aus einer starren und unwirtschaftlichen Verwaltung
Ø Optimierung der
Verwaltungsorganisation (schnelle Betriebsabläufe, keine langen
Entscheidungswege) - dadurch effizientere und effektivere Betreibung der Kitas
möglich
Ø Das Treffen von kurzfristigen
Entscheidungen wird möglich (= Eil-Kompetenz der Betriebsleitung)
Ø klare Zuständig- und
Verantwortlichkeiten bei kurzen Entscheidungswegen
Ø passgenaue Fortbildung und Supervision
für die pädagogisch Tätigen
Ø klare Kostentransparenz
Ø zielorientierte Einbindung der
Elternkuratorien
Ø Mitsprache der Mitarbeitenden im
Eigenbetriebsausschuss
Ø bessere Steuerung über Kostenstellen
als über Produkte
Ø Selbstständigkeit des Eigenbetriebes
u.a. bei Personalbeschaffung - dadurch flexibles Handeln möglich
Ø Mitarbeitermotivation und -bindung an
den Eigenbetrieb als wichtige Grundlage, inkl. Ausbildung und Praktika
Ø Zusammenwachsen der Kitas -
gemeinsames QM
Ø Eigenbetriebe sind sinnvoll, zeitgemäß
und ideal, die anstehenden Herausforderungen anzugehen und Lösungsansätze zu
entwickeln
Ø Option der eigenständigen
Fördermittelakquise
Ø Technisches, handwerkliches und
pädagogisches Personal unter einem Dach – bei Beibehaltung aller tariflichen
Regelungen entsprechend TVÖD – VKA bzw. TVÖD SuE
Im Eigenbetrieb
Kindertagesstätten der Stadt Staßfurt sollen folgende Aufgaben eine Erledigung
finden:
·
Betrieb
und konzeptionelle Weiterentwicklungen der Kindertagesstätten der Stadt
Staßfurt (einschl. Horte), inkl. Bedarfsplanung
·
Finanzplanung
·
Entwicklung
eines eigenständigen Qualitätsmanagements für die Kitas
·
Belegungsmanagement
für die Stadt Staßfurt
·
Einnahme-
und Vertragsmanagement
·
Mahnwesen
·
Elternbeitragskalkulationen
·
Mitwirkung
an den LQE-Vereinbarungen der freien Trägerschaft zur Entwicklung einer
gleichberechtigten Trägerstruktur in der Stadt
Die
unterzeichnenden Fraktionen und Ortsbürgermeister stehen dem Oberbürgermeister
im Prozess der Ausgestaltung und Bildung des Eigenbetriebes als Ansprechpartner
zur Verfügung.
Anlagenverzeichnis:
-
Sachantrag
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beauftragt den Oberbürgermeister
entsprechend § 135 KVG LSA zeitnah eine Analyse zur Vorbereitung der Gründung
eines kommunalen Eigenbetriebes Kindertagesstätten der Stadt Staßfurt
vorzulegen.