Betreff
Sachantrag zur Gründung eines kommunalen Eigenbetriebes Kindertagesstätten Stadt Staßfurt
Vorlage
0508/2022
Art
Sachantrag

Sachverhalt:

 

Sachverhaltsdarstellung:

Per 11.03.2022 übermittelten die antragstellenden Unterzeichner nachfolgenden Antrag an das Staßfurter Rathaus und damit in die kommunalpolitische Diskussion:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die Gründung eines kommunalen Eigenbetriebes Kindertagesstätten der Stadt Staßfurt zum 01.01.2023.

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beauftragt den Oberbürgermeister die mit der Gründung des Eigenbetriebes erforderlichen Beschlussvorlagen (Eigenbetriebssatzung, Hauptsatzungsänderung, Personal- und Sachüberleitung usw.) zu erarbeiten und dem Stadtrat fristwahrend zur Beschlussfassung vorzulegen.

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt bildet in Vorbereitung der Eigenbetriebsgründung einen zeitweiligen beratenden Ausschuss, der die Eigenbetriebsgründung vorberatend für den Stadtrat der Stadt Staßfurt begleitet. Der Ausschuss soll aus 8 Stadträtinnen und Stadträten und dem Oberbürgermeister zusammengesetzt sein. Der Vorsitz soll gem. § 18 (1) der Geschäftsordnung des Stadtrates bestimmt werden.

In den Ortschaftsratssitzungen ab 19.04.2022 wurde dann leider erst durch Oberbürgermeister und Verwaltung kommuniziert, dass entsprechend § 135 KVG LSA vor abschließender Beschlussfassung zur Eigenbetriebsgründung eine Analyse durch den Hauptverwaltungsbeamten vorzulegen ist.

Mit der 2. Antragsversion wollen die Antragstellenden dieser rechtlichen Norm entsprechen, wenngleich Anliegen und Zielsetzung – Gründung eines Eigenbetriebes Kindertagesstätten Stadt Staßfurt unverändert Zielsetzung bleibt und somit auch die Antragsbegründung grundsätzlich in die Analyse einfließen soll.

 

Begründung:

Seit über 2 Jahren ist das Thema „kommunale Kindertagesstätten“ mit verschiedensten Problemlagen der baulichen Ertüchtigung, der Sanierung, des Neubaus, der Sicherung, der konzeptionellen Entwicklung in Diskussion befindlich. Lösungen stellen sich aktuell und bisher, trotz konkreter Stadtratsbeschlüsse zu Sanierung, Neubau usw., nicht grundsätzlich dar. Beschlussvorlagen und inhaltliche Umsetzungsvorschläge zur Lösung der offenen Problemlagen sind durch Oberbürgermeister und Verwaltung weiterhin ausstehend.

Die Diskussionszeit und die damit einhergehenden Erkenntnisse sowie eine immer noch nur in Entwurfsfassung vorliegende Konzeption der Saleg erfordern nun alternierende Wege, Entscheidungen und Schwerpunktsetzungen.

Sicherung der Finanzierung, individuelle Konzeptentwicklung, Qualitätsmanagement für die kommunalen Kitas sowie ein Leitbild für die Entwicklung des kommunalen Kita-Trägers Stadt Staßfurt liegen bisher nicht vor, wenngleich Stadtrat und Ortschaftsräte sich seit Jahren PRO einem starken und zeitgemäßen kommunalen Kita-Träger Stadt Staßfurt positionieren.

Es ist augenscheinlich, dass diese Entwicklung in einer klassischen Verwaltung nicht zeitnah umsetzbar ist.

Ein Zustand, der nach Lösung und Veränderung drängt, bei Eltern, Erzieherinnen und Erzieher und aus der Mitte des Stadtrates und seiner Ortschaften heraus.

Die hier antragstellenden Fraktionen und Ortsbürgermeister sehen somit einen konstruktiven Lösungsansatz in der zügigen Gründung eines kommunalen Eigenbetriebes Kindertagesstätten der Stadt Staßfurt, der durch eine neue, extern zu findende, fachliche Leitung, mit Kenntnissen aus den Bereichen Sozialwirtschaft und Pädagogik die kommunale Kindertagesstättenlandschaft mit Profession unter Einbezug von Eltern, Leiterinnen und Leitern, Erzieherinnen und Erziehern und dem Stadtrat selbst, neu konzipiert, fortentwickelt und die bekannten konzeptionellen, strukturellen und qualitativen Defizite lösungsorientiert, gemeinsam mit dem Betriebsausschuss überdenkt, gestaltet und angeht und abbaut.

Kommunale Eigenbetriebe für den Bereich Kindertagesstätten gibt es u.a. in folgenden Kommunen:

-       Lutherstadt Eisleben

-       Halle/S.

-       Hettstedt

-       Salzwedel

Staßfurter Stadträte befassen sich bereits seit Herbst 2021 mit der Thematik, haben Informationen zusammengetragen, andere kommunale Eigenbetriebe besucht und den interkommunalen Austausch geführt.

 

Im Ergebnis können für die Eigenbetriebsgründung nachfolgende Vorteile eruiert werden:

Ø  Zusammenrücken der kommunalen Kita-Struktur in einem eigenen Betrieb – mehr Miteinander von Einrichtungen und Personal

 

Ø  Ermöglichen der konzeptionellen Entwicklung jeder einzelnen Kita

 

Ø  Etablierung eines einheitlichen Qualitätsmanagements für die kommunalen Kindertagesstätten einschl. Qualitätshandbuch und Leitbild

 

Ø  Personalstruktur in der Kern-Verwaltung wird verändert – Personalhaushalt der Kommune wird entlastet

 

Ø  Gleichberechtigte Finanzausstattung der kommunalen Kindertagesstätten mit den freien Trägern bei verbindlicher LQE-Vereinbarung und damit erzielter Unabhängigkeit von Haushaltssperren und fehlenden Haushalten

Ø  Klare Strukturentwicklung mit eigenem Wirtschaftsplan und eigenem Jahresabschluss

 

Ø  Herauslösen von kitaspezifischen Entscheidungsprozessen aus einer starren und unwirtschaftlichen Verwaltung

 

Ø  Optimierung der Verwaltungsorganisation (schnelle Betriebsabläufe, keine langen Entscheidungswege) - dadurch effizientere und effektivere Betreibung der Kitas möglich

 

Ø  Das Treffen von kurzfristigen Entscheidungen wird möglich (= Eil-Kompetenz der Betriebsleitung)

 

Ø  klare Zuständig- und Verantwortlichkeiten bei kurzen Entscheidungswegen

 

Ø  passgenaue Fortbildung und Supervision für die pädagogisch Tätigen

 

Ø  klare Kostentransparenz

 

Ø  zielorientierte Einbindung der Elternkuratorien

 

Ø  Mitsprache der Mitarbeitenden im Eigenbetriebsausschuss

 

Ø  bessere Steuerung über Kostenstellen als über Produkte

 

Ø  Selbstständigkeit des Eigenbetriebes u.a. bei Personalbeschaffung - dadurch flexibles Handeln möglich

 

Ø  Mitarbeitermotivation und -bindung an den Eigenbetrieb als wichtige Grundlage, inkl. Ausbildung und Praktika

 

Ø  Zusammenwachsen der Kitas - gemeinsames QM

 

Ø  Eigenbetriebe sind sinnvoll, zeitgemäß und ideal, die anstehenden Herausforderungen anzugehen und Lösungsansätze zu entwickeln

 

Ø  Option der eigenständigen Fördermittelakquise

 

Ø  Technisches, handwerkliches und pädagogisches Personal unter einem Dach – bei Beibehaltung aller tariflichen Regelungen entsprechend TVÖD – VKA bzw. TVÖD SuE

 

Im Eigenbetrieb Kindertagesstätten der Stadt Staßfurt sollen folgende Aufgaben eine Erledigung finden:

·         Betrieb und konzeptionelle Weiterentwicklungen der Kindertagesstätten der Stadt Staßfurt (einschl. Horte), inkl. Bedarfsplanung

 

·         Finanzplanung

 

·         Entwicklung eines eigenständigen Qualitätsmanagements für die Kitas

 

·         Belegungsmanagement für die Stadt Staßfurt

 

·         Einnahme- und Vertragsmanagement

 

·         Mahnwesen

 

·         Elternbeitragskalkulationen

 

·         Mitwirkung an den LQE-Vereinbarungen der freien Trägerschaft zur Entwicklung einer gleichberechtigten Trägerstruktur in der Stadt 

 

Die unterzeichnenden Fraktionen und Ortsbürgermeister stehen dem Oberbürgermeister im Prozess der Ausgestaltung und Bildung des Eigenbetriebes als Ansprechpartner zur Verfügung.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Sachantrag

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beauftragt den Oberbürgermeister entsprechend § 135 KVG LSA zeitnah eine Analyse zur Vorbereitung der Gründung eines kommunalen Eigenbetriebes Kindertagesstätten der Stadt Staßfurt vorzulegen.