Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Kosten für die Herstellung und
Erneuerung der Grundstücksanschlüsse im Freigefälle werden derzeit bis zu einer
Nennweite von 150 DN je lfd. Meter Anschlusskanal mit 248,96 € als Einheitssatz
dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.
Dieser Einheitssatz ist im Jahr 2011
kalkuliert worden und seitdem nicht verändert worden. Auf Grund des langen
zeitlichen Zwischenraums und der starken Veränderung der Baupreise im Vergleich
zum Jahr 2011 entspricht dieser Einheitssatz nicht mehr dem Durchschnittspreis
der tatsächlichen Herstellungskosten.
- Lösung
Der Einheitssatz wurde Anfang 2022 neu
kalkuliert. Der angepasste Einheitssatz beträgt nun für die Anschlüsse in den
Ortsteilen Atzendorf, Brumby, Förderstedt, Glöthe, Hohenerxleben, Löbnitz, Neu
Staßfurt, Rathmannsdorf und Üllnitz 265,56 € je lfd. Meter Anschlusskanal bei
einer Nennweite DN 150.
- Alternativen
Keine
- finanzielle Auswirkungen
Der Kostenerstattungsbetrag erhöht sich für
die Herstellung eines Niederschlagswasserhausanschlusses um 16,60 € je lfd. m.
von Grundstücksgrenze des zu entwässernden Grundstückes- bzw. vom Regelfall-
bzw. Reinigungsrohr bis zum Niederschlagswasserkanal dessen Lage in der
Öffentlichkeitsmitte angenommen wird.
Anlagenverzeichnis:
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2. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse
Niederschlagswasserbeseitigung
der Stadt Staßfurt - Ortsteile (Kostenerstattungssatzung) – Kurzform der
Änderung
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Satzung über die
Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse Niederschlagswasserbeseitigung der
Stadt Staßfurt (nur für die Ortsteile Atzendorf, Brumby, Förderstedt, Glöthe,
Hohenerxleben, Löbnitz, Neu Staßfurt, Rathmannsdorf und Üllnitz) (Kostenerstattungssatzung)
in der Fassung der 2. Änderungssatzung
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Synopse zur
Erläuterung der Satzungsveränderung
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Kostenkalkulation der
Einheitssätze zur Kosterstattung der Grundstücksanschlüsse
Niederschlagswasserbeseitigung für die Ortsteile Atzendorf, Brumby,
Förderstedt, Glöthe, Hohenerxleben, Löbnitz, Neu Staßfurt, Rathmannsdorf und
Üllnitz erstellt am 28.02.2022
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 2.
Änderung der Satzung über die Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse
Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Staßfurt (nur für die Ortsteile Atzendorf, Brumby,
Förderstedt, Glöthe, Hohenerxleben, Löbnitz, Neu Staßfurt, Rathmannsdorf und
Üllnitz) (Kostenerstattungssatzung)
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende
Auswirkungen auf den Haushalt:
Berechnet mit der durchschnittlichen jährlichen Anzahl von 10
Hausanschlüssen je Jahr, bei einer Hausanschlusslänge,
zwischen Grundstücksgrenze und fiktiv angenommener Straßenmitte bei
durchschnittlichen 5 Metern
Neu: (10 Stück, je Stück mit 5 Metern Länge = 10 Stück x 5 m x
265,56 €) = 13.278,00 €
Im Vergleich zur alten Gebührenkalkulation mit jährlich
Alt: (10 Stück, je Stück mit 5 Metern Länge = 10 Stück x 5 m x
248,96 €) = 12.448,00 €
(in Rot dargestellt –
redaktionelle Änderung nach Beschlussfassung in OSR Hohenerxleben und OSR
Förderstedt)
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen (neuer Einheitssatz) i. H. v. |
alt |
12.448,00 €* |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen (bisheriger Einheitssatz) i. H. v. |
neu |
13.278,00 €* |
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* Ergebnis bei 10 Hausanschlüssen / Jahr / 5 m Länge |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
+ |
830,00 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
60/5.3.8.1. |
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einmalig |
laufend |
(je nach Anzahl) |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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