Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
Die Kosten für die Herstellung und Erneuerung der Grundstücksanschlüsse
im Freigefälle werden derzeit bis zu einer Nennweite von 150 DN je lfd. Meter
Anschlusskanal mit 248,96 € als Einheitssatz dem Anschlussnehmer in Rechnung
gestellt.
Dieser Einheitssatz ist im Jahr 2011 kalkuliert worden und seitdem nicht
verändert worden. Auf Grund des langen zeitlichen Zwischenraums und der starken
Veränderung der Baupreise im Vergleich zum Jahr 2011 entspricht dieser
Einheitssatz nicht mehr dem Durchschnittspreis der tatsächlichen
Herstellungskosten.
- Lösung
Der Einheitssatz wurde Anfang 2022 neu kalkuliert und der angepasste
Einheitssatz beträgt nun für Staßfurt (Kernstadt) 265,56 € je lfd. Meter
Anschlusskanal bei einer Nennweite
DN 150.
- Alternativen
Keine
- finanzielle Auswirkungen
Der Kostenerstattungsbetrag erhöht sich für
die Herstellung eines Niederschlagswasserhausanschlusses um 16,60 € je lfd. m.
von der Grundstücksgrenze des zu entwässernden Grundstücks- bzw. vom
Regenfallrohr bzw. vom Reinigungsrohr bis zum Niederschlagswasserkanal,
angenommen in der Öffentlichkeitsmitte.
Anlagenverzeichnis:
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3. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse
Niederschlagswasserbeseitigung
der Stadt Staßfurt - Kernstadt (Kostenerstattungssatzung) – Kurzform der
Änderung
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Satzung über die
Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse Niederschlagswasserbeseitigung der
Stadt Staßfurt – Kernstadt (Kostenerstattungssatzung) in der Fassung der 3.
Änderungssatzung
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Synopse zur
Erläuterung der Satzungsveränderung
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Kalkulation der
Einheitssätze zur Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse
Niederschlagswasserbeseitigung für die Stadt Staßfurt – Kernstadt erstellt am
28.02.2022
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 3.
Änderung der Satzung über die Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse
Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Staßfurt – Kernstadt (Kostenerstattungssatzung)
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende
Auswirkungen auf den Haushalt:
Berechnet mit der durchschnittlichen jährlichen Anzahl von 10
Hausanschlüssen je Jahr, bei einer Hausanschlusslänge,
zwischen Grundstücksgrenze und fiktiv angenommener Straßenmitte bei
durchschnittlichen 5 Metern
Neu: (10 Stück, je Stück mit 5 Metern Länge = 10 Stück x 5 m x
265,56 €) = 13.278,00 €
Im Vergleich zur alten Gebührenkalkulation mit jährlich
Alt: (10 Stück, je Stück mit 5 Metern Länge = 10 Stück x 5 m x
248,96 €) = 12.448,00 €
(in Rot dargestellt –
redaktionelle Änderung nach Beschlussfassung in OSR Hohenerxleben und OSR
Förderstedt)
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Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen (bisheriger Einheitssatz) i. H. v. |
alt |
12.448,00 €* |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen (neuer Einheitssatz) i. H. v. |
neu |
13.278,00 €* |
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* Ergebnis bei 10 Hausanschlüssen / Jahr / 5 m Länge |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
+ |
830,00 € |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
60/ 5.3.8.1 |
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einmalig |
laufend |
(je nach Anzahl) |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
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laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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