Betreff
Beschluss über die 3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Staßfurt (Kernstadt)
Vorlage
0511/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

Die Kosten für die Herstellung und Erneuerung der Grundstücksanschlüsse im Freigefälle werden derzeit bis zu einer Nennweite von 150 DN je lfd. Meter Anschlusskanal mit 248,96 € als Einheitssatz dem Anschlussnehmer in Rechnung gestellt.

Dieser Einheitssatz ist im Jahr 2011 kalkuliert worden und seitdem nicht verändert worden. Auf Grund des langen zeitlichen Zwischenraums und der starken Veränderung der Baupreise im Vergleich zum Jahr 2011 entspricht dieser Einheitssatz nicht mehr dem Durchschnittspreis der tatsächlichen Herstellungskosten.

 

  • Lösung

Der Einheitssatz wurde Anfang 2022 neu kalkuliert und der angepasste Einheitssatz beträgt nun für Staßfurt (Kernstadt) 265,56 € je lfd. Meter Anschlusskanal bei einer Nennweite      DN 150.

 

  • Alternativen

Keine

 

  • finanzielle Auswirkungen

 Der Kostenerstattungsbetrag erhöht sich für die Herstellung eines Niederschlagswasserhausanschlusses um 16,60 € je lfd. m. von der Grundstücksgrenze des zu entwässernden Grundstücks- bzw. vom Regenfallrohr bzw. vom Reinigungsrohr bis zum Niederschlagswasserkanal, angenommen in der Öffentlichkeitsmitte.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       3. Satzung zur Änderung der Satzung über die Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse Niederschlagswasserbeseitigung                                                der Stadt Staßfurt - Kernstadt (Kostenerstattungssatzung) – Kurzform der Änderung

-       Satzung über die Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Staßfurt – Kernstadt (Kostenerstattungssatzung) in der Fassung der 3. Änderungssatzung

-       Synopse zur Erläuterung der Satzungsveränderung

-       Kalkulation der Einheitssätze zur Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse Niederschlagswasserbeseitigung für die Stadt Staßfurt – Kernstadt erstellt am 28.02.2022

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt die 3. Änderung der Satzung über die Kostenerstattung der Grundstücksanschlüsse Niederschlagswasserbeseitigung der Stadt Staßfurt – Kernstadt (Kostenerstattungssatzung)

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende Auswirkungen auf den Haushalt:

Berechnet mit der durchschnittlichen jährlichen Anzahl von 10 Hausanschlüssen je Jahr, bei einer Hausanschlusslänge, zwischen Grundstücksgrenze und fiktiv angenommener Straßenmitte bei durchschnittlichen 5 Metern

Neu: (10 Stück, je Stück mit 5 Metern Länge = 10 Stück x 5 m x 265,56 €) = 13.278,00 €

Im Vergleich zur alten Gebührenkalkulation mit jährlich

Alt: (10 Stück, je Stück mit 5 Metern Länge = 10 Stück x 5 m x 248,96 €) = 12.448,00 €

 

(in Rot dargestellt – redaktionelle Änderung nach Beschlussfassung in OSR Hohenerxleben und OSR Förderstedt)

 

Keine finanziellen Auswirkungen

Gesamterträge oder  -einzahlungen (bisheriger Einheitssatz) i. H. v.

alt

 12.448,00 €*

Gesamterträge oder  -einzahlungen (neuer Einheitssatz) i. H. v.

neu

13.278,00 €*

 

* Ergebnis bei 10 Hausanschlüssen / Jahr / 5 m Länge

 

 

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

+

830,00 €

 

davon     - sächlicher Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

Ergebnisplan

Budget/Produkt:

60/ 5.3.8.1

 

einmalig

laufend

(je nach Anzahl)

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

Finanzplan

                 Budget/Produkt:

     

 

 

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung

enthalten

 

nicht enthalten

 

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl  Auszahlung)

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

     

Folgeerträge in Höhe von

 

     

     

Folgeaufwand in Höhe von

-

     

 

Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-)

 

     

 

davon     - sächliche Aufwand

     

 

 

 

                - Personalaufwand

     

 

 

 

 

 

 

 

 

     

einmalig

laufend

 

 

     

Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)

     

Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets

     

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung.

 

Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln soll erfolgen:

 

 

durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss, Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen)

 

         

 einmalig

laufend

 

durch einen Nachtragshaushalt