Sachverhalt:
- Ziel der Vorlage
„Die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region
„Börde-Bode-Auen“ hat eine erfolgreiche Förderperiode 2014 bis 2020
abgeschlossen. Um in der neuen Förderperiode 2023 bis 2027 erneut als
LEADER-Region anerkannt zu werden, hat das Land Sachsen-Anhalt die Vorgabe
gemacht, dass sich die Lokalen Aktionsgruppen eine Rechtsform geben müssen. Auf
Empfehlung des Landes wird die Rechtsform eines eingetragenen Vereins
angestrebt. Der Verein muss sich bis spätestens Mitte Juli 2022 in Gründung
befinden, da die Gründungsunterlagen zusammen mit der neuen Lokalen
Entwicklungsstrategie (LES) „Börde-Bode-.Auen“ bis zum 1. August 2022 beim
Landesverwaltungsamt eingereicht werden müssen.
Die der Vereinsgründung zugrundeliegende
Vereinssatzung wurde in einem intensiven Abstimmungsprozess erarbeitet. Die
Grundlage der Vereinssatzung bildet die Geschäftsordnung der Lokalen
Aktionsgruppe „Börde-Bode-Auen“ in der Förderperiode 2014 bis 2020, da diese
die Grundzüge der bisherigen Arbeit geregelt hat. Um diese Geschäftsordnung in
eine rechtsgültige Vereinssatzung zu überführen, wurde durch das Land
Sachsen-Anhalt ein beratender Jurist mit Schwerpunkt Vereinsrecht den
Interessengruppen zur Verfügung gestellt. In mehreren Durchläufen wurde die
Vereinssatzung mit dem Rechtsanwalt und den Kommunalvertretern der
LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ abgestimmt. Darüber hinaus wurden die
LEADER-spezifischen Fragestellungen mit der Verwaltungsbehörde ELER beim
Finanzministerium diskutiert und abgestimmt.
Die jetzt vorliegende Vereinssatzung erfüllt auf
der einen Seite die LEADER-spezifischen Vorgaben, ist aber auf der anderen
Seite so aufgebaut, dass nur die Grundsätze der zukünftigen Vereinsarbeit hier
verankert sind, um diese schlank zu halten und spätere Anpassungsbedarfe zu
minimieren. Ergänzt wird die Vereinssatzung durch eine Geschäfts- und
Beitragsordnung. Die Geschäftsordnung regelt vor allem das
Projektauswahlverfahren sowie die Aufgaben eines zukünftigen
Regionalmanagements. Vereinsbeiträge sollen nicht erhoben werden.“
- Lösung
Die Stadt Staßfurt wird Mitglied des zu gründenden Vereins und behält
sich damit die Berechtigung vor in der folgenden Förderperiode LEADER 2021 –
2027 Anträge auf Förderungen aus den EU-Fonds entsprechend der LEADER/CLLD
Förderrichtlinie zu stellen und genehmigt zu erhalten. Dadurch, dass die Stadt
Staßfurt Vereinsmitglied der „Lokalen Aktionsgruppe Böde-Bode-Auen e.V.“ wird,
bleibt allen lokalen Akteuren, welche Ihren Sitz in der Gebiets- und
Förderkulisse des gesamten Stadt- und Ortsteilgebietes der Stadt Staßfurt haben
ebenfalls das Recht erhalten, in der neuen Förderperiode entsprechend der
LEADER/CLLD Förderrichtlinie Förderanträge zu stellen und genehmigt zu
bekommen.
- Alternativen
Keine bzw. der Nichtbeitritt zu dem neu zu gründenden Verein „LAG
Börde-Bode-Auen e.V.“ hätte zur Folge, dass sowohl die Stadt Staßfurt, als auch
alle, im Staßfurter Geltungsbereich
beteiligten Partner des öffentlichen, privaten, sozialen und wirtschaftlichen
Sektors in diesem Gebiet nicht in der Lage wären Fördermittel aus den EU-ELER
Fonds zu beantragen.
- finanzielle Auswirkungen
keine.
Anlagenverzeichnis:
- Vereinssatzung
- Geschäftsordnung
- Beitragsordnung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt
Staßfurt beschließt, dass die Stadt Staßfurt dem zu gründenden Verein „Lokale-
Aktionsgruppe Börde-Bode-Auen e.V.“ beitritt und bestätigt die Zustimmung zu
den vorliegenden Dokumenten der Vereinssatzung, der Geschäftsordnung und der
Beitragsordnung, die durch die Aktionsgruppe im Abstimmungsprozess zur
Vereinsgründung erarbeitet wurden.
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen
keine Auswirkungen auf den Haushalt.