Betreff
Beitritt der Stadt Staßfurt in den zu gründenden Verein „Lokale- Aktionsgruppe Börde-Bode-Auen e.V."
Vorlage
0512/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

  • Ziel der Vorlage

„Die Lokale Aktionsgruppe der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ hat eine erfolgreiche Förderperiode 2014 bis 2020 abgeschlossen. Um in der neuen Förderperiode 2023 bis 2027 erneut als LEADER-Region anerkannt zu werden, hat das Land Sachsen-Anhalt die Vorgabe gemacht, dass sich die Lokalen Aktionsgruppen eine Rechtsform geben müssen. Auf Empfehlung des Landes wird die Rechtsform eines eingetragenen Vereins angestrebt. Der Verein muss sich bis spätestens Mitte Juli 2022 in Gründung befinden, da die Gründungsunterlagen zusammen mit der neuen Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) „Börde-Bode-.Auen“ bis zum 1. August 2022 beim Landesverwaltungsamt eingereicht werden müssen.

 

Die der Vereinsgründung zugrundeliegende Vereinssatzung wurde in einem intensiven Abstimmungsprozess erarbeitet. Die Grundlage der Vereinssatzung bildet die Geschäftsordnung der Lokalen Aktionsgruppe „Börde-Bode-Auen“ in der Förderperiode 2014 bis 2020, da diese die Grundzüge der bisherigen Arbeit geregelt hat. Um diese Geschäftsordnung in eine rechtsgültige Vereinssatzung zu überführen, wurde durch das Land Sachsen-Anhalt ein beratender Jurist mit Schwerpunkt Vereinsrecht den Interessengruppen zur Verfügung gestellt. In mehreren Durchläufen wurde die Vereinssatzung mit dem Rechtsanwalt und den Kommunalvertretern der LEADER-Region „Börde-Bode-Auen“ abgestimmt. Darüber hinaus wurden die LEADER-spezifischen Fragestellungen mit der Verwaltungsbehörde ELER beim Finanzministerium diskutiert und abgestimmt.

 

Die jetzt vorliegende Vereinssatzung erfüllt auf der einen Seite die LEADER-spezifischen Vorgaben, ist aber auf der anderen Seite so aufgebaut, dass nur die Grundsätze der zukünftigen Vereinsarbeit hier verankert sind, um diese schlank zu halten und spätere Anpassungsbedarfe zu minimieren. Ergänzt wird die Vereinssatzung durch eine Geschäfts- und Beitragsordnung. Die Geschäftsordnung regelt vor allem das Projektauswahlverfahren sowie die Aufgaben eines zukünftigen Regionalmanagements. Vereinsbeiträge sollen nicht erhoben werden.“

 

 

  • Lösung

Die Stadt Staßfurt wird Mitglied des zu gründenden Vereins und behält sich damit die Berechtigung vor in der folgenden Förderperiode LEADER 2021 – 2027 Anträge auf Förderungen aus den EU-Fonds entsprechend der LEADER/CLLD Förderrichtlinie zu stellen und genehmigt zu erhalten. Dadurch, dass die Stadt Staßfurt Vereinsmitglied der „Lokalen Aktionsgruppe Böde-Bode-Auen e.V.“ wird, bleibt allen lokalen Akteuren, welche Ihren Sitz in der Gebiets- und Förderkulisse des gesamten Stadt- und Ortsteilgebietes der Stadt Staßfurt haben ebenfalls das Recht erhalten, in der neuen Förderperiode entsprechend der LEADER/CLLD Förderrichtlinie Förderanträge zu stellen und genehmigt zu bekommen.

 

 

 

 

 

 

  • Alternativen

Keine bzw. der Nichtbeitritt zu dem neu zu gründenden Verein „LAG Börde-Bode-Auen e.V.“ hätte zur Folge, dass sowohl die Stadt Staßfurt, als auch alle, im  Staßfurter Geltungsbereich beteiligten Partner des öffentlichen, privaten, sozialen und wirtschaftlichen Sektors in diesem Gebiet nicht in der Lage wären Fördermittel aus den EU-ELER Fonds zu beantragen.

 

  • finanzielle Auswirkungen

keine.

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

 

-       Vereinssatzung

-       Geschäftsordnung

-       Beitragsordnung

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt beschließt, dass die Stadt Staßfurt dem zu gründenden Verein „Lokale- Aktionsgruppe Börde-Bode-Auen e.V.“ beitritt und bestätigt die Zustimmung zu den vorliegenden Dokumenten der Vereinssatzung, der Geschäftsordnung und der Beitragsordnung, die durch die Aktionsgruppe im Abstimmungsprozess zur Vereinsgründung erarbeitet wurden.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine  Auswirkungen auf den Haushalt.