Betreff
Städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Staßfurt und den Vorhabenträgern zum Bebauungsplan Nr. 65/22 „Wohngebiet Magdeburg-Leipziger-Straße“ in Staßfurt OT Förderstedt
Vorlage
0514/2022
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Auf dem ca. 1,5 ha großen Standort des Lückenschlusses der Bebauung Magdeburg-Leipziger-Straße 1 und 2 in Förderstedt soll ein Wohngebiet zur Errichtung von ca. 15-20 Einfamilienhäusern erschlossen werden. Da sich der Bereich größtenteils im planungsrechtlichen Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB befindet, ist die Errichtung des beabsichtigten Vorhabens derzeit nicht zulässig. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes soll es sein, die planungsrechtlichen Voraussetzungen im Plangebiet auf den Flurstücken 69/3 und 1077/71, Flur 6, Gemarkung Förderstedt zu schaffen und zu sichern (Näheres siehe Anlagen 1 bis 3).

Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Städtebaulichen Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) antragsgemäß zur vollständigen Kostenübernahme für die städtebaulichen Planungs- und ggf. Gutachterleistungen sowie die mit Umsetzung der Planung ggf. erforderlichen Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen.

 

  • Ziel der Vorlage

Der Städtebauliche Vertrag soll vom Stadtrat bestätigt und beschlossen werden.

 

  • Lösung

Der Stadtrat bestätigt die vorliegende Fassung des Städtebaulichen Vertrags.

Mit der Bestätigung und dem Beschluss des Stadtrates wird der Städtebauliche Vertrag wirksam.

 

  • Alternativen

Der Stadtrat hat grundsätzlich die Möglichkeit, den Vertrag anzupassen. Sodann sind erneut Vertragsverhandlungen mit dem Vorhabenträger aufzunehmen.

Die nachfolgenden Beschlüsse (Einleitungs-, Offenlage-, Abwägungs- und Satzungsbeschlüsse) zum Bebauungsplan dürfen dann aus rechtlichen und sachlichen Gründen nicht gefasst werden.

Die Stadt würde bei einer Beschlussfassung ohne Städtebaulichen Vertrag eine Durchführungsverpflichtung zu ihren Kosten bewirken.

 

  • finanzielle Auswirkungen

Die mit der städtebaulichen Planung entstehenden Kosten werden vom Vorhabenträger übernommen. Die Verwaltungskosten für das Bauleitplanverfahren trägt die Stadt Staßfurt.

 

 


Anlagenverzeichnis:

-       Lageplan

-       Städtebaulicher Vertrag (i.d. Fassung vom 28.03.2022)

-       Bebauungsvorschlag (Vorlage durch Vorhabenträger)

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Staßfurt bestätigt und beschließt den Städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Staßfurt, vertreten durch den Oberbürgermeister Herrn Sven Wagner, und den Vorhabenträgern Andreas Dietz und Carsten Dietz aufgrund des Antrages auf Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 65/22 „Wohngebiet Magdeburg-Leipziger-Straße“ in Staßfurt OT Förderstedt.

 

 


Finanzierung:

 

Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den Haushalt.