Sachverhalt:
Auf dem ca. 1,5 ha großen Standort des Lückenschlusses der Bebauung
Magdeburg-Leipziger-Straße 1 und 2 in Förderstedt soll ein Wohngebiet zur
Errichtung von ca. 15-20 Einfamilienhäusern erschlossen werden. Da sich der
Bereich größtenteils im planungsrechtlichen Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB
befindet, ist die Errichtung des beabsichtigten Vorhabens derzeit nicht
zulässig. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes soll es sein, die
planungsrechtlichen Voraussetzungen im Plangebiet auf den Flurstücken 69/3 und
1077/71, Flur 6, Gemarkung Förderstedt zu schaffen und zu sichern (Näheres
siehe Anlagen 1 bis 3).
Der Vorhabenträger verpflichtet sich im Städtebaulichen
Vertrag gemäß § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) antragsgemäß zur
vollständigen Kostenübernahme für die städtebaulichen Planungs- und ggf.
Gutachterleistungen sowie die mit Umsetzung der Planung ggf. erforderlichen
Erschließungs- und Kompensationsmaßnahmen.
- Ziel der Vorlage
Der Städtebauliche Vertrag soll vom Stadtrat bestätigt und beschlossen
werden.
- Lösung
Der Stadtrat bestätigt die vorliegende Fassung des Städtebaulichen
Vertrags.
Mit der Bestätigung
und dem Beschluss des Stadtrates wird der Städtebauliche Vertrag wirksam.
- Alternativen
Der Stadtrat hat grundsätzlich die Möglichkeit, den Vertrag anzupassen.
Sodann sind erneut Vertragsverhandlungen mit dem Vorhabenträger aufzunehmen.
Die nachfolgenden Beschlüsse (Einleitungs-, Offenlage-, Abwägungs- und
Satzungsbeschlüsse) zum Bebauungsplan dürfen dann aus rechtlichen und
sachlichen Gründen nicht gefasst werden.
Die Stadt würde bei einer Beschlussfassung ohne Städtebaulichen Vertrag
eine Durchführungsverpflichtung zu ihren Kosten bewirken.
- finanzielle
Auswirkungen
Die mit der städtebaulichen Planung entstehenden Kosten werden vom
Vorhabenträger übernommen. Die Verwaltungskosten für das Bauleitplanverfahren
trägt die Stadt Staßfurt.
Anlagenverzeichnis:
-
Lageplan
-
Städtebaulicher
Vertrag (i.d. Fassung vom 28.03.2022)
-
Bebauungsvorschlag
(Vorlage durch Vorhabenträger)
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Staßfurt bestätigt und beschließt den
Städtebaulichen Vertrag zwischen der Stadt Staßfurt, vertreten durch den
Oberbürgermeister Herrn Sven Wagner, und den Vorhabenträgern Andreas Dietz und
Carsten Dietz aufgrund des Antrages auf Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr.
65/22 „Wohngebiet Magdeburg-Leipziger-Straße“ in Staßfurt OT Förderstedt.
Finanzierung:
Durch die
Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen keine Auswirkungen auf den
Haushalt.