Sachverhalt:
Geschichtlicher Abriss Löderburger See
Nach der Einstellung des Tagesbaus wurde
bereits 1936 angedacht, hier eine Badestelle anzulegen. Viele Versuche hierzu
scheiterten zunächst. Anfang der 70er Jahre erfolgten dann doch die ersten Maßnahmen.
Es wurde ein Strand angelegt und 1976 das Wirtschaftsgebäude und die Gaststätte
errichtet. 1977 wurde das Naherholungszentrum (NEZ) Löderburger See unter Regie
der Gemeinde Löderburg eröffnet. 1997 Jahre erfolgte die Privatisierung der
Einrichtung, das NEZ Löderburger See wurde durch eine GmbH betrieben. Aus
wirtschaftlichen Gründen seitens der GmbH erfolgte 2001 die Rückübertragung an
die Gemeinde Löderburg. Mit der Eingemeindung der Gemeinde Löderburg im Jahr
2003 übernahm die Stadt Staßfurt zunächst die Betreibung des NEZ. Es erfolgten
2003 und 2004 Sanierungsmaßnahmen sowie die Installation der Riesenrutsche.
Seit 2006 ist die Ferienzentrum Löderburger See GmbH, vertreten durch den
Geschäftsführer Herrn Michael Schnock, Pächter und Betreiber der jetzigen
Ferienzentrum Löderburger See GmbH.
(siehe Anlage 3)
Entwicklung Löderburger See
Der GmbH ist es gelungen, das Ferienzentrum zu einem touristischen
Besuchermagnet zu entwickeln. Wozu vor allem die Investitionen: Piratendorf,
Mobilheime, Sanierung der Sanitäranlagen, aber auch die beliebten
Veranstaltungen und die gastronomischen Angebote und vieles mehr beigetragen
haben. Durch den Neubau der Beachvolleyballanlage kann diese seit 2017 für den
Trainings- und Spielbetrieb auf Landesebene genutzt werden. Die Schaffung des
Servicepunktes R1 mit einer Touristikinformation und einem
Reparaturservicepunkt ermöglicht es unserer Stadt, direkt vom Europaradweg R1
und seinen wirtschaftlichen sowie touristischen Effekten zu partizipieren. Der
Servicepunkt wird auch von ausländischen Gästen gern genutzt.
Erfüllung Pachtvertrag
Die GmbH ist seit 2006 seiner vertraglichen Verpflichtung hinsichtlich
der Instandsetzungen der Infrastrukturanlagen:
·
Lagerhalle,
Kassenhäuser, Bungalow, Sanitärgebäude/ Kiosk West, Sanitärgebäude Ost,
Rutschenanlage samt Pumpen, Umkleidekabinen, Sitzmöglichkeiten/ auch überdacht,
Spielplatz, Bootssteg, Parkplätze Ost und West, Strandduschen, Wege u.
Grünflächen, Strand, Baumbestände/ Bepflanzung
immer nachgekommen.
Einige Bausubstanzen (Kassenhäuser) sowie die Spielplatzanlage sind
nicht mehr instand zu setzen. Hier bedarf es Ersatzbeschaffungen. Dächer müssen
teilweise über den üblichen Instandsetzungsbedarf hinaus saniert und
Sanitäranlagen den Bedürfnissen entsprechend erweitert werden. Eine Vielzahl an
weiteren Maßnahmen muss dringend geplant und umgesetzt werden. Dies ist
wiederum die Grundlage für einen qualitäts- und niveauvollen Weiterbetrieb der
Anlage. Hierüber konnten sich die Mitarbeiter*INNEN
des Fachdienstes 41 Kultur und Sport während mehrerer Vor-Ort-Besichtigungen
überzeugen.
Maßnahmen, welche über die Instandsetzungen hinausgehen, sowie
Ersatzbeschaffungen, sind im Pachtvertrag von 2006 nicht geregelt. Vereinbart
ist im Pachtvertrag lediglich der Ersatz des Inventars Seitens des Pächters.
Hier wurden die Ersatzbeschaffungen gemäß Anlage 4 (Bestandsnachweis) geregelt.
Somit ist der Pächter lediglich für Ersatz-beschaffungen entsprechend des
Inventars verantwortlich.
Bisherige Anträge auf Zuschuss seitens der GmbH
Um wenigstens einen Teil der finanziellen Aufwendungen (seit 2006:
243.344,11 €) erstattet zu bekommen, reichte Herr Schnock bisher 4 Anträge auf
Zuschuss ein.
04.01.2012 – Antrag auf Zuschuss in jährlicher Höhe von 10.000,00 €
25.02.2015 – Antrag auf Zuschuss für Verlust in Höhe von 2.500,00 €
18.06.2015 – Antrag auf Zuschuss für Rep. Rutsche in Höhe von 17.086,33
€
17.05.2018 - pauschaler Antrag
auf Zuschuss
Die GmbH erhielt daraufhin einen einmaligen Zuschuss gemäß Antrag
vom 18.06.2015 in Höhe von 17.086,33 €.
Aktueller Antrag auf Zuschuss seitens der GmbH (Herr Schnock)
Für die notwendigen Ersatz- und Sanierungsmaßnahmen (siehe Anlage 2)
stellt Herr Schnock mit Schreiben vom 24.01.2022 berechtigterweise einen Antrag
auf Zuschuss in Höhe von jährlich 35.000,00 Euro mit einer vertraglichen
Laufzeit von 12 Jahren (gesamt: 440.000,00 €). Herrn Schnock ist bewusst, dass
die Stadt Staßfurt die Aufwendungen für die notwendigen Maßnahmen in dieser
Höhe im städtischen Haushalt weder
kurz- noch mittelfristig in einer
Summe zur Verfügung stellen kann. Um die teilweise zeitlich nicht mehr
aufschiebbaren Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebes dennoch umsetzen
zu können, erklärt er sich bereit, ein Bankdarlehen aufzunehmen, um die
erforderlichen Maßnahmen bis 2024 umsetzen zu können. Dies ist ihm jedoch nur
möglich, insofern die Stadt mit der GmbH den Zuschuss vertraglich im Vorfeld
regelt.
Vergleich der Aufwendungen/ Auszahlungen im HH Entwurf 2022 der Bäder:
Betreibung durch die Stadt/ Löderburger See
4.2.4.2.012 Strandsolbad
Aufwendungen Ergebnisplan
101.200,00 €
Personalkosten anteilig 108.960,00
€
Auszahlungen Baumaßnahmen 535.000,00 €
4.2.4.2.071 Albertinesee Aufwendungen Ergebnisplan 51.700,00 €
Personalkosten
72.650,00 €
Auszahlungen bewegliches
Vermögen 7.500,00 €
4.2.4.2.021 Löderb.
See Aufwendungen Ergebnisplan 2.300,00 €
Personalkosten 0,00 €
Auszahlungen
Baumaßnahm. Finanzplan 0,00 €
Künftige Betreibung des Ferienzentrums Löderburger See
Es ist absehbar, dass eine künftige, adäquate Betreibung des
Ferienzentrums durch die GmbH auf Grund der enormen Preissteigerungen in allen
Segmenten (z. B. Aufwendungen für Strom, Wasser, Heizung, Baumaterialien, sowie
für erhöhte Personalkosten) nicht mehr vollumfänglich möglich ist. Eine
moderate Erhöhung der Eintrittspreise (siehe Anlage 2, Nr. 3) wird diese
Aufwendungen nicht ausgleichen können. Die weitere Betreibung des
Ferienzentrums seitens der GmbH mittels Zuschuss der Stadt ist im oben
aufgeführten Vergleich die kostengünstigere Variante. Eine
Steuerungsmöglichkeit seitens der Stadt ist weiterhin entsprechend der
vertraglichen Regelung möglich.
Anlagenverzeichnis:
-
Antrag
auf Bezuschussung des Tourismuszentrums „Löderburger See“
-
Anlagen
zum Antrag
-
Betreiber- und Pachtvertrag
- Anlage zum Pachtvertrag
- Fotodokumentation – Teil 1
- Fotodokumentation – Teil 2
Finanzierung:
Durch die Ausführung des vorgeschlagenen Beschlusses entstehen folgende
Auswirkungen auf den Haushalt:
Keine finanziellen Auswirkungen |
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Gesamterträge oder
-einzahlungen in Höhe von |
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Gesamtaufwendungen in Höhe von
(Betriebs- Unterhaltungs- u. Anschaffungskosten |
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35.000,00 / Jahr |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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-
35.000,00 |
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davon - sächlicher Aufwand |
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- Personalaufwand |
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Ergebnisplan |
Budget/Produkt: |
41 |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand)- |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Finanzplan |
Budget/Produkt: |
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Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm der mittelfristigen Planung |
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enthalten |
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nicht enthalten |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Auszahlung) |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Folgeerträge in Höhe von |
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€ |
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Folgeaufwand in Höhe von |
- |
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Saldo = Haushaltsverbesserung (+)/-verschlechterung (-) |
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€ |
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davon - sächliche Aufwand |
€ |
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- Personalaufwand |
€ |
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einmalig |
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laufend |
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Deckung erfolgt nach § 105 KVG LSA (üpl/apl Aufwand) |
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Deckung erfolgt im Rahmen des Budgets |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung. |
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Die Finanzierung bei nicht zur Verfügung stehenden Deckungsmitteln
soll erfolgen: |
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durch Verschlechterung des Haushalts (Verringerung Überschuss,
Erhöhung Fehlbetrag, Reduzierung liquide Mittel – siehe
Sachverhalt/finanzielle Auswirkungen) |
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einmalig |
laufend |
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durch einen Nachtragshaushalt |
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